Zum Hauptinhalt springen

„Sachsen ist überfordert“

Im Wortlaut von Gregor Gysi,

Die Linksfraktion im Bundestag bringt einen Antrag ins Parlament ein, in dem Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) aufgefordert wird, im Fall der Korruptionsaffäre in Sachsen die Generalbundesanwaltschaft anzuweisen, die strafrechtlichen Ermittlungen an sich zu ziehen. Die öffentliche Debatte über Netzwerke der Korruption in Sachsen und die Probleme bei deren Aufarbeitung „zerstören in gefährlichem Maße das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Funktionieren rechtsstaatlicher Institutionen und Kontrollmechanismen nicht nur in Sachsen“, heißt es in dem Antrag, der dem Tagesspiegel vorliegt.

Generalbundesanwältin Harms hat zwei Mal Ermittlungen dazu abgelehnt, weil „die angedeuteten kriminellen Verflechtungen“ die „Qualitätsstufe zum Staatsschutzdelikt nicht überschreiten“. Was versprechen Sie sich von diesem Antrag?

Wir wollen die Debatte auf Bundesebene darüber wieder eröffnen. Es ist doch ganz offenkundig, dass das Land Sachsen in jeder Hinsicht juristisch überfordert ist, eine Aufklärung herbeizuführen. Und es scheint auch keinen wirklichen Willen dazu zu geben. Die Generalbundesanwältin kann die Ermittlungen an sich heranziehen, weil der Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 129 Strafgesetzbuch besteht. Es gibt ja wegen dieses Verdachts auch drei Anzeigen.

Frau Harms sieht aber für eigene Ermittlungen die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben.

Ich habe das immer so verstanden, dass sie keine besondere Lust dazu hat, weil sie damit politische und mediale Aufmerksamkeiten auf sich zieht. Aber wenn in vielen Jahren der Alleinregierung einer Partei ein solcher Filz entstanden ist, dann sollte die Generalbundesanwältin die innere Bereitschaft aufbringen, das zu untersuchen. Hinzu kommt: Ganz egal, zu welchem Ergebnis die Behörden in Sachsen kommen würden - man wird es ihnen nicht glauben. Die sind einfach zu stark einbezogen. Außerdem möchten wir natürlich wissen, ob die Lustlosigkeit, sich mit der Sache zu beschäftigen, bei der Justizministerin oder bei der Generalbundesanwältin liegt. Wir wollen das forcieren, denn die Affäre darf in Sachsen nicht verbuddelt werden.

Nun ist es eher ungewöhnlich, dass sich eine Bundestagsfraktion in die Angelegenheit eines Bundeslandes einmischt.

Das ist richtig. Aber es gibt eben solche Fälle. Allerdings auch umgekehrte. Denken Sie an den Bankenskandal in Berlin. Die Berliner Staatsanwaltschaft bat alle anderen Staatsanwaltschaften um Hilfe und bekam keine. Aber das war eine Affäre zwischen Politik und Banken und hatte mit der Justiz nichts zu tun. Da kann man das selbst machen. Aber in Sachsen geht es um einen Geheimdienst, um Richter, Staatsanwälte und Polizisten - da geht es so eben nicht.

Aber Sie selbst als Fraktionchef und die gesamte Fraktion stellen den Antrag, ohne die Akten, um die es geht, zu kennen.

Ja, logischerweise. Wir haben aber Informationen aus unserer Fraktion in Sachsen, wir kennen die Anzeigen - wenn auch unser Fraktionschef in Dresden André Hahn als zur Verschwiegenheit verpflichtetes Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission eisern schweigt. Aber er sagt: Unser Antrag ist richtig.

Das Gespräch führte Matthias Schlegel.

Der Tagesspiegel, 26. Juli 2007