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Raus aus der Teilzeitfalle – Befristete Teilzeit für alle ermöglichen!

Nachricht von Susanne Ferschl,

Meist führen persönliche oder familiäre Umstände dazu, dass der Wunsch entsteht, Arbeitszeit zu reduzieren. Auf lange Sicht ist Teilzeitarbeit aber eine Form prekärer Arbeit – der Lohn reicht oft nicht zum Leben. Die Löhne müssen zum Teil vom Staat aufgestockt werden und Altersarmut ist damit vorprogrammiert.

Trotzdem sind immer mehr Menschen teilzeitbeschäftigt. Zwischen 1996 und 2016 hat sich die Zahl der Teilzeitbeschäftigten verdoppelt. Inzwischen arbeitet jeder vierte Beschäftigte in Teilzeit. Allerdings nicht immer freiwillig: Nach Angaben des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2016 würden etwa 2,6 Millionen Beschäftigte, darunter 1,3 Millionen Frauen, ihre Arbeitszeit gern aufstocken wollen. Insbesondere Beschäftigte in Kleinbetrieben mit bis zu 50 Beschäftigten würden gern mehr arbeiten.

Sehr häufig sind es Frauen, die für Kindererziehungs- oder Pflegezeiten beruflich kürzer treten. Daher ist es kaum überraschend, dass sie es sind, die in der oft zitierten Teilzeitfalle festhängen. Einmal die Arbeitszeit reduziert, haben sie kaum eine Chance, diese wieder zu erhöhen.

Eine gesetzliche Regelung soll deshalb dieser Benachteiligung Abhilfe schaffen und den Beschäftigten das Recht einräumen, ihre abgesenkte Arbeitszeit wieder zu erhöhen – das von der Großen Koalition gestrickte Brückenteilzeitgesetz.

Dieser positive Ansatz des Gesetzes wird leider zunichte gemacht, da es durch eingezogene Hürden in 98 Prozent der Betriebe nicht greift und dort nicht umgesetzt werden muss. 

Dadurch, dass das Recht auf befristete Teilzeit erst bei Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten greift, werden 14,4 Millionen Beschäftigte von diesem Rückkehrrecht ausgeschlossen und haben keinen Anspruch, ihre Arbeitszeit wieder zu erhöhen.

DIE LINKE fordert in ihrem Antrag „Rückkehrrecht in Vollzeit für alle Beschäftigten“ (PDF), dass die Möglichkeit, vorübergehend die Arbeitszeit zu reduzieren, allen Beschäftigten offensteht – egal, ob es um Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen oder einfach um mehr freie Zeit für das Privatleben geht. 

 

In der Bundestagsdebatte am 18. Oktober 2018 machte Susanne Ferschl deutlich, warum es ein Rückkehrrecht in Vollzeit für alle Beschäftigten geben muss. Besonders Frauen und Mütter haben in der gegenwärtigen Form nichts von dem neuen Gesetz zur Brückenteilzeit. 

Weitere Informationen zu Teilzeit, Über- und Unterbeschäftigung und Arbeitszeitwünschen von Beschäftigten finden Sie hier: