Wir freuen uns alle über gestiegene Geburtenraten. Damit das so bleibt, muss etwas dafür getan werden. Aber nach wie vor fehlen Kitaplätze und das dafür geplante Geld im Haushalt 2016 reicht bei weitem nicht. Auch scheint die Kinderarmut in Deutschland für die Koalition kein Thema zu sein. DIE LINKE will in die Zukunft investieren, nämlich in Kinder und Jugendliche.

Wieder ist der Gesetzentwurf zu unkonkret. Der Arbeitgeber kann nach Gutdünken einen Strafantrag stellen. Das heißt, hier wird alles in die Entscheidungsgewalt der Unternehmen verlagert, ob eine Tat strafrechtlich zu belangen ist oder nicht. Der Whistleblowerschutz fehlt im Gesetz völlig. Letztendlich sind wir gerade im Bereich der Korruption in Wirtschaft und Politik auf die Whistleblower angewiesen. Auch wurde hier eine Chance vertan, die Korruption in den eigenen Reihen zu verhindern, denn ein verpflichtendes Lobbyregister fehlt ganz.
Das Unterhaltsrecht ist neu zu überdenken. Schnittstellen zum Steuer- und Sozialrecht müssen dabei berücksichtigt werden. Dazu ist jedoch ein großer Gesamtentwurf vonnöten, bei dem auch die Düsseldorfer Tabelle auf den Prüfstein sollte. Leider ist die Bundesregierung, wie so oft, auf halbem Weg stehen geblieben.
Der entsprechende Paragraf soll im BGB geändert und der gesetzliche Anspruch auf Schmerzensgeld für Hinterbliebene erweitert werden. Wie so oft gilt für die Koalition die Standardbegründung, dass sie die Anträge der Opposition nicht benötigen und obwohl im Koaltionsvertrag die Änderung enthalten ist, klafft zwischen Wollen und Tun eine große Kluft. Wir müssen darauf achten, dass der gesetzliche Anspruch auf Schmerzensgeld für Hinterbliebene so geregelt wird, dass auch Arme das Schmerzensgeld erhalten und dies nicht mit einer Transferleistung verrechnet wird, denn auch Arme leiden.
Die Lissabon-Entscheidung besagt, dass das Strafrecht als Kernbefugnis bei der Bundesrepublik als Mitgliedsstaat der EU verbleibt, solange das Grundgesetz Geltung hat. Ein europäisches Strafrecht ist daher nur denkbar, wenn die Bundesrepublik sich eine neue gesamtdeutsche Verfassung gibt, die eine weitgehende Übertragung von Hoheitsbefugnissen auf die EU erlaubt. Da aber innerhalb der EU erhebliche Unterschiede bei der Beurteilung der Straftatbestände existieren, ist dieses Gesetz abzulehnen, denn es würde eine Einführung eines europäischen Strafrechts durch die Hintertür darstellen.
Mit dem Gesetzentwurf werden die Vorschriften zum Erbschein an die Vorgaben zum Europäischen Nachlasszeugnis angepasst mit dem Ziel die Zuständigkeit für ein Verfahren möglichst bei einem Gericht zu bündeln, verfahrensrechtliche Vorschriften zum Erbschein in das Gesetz der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übertragen und dabei zugleich Doppelungen zu vermeiden. Bisher gab es im grenzüberschreitenden Verkehr große Unsicherheit, welches Recht Anwendung findet. Dieses Gesetz bringt auch für Erben Erleichterung. Das internationale Nachlasszeugnis kann beim Notar beantragt werden.
Nun liegt wieder eine Studie vor, diesmal von der Bertelsmann Stiftung zu den Auswirkungen von Armut auf Kinder. Konkrete Maßnahmen werden von der Linken seit Jahren immer wieder gefordert. Wir brauchen keine neuen Studien, wir brauchen keine Anhörungen und keine weiteren Expertisen. Wir müssen die Dinge endlich angehen. Handeln statt weiterer Studien und den Finanzminister auswechseln - das wäre eine schöne Sofortmaßnahme.
Ein schöner Arbeitstitel der Grünen "Alleinerziehende stärken - Teilhabe von Kindern sichern. Aber was machen die Grünen? Sie greifen die Forderungen der Linken auf und schreiben sie ab. "Kein Kind auf der Schattenseite des Lebens zurücklassen - das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss deshalb vom Bund finanziert werden". Aber hier kneifen die Grünen. Sie sagen nichts zur Finanzierung, weil sie ahnen, wie das ausgeht. Denn wie Herr Schäuble zur Finanzierung von Familien und sozial Schwachen steht, das wissen wir ja!
Das Versorgungsausgleichsgesetz wurde im Februar 2009 neu geregelt. Die Praxis zeigt, dass vor allem der § 17 eine Huldigung an die Wirtschaft war. 2009 war es nicht die Intention, dass das Gesetz so umgesetzt wird, wie es gegenwärtig der Fall ist. Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis müssen zu einer Anhörung geladen werden, um zu einer sauberen Lösung zu kommen, die sowohl den Berechtigten als auch den übrigen Beteiligten weitestgehend gerecht wird.
Der Schutz unserer Kinder hat immer oberste Priorität und bewegt emotional, dennoch schießt das Gesetz über das Ziel hinaus. Die vermeintlichen Lücken des Gesetzes wurden nicht geschlossen und werden eine Flut von Anzeigen nach sich ziehen. Eine ausgewogene Debatte zu diesem Thema sieht anders aus und selbst die Expertenanhörung erbrachte Zweifel am vorliegenden Gesetz.