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Änderung beim Folgerecht zugunsten der bildenden Künstlerinnen und Künstler erreicht

Pressemitteilung von Lukrezia Jochimsen, Wolfgang Neskovic,

Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Dazu erklären die kulturpolitische Sprecherin, Luc Jochimsen und der rechtspolitische Sprecher, Wolfgang Neskovic von der Fraktion DIE LINKE.:

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Folgerecht konnte in letzter Minute doch noch zugunsten der bildenden Künstlerinnen und Künstler verändert werden. Nach erneuter Anhörung von Sachverständigen der Urheberseite und des Kunsthandels wurde der im Entwurf vorgesehene Mindestbetrag, ab dem Weiterveräußerungen dem Folgerecht unterliegen, von 1.000 Euro auf 400 Euro abgesenkt. Damit wird der Kreis der Künstler, die Folgerechtsansprüche erwerben, erheblich erweitert. Das ist ein Erfolg, wenn auch festzuhalten ist, dass der in der EU-Richtlinie ausdrücklich gegebene Gestaltungsspielraum damit nicht ausgenutzt wird.

Die Linksfraktion hat sich nachdrücklich für Verbesserungen im Interesse der Urheber eingesetzt. Wir wollten erreichen, dass der Mindestverkaufserlös auf 50 Euro als dem derzeit geltenden Wert reduziert und der Prozentsatz für Verkäufe bis zu 50.000 Euro wieder auf 5 % erhöht wird. Das war nicht durchsetzbar. Wir stimmen dem veränderten Entwurf heute zu, weil wir damit einer Schlechterstellung von bildenden Künstlerinnen und Künstlern zumindest ein stückweit entgegenwirken können.