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Reden unserer Abgeordneten

Eva Bulling-Schröter,

Bodenschätze sollten dem Volk gehören. In der Praxis gehören Sie Konzernen. Die Bedingungen, unter denen sie abgebaut werden, sind im Bergrecht festgelegt. Dieses ist aber so gestrickt,  dass dem Abbau von Bodenschätzen Vorrang vor allen anderen Interessen, wie denen der Umwelt oder der Siedlungen, eingeräumt wird. Das nutzt vor allem den Energieversorgern, wie an der Braunkohle zu besichtigen ist. Solch ein Bergrecht können wir uns heute und in Zukunft nicht mehr leisten. Schon allein deshalb, weil es zur Braunkohle zunehmend Alternartiven gibt. Auch die LINKE fordert deshalb eine Reform des Bergrechts. Dazu wird sie in Kürze einen Antrag einbringen.

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Eva Bulling-Schröter,

In ihrer Rede zur Regierungserklärung anlässlich der Ergebnisses des UN-Klimagipfels in Durban stellet Eva Bulling-Schröter in Frage, ob die kapitalistische profit- und wachstumsorientierte Wirtschaftsordnung je in der Lage sein werde, die Erderwärmung zu verhindern. Schließlich hätten 20 Jahre UN-Klimaverhandlungen nicht mehr gebracht, als dass der globale Treibhausgasausstoß seit 1990 nicht um 41 Prozent, sondern nur um 40 Prozent gestiegen sei.

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Eva Bulling-Schröter,

Zur Aktuellen Stunde anlässlich der UN-Klimakonferenz im südafrikanischen Durban kritisierte Eva Bulling-Schröter die zögerliche Haltung der EU und Deutschlands, mit mutigen Schritten Vertrauen zu schaffen. Dafür müsste die EU ihr CO2-Minderungsziel verschärfen und finanzielle Hilfen für den globalen Süden bereitstellen. Diese müssten tatsächlich zusätzlich zu bereits früher versprochenen Geldern der Entwicklungszusammenarbeit sein.

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Eva Bulling-Schröter,

Es ist wieder so weit, der Klimagipfel naht. Tausende Teilnehmer und Kritiker eint jährlich der gleiche Weg, dieses Mal nach Durban/Südafrika. Und auf dem Heimweg das gleiche Ergebnis im Gepäck - wahrscheinlich wieder eine Enttäuschung.
Doch Deutschland könnte ein Vorbild für andere Länder sein. Der Nachweis wäre – die komplette Energieversorgung zu „erneuern“.

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Eva Bulling-Schröter,

Der preiswerteste Klimaschutz ist natürlich eingesparte Energie. Eingesparte Energie beginnt bei der eingesparten Erzeugung von Energie. Eine sinnvolle Technologie für den Klimaschutz stellt KWK dar. Sie kann das schwankende Ökostromangebot ausgleichen, ist flexibel und dezentral. Bei Bedarf können viele kleine Kraftwerke zusammengeschaltet werden.

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Eva Bulling-Schröter,

Eva Bulling-Schröter stimmte gegen die Aufstockung des Stabilisierungsfonds, weil sie auf eine Unterstützung der Banken, Finanzinstitute und Reichen hinausläuft. Im Haftungsfall würden dagegen die Lasten von der großen Mehrheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler getragen, so die bayerische Abgeordnete. Zudem werde den Menschen in den Ländern, die Mittel vom EFSF erhalten, nicht wirklich geholfen: Die strengen Auflagen dort würden vor allem die GeringverdienerInnen sowie RentnerInnen treffen.

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Eva Bulling-Schröter,

Im Inland besteht die vielleicht größte Herausforderung nach dem Energiesektor in der energetischen Gebäudesanierung. Aus unserer Sicht auch deshalb, weil das eine soziale Zeitbombe ist. Kurzfristig zwei, und mittelfristig bis zu fünf Milliarden Euro pro Jahr öffentlicher Mittel wären nötig, um die Sanierungen sozial abzufedern.

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Eva Bulling-Schröter,

Als Industrienation müsste Deutschland zukünftig in der Lage sein, seine Wirtschaft emissionsfrei zu gestalten ohne neue Langzeitprobleme zu schaffen. Mittlerweile wird für die großtechnische Einsatzfähigkeit von CCS das Jahr 2030 gehandelt. Bis dahin werden Erneuerbare Energien billiger sein als die fossile Energieerzeugung. Es wird also sinnlos Geld aus dem Fenster geschmissen.

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Eva Bulling-Schröter,

Der Atomausstieg, das ist das eine; zukunftsfähige Energieversorgung zu organisieren, das ist das andere. Für die Linke ist ganz klar: Die Energiewende muss einen Anteil der regenerativen Energien von 100 Prozent zum Ziel haben, und sie muss sozial gestaltet werden.

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Eva Bulling-Schröter,

Über das Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG) – wurde schon 2008 auf EU Ebene entschieden. Nun geht es um Milliarden an Ausgleichzahlungen für emissionshandelsbedingte Strompreiserhöhungen für die Unternehmen, Kleinanlagen unter 25.000 Tonnen CO2-Emissionen im Jahr sollen vom Emissionshandel befreit werden, Ersatzbrennstoff-Kraftwerke (EBS-Kraftwerke) sollen weiterhin als Abfallanlagen behandelt werden, also weiterhin vom Emissionshandel befreit sein.

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