Wer Opferschutz ernst nimmt und das Opfer als Subjekt in den Mittelpunkt des Handelns stellen will, der muss dafür Sorge tragen, dass die Justiz mit den entsprechenden sachlichen und personellen Mitteln ausgestattet wird, um eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten.

Während die bislang geltenden Regelungen zum Versorgungsausgleich von Wissenschaft und Praxis einheitlich als kaum beherrschbar, undurchschaubar und im Ergebnis ungerecht empfunden wurden, stellt der Gesetzentwurf eine erhebliche Verbesserung und Vereinfachung der Rechtslage dar, nicht nur für Anwälte und Gerichte, sondern auch für den Rechtsunkundigen.
Noch vor dem Erscheinen des Evaluationsberichtes legt die Bundesregierung das Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vor. Mit diesem Gesetz bleibt sie weit hinter den Erwartungen der Betroffenen zurück. Für viele Eltern fällt nunmehr der staatliche Zuschuss knapper aus als erwartet und vor allem versprochen.
Das Gesetz soll dem gerechteren Ausgleich des in der Ehe erwirtschafteten Vermögens dienen. So werden u.a. Schulden als tatsächliche Vermögenswerte in die Berechnung des Zugewinns einfließen. Als maßgeblicher Zeitpunkt für die Vermögensberechnung gilt dann die Zustellung des Scheidungsantrags, wodurch nachträgliche unredlich Manipulationen als auch das Beiseiteschaffen von Vermögenswerten verhindert werden sollen.
Im Antrag sollte es eigentlich um eine Besserstellung Alleinerziehender gehen. Stattdessen bleibt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen treu und stellt halbherzige Forderungen und unkonkrete Vorschläge in den Raum. Grundlegende Fragen wie zum Beispiel zum Unterhalt werden völlig außen vorgelassen.
Die Regierung feiert sich und den angeblichen Aufschwung, der gerade mal bei 16 % der Bevölkerung angekommen ist. Durch die Familienpolitik der Bundesregierung zieht sich seit Jahren eine tiefe Kluft. Besserverdienende Eltern werden gefördert, und Familien mit geringem Einkommen haben das Nachsehen. Dabei könnten allein für die für den Verteidigungshaushalt bereitgestellten Mittel für Eurofighter zum Beispiel in jedem Wahlkreis 10 Kindergärten a vier Gruppen gebaut werden.
Der Gesetzentwurf greift zu einem nicht unerheblichen Teil die Kritiken von Sachverständigen, insbesondere der Frauenhäuser und anderer unabhängiger Stellen auf, bleibt aber in wesentlichen Punkten hinter den Positionen der Linken zurück. Deshalb wird unser Abstimmungsvotum nicht Zustimmung oder Ablehnung sondern "Enthaltung" sein.
Bereits in der öffentlichen Anhörung wurde von allen Sachverständigen klargestellt, dass auch mit diesem Gesetzentwurf der Kinderzuschlag in der jetzt vorliegenden Form kein effektives Mittel gegen Kinderarmut ist.
Statt der Einführung eines Überprüfungsverfahrens im Sorgerecht und der damit verbundnen Instrumentalisierung des Kindeswohls setzt die Linke auf Lösungen, die Kindeswohl und Elterninteressen berücksichtigen und nicht auf gerichtlich erzwungenes Sorgerecht.
Die Unterhaltsvorschussleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten derzeit nur Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und von ihrem anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten.
Mit dem Gesetzentwurf soll eine Erweiterung des Berechtigtenkreises des § 1 UVG auf Kinder erreicht werden, die z.B. aufgrund des Todes des alleinerziehenden Elternteils bei Verwandten bis zum dritten Grad leben müssen und vom anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten.