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Stellungsnahme zum Referentenentwurf eines revidierten Nationalen Allokationsplans im Emissionshandel für die Zuteilungsperiode 2008 - 2012

Positionspapier,

Das Bundesumweltministerium hat am 13. Februar 2007 den Referentenentwurf eines revidierten nationalen Allokationsplans für die zweite Emissionshandelsperiode (NAP II rev.) vorgelegt. Er berücksichtigt die harsche Kritik der EU-Kommission an dem von der Bundesregierung am 30. Juni 2006 vorgelegten NAP II.

Das Bundesumweltministerium hat am 13. Februar 2007 den Referentenentwurf eines revidierten nationalen Allokationsplans für die zweite Emissionshandelsperiode (NAP II rev.) vorgelegt. Er berücksichtigt die harsche Kritik der EU-Kommission an dem von der Bundesregierung am 30. Juni 2006 vorgelegten NAP II.
Zunächst folgt eine Darstellung der wesentlichen Inhalte des NAP II rev., anschließend seine Bewertung durch die Fraktion DIE LINKE.
Wichtigste Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen NAP-II-Entwurf auf einen Blick

  • Die Gesamtmenge der Zertifikate für die emissionshandelspflichtigen Anlagen wird von 482 auf 456,1 Mio t CO2 pro Jahr gekürzt,
  • die Zuteilung der Zertifikate wird für den Bereich Energiewirtschaft generell von der Vergabe auf Basis historischer Emissionen auf eine Zuteilung über ein Benchmarksystem umgestellt,
  • alle Regelungen werden auf den Zeitraum bis 2012 beschränkt, u.a. ist die 14 Jahre lang gültige Befreiung von Einsparverpflichtungen für Neuanlagen ersatzlos gestrichen worden,
  • die Reserve wurde von 17 auf 27 Mio. t erhöht,
  • die bisherigen Übertragungs- und Malusregelung entfallen, weil nun das Benchmarksystem die Anreize zur Modernisierung schafft, die bisher von diesen Regelungen ausgehen sollten,
  • die Höchstmenge an Zertifikaten innerhalb der Zuteilungsperiode, für die die Betreiber zur Deckung ihrer Abgabepflicht Gutschriften aus Klimaschutzprojekte im Ausland (CDM/JI) verwenden können, wurde von 12 auf 20 Prozent der jeweiligen anlagenbezogenen Zuteilungsmenge erhöht.

Einige bedeutsame Details

Für den Bereich Industrie bleibt es bei der Zuteilung aufgrund historischer Emissionen („Grandfathering“) bei Anwendung des Erfüllungsfaktors 0,9875% (bedeutet Minderung um 1,25 %). Im Bereich Energie werden dagegen einheitlich für Neu- und Bestandsanlagen die im alten NAP II nur für Neuanlagen eingeführten Emissionswerte pro Produkteinheit auf der Basis bester verfügbarer Technik (BAT-Benchmarks) festgelegt, welche mit den erwarteten Produktionsmengen zu multiplizieren sind.