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Drei Industriearbeiter / © iStockphoto/Kali9

Wirtschaft mit Zukunft – Mit einem Staat, der schützt und investiert, aus der Corona-Krise

Positionspapier,

Die Corona-Krise ist ein dramatischer Schock für die Wirtschaft und eine Zeitenwende. Sie zeigt die Fehler der Privatisierung des Gesundheitssystems. Zugleich wird offensichtlich, dass jene zu oft unterbezahlt sind, die unser Gemeinwesen am Laufen halten. Durch Firmenpleiten drohen Arbeitslosigkeit sowie weiter zunehmende Marktmacht und Konzentration – in traditionellen Branchen wie auf Zukunftsmärkten. Deshalb brauchen wir einen innovativen Staat, der die Wirtschaft in die Zukunft lenkt, soziale Sicherheit ausbaut, das Klima und vor Katastrophen schützt. Das reichste Prozent muss finanziell in die Pflicht genommen werden, um ein Gemeinwesen mit Zukunft zu schaffen.

Die Corona-Krise ist ein dramatischer Schock für die Wirtschaft und eine Zeitenwende. Sie zeigt die Fehler der Privatisierung des Gesundheitssystems. Zugleich wird offensichtlich, dass jene zu oft unterbezahlt sind, die unser Gemeinwesen am Laufen halten. Durch Firmenpleiten drohen Arbeitslosigkeit sowie weiter zunehmende Marktmacht und Konzentration – in traditionellen Branchen wie auf Zukunftsmärkten. Deshalb brauchen wir einen innovativen Staat, der die Wirtschaft in die Zukunft lenkt, soziale Sicherheit ausbaut, das Klima und vor Katastrophen schützt. Das reichste Prozent muss finanziell in die Pflicht genommen werden, um ein Gemeinwesen mit Zukunft zu schaffen.

Die Weltwirtschaft ist durch den Corona-Shutdown auf der Intensivstation. Internationale Organisationen erwarten die schwerste wirtschaftliche Krise seit dem Zweiten Weltkrieg. Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostiziert dieses Jahr einen Rückgang der deutschen Wirtschaftsleistung um 7 Prozent. Bis Mitte April 2020 hatten in Deutschland 725 000 Unternehmen bei den Agenturen für Arbeit Kurzarbeit angemeldet. Das ist über das Zehnfache des Rekords aus der letzten Finanzkrise. Zum 1. Mai standen die Kurzarbeitsanmeldungen bei mehr als 10 Millionen Menschen.

In der Industrie ruht die Produktion oder ist stark eingeschränkt. In Branchen wie Luftfahrt, Tourismus, Gastgewerbe oder einigen haushaltsnahen Dienstleistungen sind die Umsätze fast vollständig eingebrochen. Der Einzelhandel erlebt eine weitere Konzentration zu Gunsten von Onlineplattformen wie Amazon. Kapitalstarke Investoren stehen gleichzeitig in den Startlöchern, um gefährdete Unternehmen zu schlucken, Anlagen und Immobilien zu Schleuderpreisen zu übernehmen und Märkte neu aufzuteilen. In der EU sind viele Staaten noch wesentlich härter von der Pandemie betroffen als Deutschland. In Spanien, Italien oder Belgien gibt es deutlich mehr Infektionen und Todesfälle pro Einwohner. Mit dafür verantwortlich ist die Kürzungspolitik der EU. Seit 2011 gab es über 60 Empfehlungen der EU an die Mitgliedstaaten, im Gesundheitssystem zu kürzen. Diese Kürzungen schränken heute die Möglichkeiten ein, die Wirtschaft wieder anzufahren, ohne einen Zusammenbruch des Gesundheitssystems und etliche Todesfälle zu riskieren. Sie erhöhen die menschlichen, wirtschaftlichen und sozialen Kosten der Pandemie dramatisch. Die EU-Schuldenregeln sind kurzfristig ausgesetzt, und die Europäische Zentralbank (EZB) hat mit dem Pandemic Emergency Purchase Programme angekündigt, notfalls auch unbegrenzt und jenseits von Kapitalschlüssel, Ratings und krisenverschärfenden Auflagen Staatsanleihen aufzukaufen. Jedoch sind die Maßnahmen der EZB befristet, und die fiskalische Reaktion auf den Corona-Schock ist in weiten Teilen der EU unzureichend. Könnte die EZB Ausgaben der Mitgliedstaaten, wie etwa in Großbritannien, direkt finanzieren, wären Staatsinsolvenzen in der Eurozone faktisch unmöglich, und der Wideraufbau würde nicht durch Unsicherheit gehemmt. 

Der Kompromiss der EU-Finanzminister (vereinfachte Kreditlinien des Europäischen Stabilitätsmechanismus zur Finanzierung von Gesundheitskosten, erweiterte Garantien der Europäischen Investitionsbank für die Kreditvergabe an den Mittelstand, von der EU unterstütztes Kurzarbeitergeld in allen Mitgliedstaaten sowie Verhandlungen über einen Aufbaufonds mit Krediten und direkten Zuschüssen an Krisenstaaten) wird der Krise ebenfalls nicht gerecht. Das liegt vor allem in der Verantwortung der Bundesregierung, die weitergehende Unterstützung verweigert – obwohl die Erholung in Deutschland aufgrund der Exportabhängigkeit unmöglich sein wird, wenn Nachbarn und Handelspartner am Boden liegen. In Deutschland wird die Wirtschaft von Bund und Ländern mit großen Transfer- und Kreditprogrammen abgefedert. DIE LINKE. im Bundestag begrüßt, dass die Notfallklausel der Schuldenbremse zur Anwendung kommt und der Staat Einkommen und Beschäftigung stützt. Allerdings muss deutlich nachgebessert werden. Deshalb fordern wir, 

• das Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent des letzten Nettogehalts zu erhöhen und die ökonomisch Schwächsten durch eine deutliche Erhöhung aller existenzsichernden Sozialleistungen zu schützen.

• besonders betroffene Unternehmen zielgerichtet zu entlasten, indem die Tilgung der KfW-Kredite an zukünftige Gewinne gebunden wird (variable Kreditlaufzeit).

• Branchen, die fortdauernd aus Infektionsschutzgründen beeinträchtigt sind, erweiterte und nicht rückzahlbare Zuschüsse zu gewähren. Diese Zuschüsse müssen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer auch den Lebensunterhalt über dem Grundsicherungsniveau decken und existenzbedrohte gemeinnützige Organisationen schützen, die keinen Zugang zu Krediten haben.

• KMU sowie Selbstständigen und Freiberuflern, die unverschuldet von gravierenden Umsatzrückgängen betroffen sind, das Recht zu geben, ihre Kapitalkosten wie Mieten, Leasingraten oder Kreditzinsen im Krisenjahr um 30 Prozent zu mindern. So werden Kapitaleigentümer an den Krisenkosten beteiligt. Fallen die Umsätze der Betroffenen für das Jahr 2020 um mindestens ein Drittel, sind die Minderungen durch die Gläubiger dauerhaft zu erlassen. Gläubiger, die dadurch selbst in finanzielle Probleme kommen, erhalten Zugang zu einem Härtefallfonds. Zusätzlich ist in der Krise eine Schärfung des Mietschutzes, auch bei Gewerbemieten, nötig.

• öffentliche Hilfen für Unternehmen an eindeutige Kriterien zu binden, die eine Mindestbeteiligung der Kapitaleigentümer an den Krisenkosten sicherstellen (keine Manager-Boni sowie Gewinnausschüttungen wie Dividenden und Aktienrückkäufe; Gehaltsgrenzen für Unternehmensvorstände; Schließung von Töchtern in Steueroasen gemäß EU-Liste sowie Steuertransparenz bei Sitz oder Anteilsbesitz in Steueroasen generell).

• öffentliche Hilfen bei mittleren und großen Unternehmen über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zusätzlich an direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik, inklusive Klimaschutzmaßnahmen gemäß Sektorzielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes sowie die Mitbestimmung von Gewerkschaften zu knüpfen und Modelle der Mitarbeiterbeteiligung zu fördern. Stille Beteiligungen sind als Regelfall abzulehnen.

• gedeckte Leerverkäufe (Spekulation auf fallende Kurse mit geliehenen Wertpapieren) zu untersagen und feindliche Übernahmen von Unternehmen durch eine Nachschärfung und vor allem striktere Anwendung von Investitionsprüfungen bei Stärkung der Rechte von Beschäftigen zu erschweren.

• einen Schutzschirm für Kommunen aufzuspannen, der die steigenden Ausgaben und enormen Gewerbesteuerausfälle aus der Corona-Krise ausgleicht und überschuldete Kommunen endlich von hohen Altschulden befreit.

• eine öffentliche digitale Infrastruktur zu schaffen – vom Bildungswesen über Server bis hin zum Zahlungssystem (staatlicher digitaler Euro mit Bürgerkonten bei der EZB). Kaufprämien für einzelne Industriezweige wie die Automobilbranche sind hingegen aus sozialen, ökologischen und wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht zielführend. Dies gilt ebenso für pauschale Steuersenkungen etwa bei der Mehrwertsteuer für die Gastronomie, die nur Betrieben mit hinreichend Umsätzen helfen und zum Beispiel die Probleme von Kneipen nicht adressieren. Die Einschränkungen der Wirtschaft werden voraussichtlich noch Monate andauern. Deshalb müssen nicht nur die Hilfsprogramme erweitert, sondern es muss auch schon jetzt ein massives soziales und ökologisches Investitionsprogramm vorbereitet und – wo trotz Pandemie möglich – umgesetzt werden. Dies sind unsere Leitlinien:

Gesundheitswesen in die öffentliche Hand

Die Corona-Pandemie offenbart: Renditemedizin, die Privatisierung von Krankenhäusern und der Personalmangel in der Kranken- und Altenpflege sind tödlich. Deshalb brauchen wir Krankenhäuser in öffentlicher Hand und staatlich abgesicherte Notfallreserven für kritische medizinische Güter – national wie auf EUEbene. Schnelles Handeln ist notwendig, um den Investitionsstau in Krankenhäusern und Pflegeheimen zu beheben, die nichtkommerzielle Gesundheitsforschung in Impfstoffe voranzutreiben und regionale Gesundheitszentren aufzubauen. Vorsorge bedeutet auch: staatliche Bevorratung und – soweit notwendig – vom Staat organisierte Produktion lebenswichtiger Güter statt auf globale Lieferketten zu vertrauen. Möglichst billig und just-in-time ist lebensgefährlich, wenn plötzlich die ganze Welt Atemmasken, Schutzkleidung, Medikamente und Beatmungsgeräte braucht. Nur so ist auch internationaler Beistand möglich.

Danke heißt mehr Lohn:

Kassiererinnen und Pflegekräfte sind systemrelevant Pfleger und Ärztinnen, Verkäuferinnen und Supermarkt-Manager, Busfahrerinnen und Müllwerker – sie alle und viele andere Berufsgruppen, die den Laden am Laufen halten, sind systemrelevant. Arbeitgeber sollten verpflichtet werden, Beschäftigten in systemrelevanten Berufen wie beispielsweise im Gesundheitswesen, in der Pflege und im Lebensmittel-Einzelhandel für die Zeit der Corona-Krise einen Zuschlag in Höhe von 25 Prozent ihres Bruttoarbeitsentgelts zu zahlen, um die erhöhte Gesundheitsgefahr und extreme Arbeitsbelastung auszugleichen. Bei einem Bruttoarbeitsentgelt von 2.000 Euro entspricht dies einem monatlichen Zuschlag von 500 Euro. Darüber hinaus ist es im öffentlichen Interesse, Tarifverträge insbesondere in den systemrelevanten Branchen schnellstmöglich für allgemeinverbindlich zu erklären. So erhält ein Konjunkturprogramm eine soziale Orientierung, weil sichtbar wird, auf wen es ankommt. Dies bedeutet neben höheren Löhnen, besserem Arbeitsschutz und mehr Geld für pflegende Angehörige auch eine gerechte Steuerreform, die kleine und mittlere Einkommen unter anderem durch einen erhöhten Grundfreibetrag entlastet. Der Spitzensteuersatz muss später greifen und sollte wie unter Helmut Kohl 53 Prozent betragen.

Neustart der Wirtschaft – digital und ökologisch

Die Corona-Krise hat gezeigt, wie schnell enorme Ressourcen mobilisiert werden können. Dies ist ebenso erforderlich, um unsere Infrastruktur zukunftsfähig zu machen und den Klimawandel einzudämmen. Das Corona-Konjunkturpaket muss kompatibel sein mit den Klimazielen des Paris-Abkommens. Um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 müssen die Emissionen bis 2030 in Deutschland gesenkt werden. Das bedeutet: keine langfristigen Hilfen für Geschäftsmodelle, die dauerhaft klimaschädlich sind und nicht in eine kohlenstoffarme Welt passen, wie beispielsweise Billigflieger und Kohlekraftwerke. Europäische und nationale Klimaschutzgesetzgebungen sind voll umzusetzen. Die öffentliche Hand kann mit ihren Investitionen ökologische Zukunftstechnologien anschieben, damit unsere Energiebasis so schnell wie möglich zu 100 Prozent erneuerbar wird. Eine gute digitale Infrastruktur kann Verkehrslenkung und intelligente Stadtplanung mit individueller Mobilität, aber weniger Individualverkehr und mehr (mitbestimmtem) Homeoffice statt Verkehrsinfarkt unterstützen. Die Treibhausgasemissionen der großen Verursacher können schnell und dauerhaft gesenkt werden, wenn der Kohleausstieg schnell umgesetzt wird und Hemmnisse für den Ausbau der erneuerbaren Energien (insbesondere Abschaffung des 52-GW Deckels bei Solaranlagen sowie Beteiligung von Kommunen an Einnahmen der Ökostrombetreiber) beseitig werden. Ein Energiesparfonds für Haushalte mit niedrigem Einkommen, die Förderung der Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien, intelligente Stromnetze und Speichertechnologien, der Ausbau des Schienennetzes und des ÖPNV, klimaschonende Antriebstechnik, stärkeres öffentliches Engagement für eine warmmietenneutrale energetische Sanierung von Wohngebäuden, die Mieterinnen und Mieter schützt, der klimagerechte Umbau der Industrie und der Lebensmittelversorgung sowie die Errichtung einer modernen digitalen Infrastruktur sind überdies essentiell. Zusätzlich sollte die öffentliche Hand folgende Grundsätze beachten:

Geld ist da, es muss für alle eingesetzt werden

Die Finanzierung dieses Investitionsprogramms beruht auf fünf Säulen. Dabei ist nach dem CoronaSchock ein Jo-Jo-Effekt mit hohen Selbstfinanzierungseffekten zu erwarten. So können laut IWF öffentliche Ausgaben in der Krise das Dreifache ihrer Höhe an wirtschaftlicher Belebung erzeugen, da die vom Staat ausgegebenen Euros in der Privatwirtschaft weitere Aufträge auslösen. Bliebe der Staat untätig, wären die Steuereinnahmen dauerhaft geringer und die Ausgaben für Arbeitslosigkeit höher.

• Die Schuldenbremse im Grundgesetz ist durch die Rückkehr zu einer »Goldenen Regel« zu ersetzen. Das heißt: Die Neuverschuldung darf der Höhe der öffentlichen Investitionen entsprechen. Die aktuelle Schuldenbremse verhindert notwendige Investitionen, die Vermögen für die Zukunft schaffen. Wichtig ist auch: Der Tilgungsplan für die im Nachtragshaushalt 2020 aufgenommenen Kredite zur Krisenbekämpfung ist auf mindestens 50 Jahre zu strecken, wie dies etwa NRW vorsieht. Mittelfristig ist die Schuldenbremse ganz aus dem Grundgesetz zu streichen.

• Multimillionäre und Milliardäre sind an den Kosten der Corona-Krise zu beteiligen. Eine einmalige Vermögensabgabe von mindestens 10 Prozent auf die Vermögen des reichsten ein Prozent in Deutschland ist als Lastenausgleich verfassungsgemäß und mit Blick auf die extreme Vermögensungleichheit in Deutschland ökonomisch und sozial geboten. Da das Aufkommen ausschließlich dem Bund zusteht, erfolgt eine Entlastung von Ländern und Gemeinden über einen Lastenausgleichsfonds. Angemessene Freibeträge für Betriebsvermögen sorgen dafür, dass die Abgabe die Superreichen trifft und nicht kleine und mittlere Unternehmen der produktiven Wirtschaft. Die einmalige Vermögensabgabe ersetzt dabei nicht eine dauerhafte und angemessene Besteuerung hoher Vermögen und Erbschaften

• Außerdem ist es an der Zeit, eine echte Finanztransaktionssteuer, die auch Derivate umfasst, einzuführen, die Unternehmensbesteuerung zu reformieren und endlich auch Digitalunternehmen und Plattformen wie Amazon zur Kasse zu bitten. Steuererleichterungen für Unternehmen und Reiche wie die Vollabschaffung des Solidaritätszuschlags oder die Senkung der Körperschaftsteuer lehnen wir ab. Sie würden die Ungleichheit verschärfen statt Investitionen zu beleben. Hierfür können befristet verbesserte Abschreibungsregeln und eine Ausweitung der direkten Forschungsförderung durch Zuschüsse Sinn machen.

• Investitionen in die schnelle und dauerhafte Minderung von Treibhausgasen können zu einem erheblichen Teil durch die Abschaffung von Fehlanreizen in ökologisch schädlichen Subventionen und Steuerbefreiungen wie Privilegien für Diesel, Kerosin und Dienstwagen finanziert werden.

• Die EZB kann in Euro nie Pleite gehen und daher einen Teil der Staatsschulden auf ihre Bilanz nehmen. In der Krise unterstützen Zentralbanken in den USA, in Großbritannien und in Japan selbstverständlich die Ausgaben ihrer Regierungen. Auch in der EU muss eine direkte Finanzierung von Staatsausgaben durch die EZB im Rahmen des Inflationsziels ermöglicht werden. Kurzfristig kann die EZB vertragskonform und ohne nennenswertes Kosten- und Haftungsrisiko für Länder wie Deutschland die Emission großer Mengen an Corona-Bonds mit langen Laufzeiten durch die Europäische Investitionsbank absichern und dadurch allen Staaten den nötigen fiskalischen Handlungsspielraum verschaffen.

Der Staat als Unternehmer

In den kommenden Monaten hat die Produktion medizinischer Güter höchste Priorität. Das regelt der Markt nicht allein. Der Staat muss eingreifen. Der beschlossene Investitionszuschuss für Maschinen (bei Vliesproduktion; Maskenvlies) reicht allein nicht aus. Es braucht Abnahmeverpflichtungen und veränderte Vergabebedingungen für kritische Produkte, die nicht im Wettbewerb durch den geringsten Preis bestimmt werden. Das EU-Beihilferecht ist dringend zu reformieren! Zentrale Knappheiten bei Medikamenten, Test- und Laborprodukten sowie Desinfektionsmitteln sind notfalls auch durch staatliches Ordnungsrecht und die Anweisung von Unternehmen zur Produktion zu beheben. Die Impfstoffforschung ist mit öffentlichen Mitteln auszuweiten und Profite mit Patenten jenseits einer angemessenen Entschädigung für Forschung und Entwicklung zu unterbinden. Die Produktion vor Ort (bei uns und in der EU) muss auf- und ausgebaut werden und den Import ergänzen. Neben Exportgenehmigungen sind daher auch Importbeschränkungen (Zölle, Abgaben, Quoten, Verbote, Standards) geboten, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten bzw. jungen Unternehmen Zeit zum Produktionsaufbau zu geben.

Eigentum verpflichtet, Steuergeld auch

Staatliche Hilfen sind keine Einbahnstraße, sondern daran zu binden, dass Unternehmen soziale Auflagen einhalten. Boni- und Dividendenzahlungen sind wie alle Gewinnausschüttungen auszusetzen und Aktienrückkaufprogramme dauerhaft zu beenden. Tarifverträge und Sozialprogramme bei der Einstellung von Geschäftsbereichen sind obligatorisch. Unternehmen, die Steueroasen nutzen, dürfen keine Fördergelder erhalten. Im Krisenfall müssen mittlere und größere Unternehmen zunächst eine Kapitalerhöhung durch die Eigner einfordern. Wenn sich der Staat an Unternehmen beteiligt, muss die öffentliche Hand im Gegenzug auch Eigentums- und Mitspracherechte bekommen.

Kommunen brauchen dringend einen Rettungsschirm

Die finanzielle Situation war in vielen Kommunen schon vor der Corona-Krise schlecht, da der Bund ihnen Aufgaben übertragen hat, ohne sie auszufinanzieren, zum Beispiel bei den Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung. Dies widerspricht dem Konnexitätsprinzip (wer bestellt, bezahlt). Verschiedene Regionen leiden zudem unter dem Strukturwandel. In der Krise sind die kommunalen Haushalte mit Steuerausfällen und gleichzeitig mit neuen Ausgaben konfrontiert. Deshalb brauchen Städte und Gemeinden sehr schnell Hilfen aus dem Bundeshaushalt. Mit der einmaligen Übernahme von Zins- und Tilgungspflichten über einen Altschuldenfonds und mit einmaligen Zahlungen für die aktuellen Corona-Sonderbedarfe können Kommunen wieder handlungsfähig werden. Darüber hinaus ist ein langfristig wirksamer Solidarpakt III zur Unterstützung kommunaler Investitionen notwendig. Nur so ist etwa ein Einstieg in die dringend erforderliche Verkehrswende mit massivem Ausbau des ÖPNV überhaupt denkbar. Wenn in den Innenstädten ein Ausverkauf von Wohn- und Gewerbeobjekten an Immobilienhaie zu erwarten ist, dann sollten die Kommunen finanziell wie rechtlich in die Lage versetzt werden, Baugebote und soziale Vorgaben im Städtebau durchzusetzen, Bodenpreise für den sozialen Wohnungsbau zu begrenzen, ihr Vorkaufsrecht preislimitiert zu aktivieren und Wohngebäude oder auch Gewerbeflächen selbst zu erwerben. Wir brauchen eine kommunale Steuerreform bzw. Neuordnung der Finanzbeziehungen einschließlich der Entwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer, die Kommunen unabhängiger von der Konjunktur macht.

In Zahlen: Ein soziales und ökologisches Zukunftsprogramm

Unser Konjunktur- und Investitionsprogramm für den Bund enthält größere Sofortmaßnahmen für zwei Jahre und danach zu verstetigende Ausgaben. Im Krisenjahr wird ein Impuls knapp 5 Prozent des BIP oder gut 160 Milliarden Euro erreicht, um zumindest weite Teile des prognostizierten Einbruchs abzufangen. Darunter fallen knapp 80 Milliarden Euro investive Ausgaben insbesondere in den Bereichen Verkehr, Wohnungen und Digitalisierung, die in den Folgejahren fortgeführt werden sowie eine Entlastung der Kommunen bei Altschulden. Durch diese zusätzlichen Investitionen würde Deutschland bei der Investitionsquote zu den EU-Spitzenreitern Schweden, Polen und den baltischen Staaten aufschließen. Nur ein langfristiges Investitionssignal schließt die Investitionslücke und schafft Anreize, um Kapazitätsengpässe in der Baubranche und in den Planungsämtern zu lösen. Hiervon hängt der reale Mittelabfluss im Vergleich zu den genannten Zielgrößen entscheidend ab.

Zur Gegenfinanzierung wird die Kreditaufnahme des Bundes um knapp 90 Milliarden Euro im ersten Jahr und rund 50 Milliarden Euro jährlich über die nächsten Jahre ausgeweitet. Durch die wirtschaftliche Wiederbelebung und Sicherung des öffentlichen Vermögens bei historisch niedrigen Zinsen erzeugt die Kreditfinanzierung positive Renditen. Weitere 75 Milliarden Euro jährlich werden über das Steuersystem ausgeglichen. So stehen durch den Abbau ökologisch schädlicher Subventionen und Steuerbefreiungen (besonders in den Bereichen Energie und Verkehr) jährliche Einsparungen in Höhe von 40 Milliarden Euro zur Verfügung.

Zudem lassen sich weitere 35 Milliarden Euro über unser Steuerkonzept refinanzieren, welches insgesamt steuerliche Mehreinnahmen für den Bund in Höhe von mindestens 60 Milliarden Euro pro Jahr vorsieht. Hierzu tragen unter anderem eine umfassende Finanztransaktionssteuer und eine gerechte Reform der Unternehmensbesteuerung bei. Ein Teil der durch die Krise steigenden öffentlichen Verschuldung wird überdies durch die Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe für Milliardäre und Multimillionäre kompensiert.

Weitere grundlegende Investitionen in die soziale Infrastruktur und den Zusammenhalt inklusive eines substanziellen Aufwuchses öffentlicher Beschäftigung sind jenseits dieses Programms geboten, beispielsweise im Bildungsbereich durch die Länder auch über eine Wiedererhebung der Vermögensteuer für Millionäre und Milliardäre und eine Reform der Erbschaftsteuer sowie durch den Bund bei der sozialen Absicherung und armutsfesten Renten.