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Unternehmenskonzentration? Welche Unternehmenskonzentration?

Nachricht von Klaus Ernst,

 

Von Klaus Ernst, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Leiter des Arbeitskreises Wirtschaft, Arbeit und Finanzen

 

Über die Fusion von Edeka und Tengelmann wird heftig gestritten: Das Bundeskartellamt hat die Übernahme durch Edeka untersagt, unter anderem weil damit die Einkaufsalternativen erheblich eingeschränkt würden, die Gefahr von Preiserhöhungen und der Druck auf Zulieferer wüchsen. Noch ist offen, ob die Fusion über eine Ministererlaubnis doch noch ermöglicht wird. Wirtschaftsminister Gabriel müsste dafür erklären, dass die „gesamtwirtschaftlichen Vorteile“ höher wiegen als die Wettbewerbsbeschränkungen oder ein „überragendes Interesse der Allgemeinheit“ vorliegt.

Nicht nur im Einzelhandel haben wenige Unternehmen längst den Markt unter sich aufgeteilt. Bis zu 90 Prozent der Umsätze im Großhandel – von Nahrungsmitteln über Pharmaprodukte bis zu Baustoffen – machen einige wenige Unternehmen. Immer wieder werden Preisabsprachen zu Lasten der Zulieferer, Verbraucher und Steuerzahler aufgedeckt.

Umso wichtiger ist es, dass die Bundesregierung ihrer Pflicht nachkommt, den Stand und die Entwicklung der Unternehmenskonzentration und Verflechtungen genau und regelmäßig von der eigens dafür eingesetzten Monopolkommission untersuchen zu lassen. Wer gegen die Konzentration von ökonomischer und damit auch politischer Macht vorgehen will, braucht eine solide Datenbasis.

Mit dem 2014 vorgelegten XX. Hauptgutachten 2012/2013 hat die Monopolkommission aber die gesetzlich vorgeschriebene gesamtwirtschaftliche Konzentrationsberichterstattung eigenmächtig eingestellt. Sie beschränkt sich seither auf spezielle Themen und schreibt eine seit dem I. Hauptgutachten 1973/1975 geführte Statistik der jeweils 100 größten Unternehmen (aktuell 0,003 % aller 3,6 Mio. deutschen Unternehmen) fort. Nicht mal eine wettbewerbspolitische Beurteilung dieser kaum mehr soliden Befunde zur Unternehmenskonzentration findet mehr statt.

Um es mit den Worten der Bundeskanzlerin zu sagen: Das geht gar nicht. Für diesen Schwenk bräuchte es einen parlamentarischen Beschluss zur Änderung des gesetzlichen Auftrags. Den gab es aber nie.

Was macht aber die Bundesregierung? Sie verschließt die Augen vor der zunehmenden Unternehmenskonzentration in fast allen Märkten und unterstützt die eigenmächtige Entscheidung der Monopolkommission. Damit verletzt sie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und befördert Marktmacht sowie oligopolistische Strukturen.

Außerdem verletzt die Bundesregierung die Informationsrechte des Deutschen Bundestages. Die Antworten auf unsere Kleine Anfrage sind weitgehend sachlich und empirisch falsch oder gehen völlig am Kern der jeweiligen Frage vorbei.

So bestreitet die Bundesregierung allgemein zugängliche Daten zum Verflechtungsnetzwerk der deutschen Unternehmen und die Ergebnisse der amtlichen Unternehmens- und Betriebsstatistik. Diese belegen eindeutig, dass sich von 2005 bis 2009 die Anzahl der Konzerne und die der von ihnen kontrollierten Unternehmen vervierfacht hat: Die Anzahl der Konzerne ist in diesem Zeitraum von ca. 41.000 auf 165.000, die der kon­trollierten Unternehmen von 118.000 auf 403.000 gestiegen. Rund ein Drittel der 245 marktnahen Wirtschaftsklassen des Bergbaus und des Verarbeitenden Gewerbes erfüllte 2009 die kartellrechtlichen Kriterien der Marktbeherrschung durch monopolistische oder oligopolistische Strukturen.

Die Situation hat sich seit 2009 weiter zugespitzt. Doch wie gesagt: Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf. Den hohen Anteil der Marktbeherrschung nennt sie „wettbewerblich irrelevant“.

Wer keine belastbaren Daten mehr erheben und bewerten lässt und sich damit absichtlich unwissend macht, sollte sich mit Ministerentscheidungen zu Unternehmensfusionen sehr zurückhalten.

Wir werden uns beim Parlamentspräsidenten über die Antworten der Bundesregierung beschweren. Zum wiederholten Mal werden inhaltsleere Worthülsen verfasst und die Informationsrechte des Parlaments missachtet. Unterdessen nimmt die Unternehmenskonzentration zu und die Monopolkommission darf weiter ohne Konsequenzen gegen ihren gesetzlichen Auftrag verstoßen.

 

Langfassung der Auswertung der Kleinen Anfrage

 

linksfraktion.de, 7. Mai 2015