„Müssen in Zukunft Millionen Gebührenzahler mehr als dreimal soviel zahlen? Für Januar war es von ARD und ZDF angekündigt, heute nun liegt es vor: das von den Ministerpräsidenten der Länder bestellte „Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, erstellt in dessen Auftrag von Prof. Paul Kirchhof. Es bejaht die Frage, ob auch eine“ Haushaltsabgabe“ verfassungsrechtlich zulässig ist. Dieses neue Modell lehnen wir ab“, so die medienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Kathrin Senger-Schäfer. Sie hat weitergehende Fragen und Forderungen:
„Auch wenn das Gutachten in einem Punkt unsere Forderung unterstützt, dass für gebührenbefreite Personen die Träger von sozialen Leistungen die Beiträge übernehmen sollen, bleiben viele Fragen offen. Es gibt keine Aussage dazu, ob es in Zukunft nur noch einen Beitrag geben soll. Das ist aber die Forderung der Ministerpräsidenten der Länder. Sie wollen auch eine gesetzliche Vermutung schaffen, dass heutzutage in jedem Haushalt und in jeder Betriebsstätte ein Rundfunkempfangsgerät steht. Das wird Legimitation und Akzeptanz der Rundfunkgebühren weiter untergraben.Was bedeutet die Umsetzung der neuen „Rundfunkbeiträge“ für die Bürgerinnen und Bürger? Die Rundfunkgebühren werden steigen. Von bisher keiner Gebühr für die die nicht hören, oder 5,76 Euro für die reine Teilnahme am Rundfunk, auf in Zukunft 17,98 Euro für alle Haushalte!
Dieses neue Modell ist sozial ungerecht. Wir wollen keinen obrigkeitsstaatlichen Rundfunkgebührenstaat und keine zentrale Einwohnermeldekartei der Rundfunkanstalten und der GEZ. Unser Vorschlag bleibt: Wie bisher eine gerätebezogene Gebühr! Keine Schnüffelei durch die GEZ in allen Haushalten! Für neuartige Empfangsgeräte eine Grundgebühr von 5,76 Euro nur bei Nachweis der Nutzung (Online-Abonnement)!“