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Brückenteilzeit gilt für über zwei Drittel der arbeitenden Mütter nicht

Nachricht von Susanne Ferschl,

Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten hat sich in den vergangenen 20 Jahren verdoppelt. Das ergeben die Antworten der Bundesregierung (PDF) auf eine Kleine Anfrage (PDF) von Susanne Ferschl. Bundesweit arbeitet mehr als jeder vierte Erwerbstätige in Teilzeit (28,6 Prozent). Das sind 10.5 Millionen Menschen. Jeder Zehnte Teilzeitbeschäftigte arbeitet nicht freiwillig in teilzeit- in den neuen Bundesländern sogar jeder vierte. Der Anteil an Vollzeitbeschäftigung ist von rund 87 Prozent im Jahr 2000 auf 78 Prozent in 2017 gesunken. Der Anteil des Teilzeitarbeitsvolumens stieg von 13 Prozent auf 22 Prozent.

Teilzeitarbeit ist für viele Menschen eine prekäre Form der Beschäftigung. Nahezu jeder vierte Teilzeitbeschäftigte bekommt einen Stundenlohn unterhalb der Niedriglohnschwelle. 385.000 Teilzeitbeschäftigte sind auf ergänzende ALG II-Leistungen angewiesen. Obwohl Teilzeitbeschäftigte nicht weniger gut qualifiziert sind wie Vollzeitbeschäftigte und obwohl sie fast im gleichen Umfang an Qualifizierungen teilnehmen, arbeiten sie drei Mal so häufig als Helfer.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der erst für Betriebe ab 45 Beschäftigten ein Rückkehrrecht in Vollzeit vorsieht, bringt einem großen Teil der Beschäftigten nichts. 14.4 Millionen Beschäftigte (38 Prozent aller Beschäftigten) arbeiten in einem Betrieb mit bis zu 45 Beschäftigten. Davon arbeitet nahezu jeder zweite (6,6 Millionen) Beschäftigte bereits jetzt in Teilzeit. Im Gastgewerbe arbeiten 800.000 der Beschäftigten in Betrieben bis zu 45 Beschäftigten in einem Teilzeitarbeitsverhältnis, das sind mehr als zwei Drittel. Im Gesundheits- und Sozialwesen sind es 900.000 (58 Prozent der Gesamtbeschäftigung in dieser Betriebsgröße) und im Bereich Erziehung und Unterricht mit 320.000 sind es 60 Prozent der Beschäftigten.

Eltern arbeiten besonders häufig in Teilzeit: Insgesamt sind es 5,6 Millionen Eltern, davon 90 Prozent Frauen. Während nur 5,7 Prozent aller Väter in Teilzeit arbeiten, sind es 64 Prozent aller Mütter. Viele Eltern, insbesondere Mütter, werden von dem neuen Gesetzentwurf nicht profitieren: 3,45 Millionen Eltern bleibt das Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit verwehrt, da sie in einem Betrieb mit weniger als 50 Beschäftigten arbeiten. Das sind knapp 70 Prozent aller erwerbstätigen Mütter.

Wer in einem kleinen Betrieb mit weniger als 45 Beschäftigten arbeitet, kann häufig auch nicht darauf setzen, dass es einen Tarifvertrag oder einen Betriebsrat gibt, der entsprechende Regelungen aushandelt. Nur in 7 Prozent der Betriebe mit bis zu 45 Mitarbeitern gibt es einen Betriebsrat und nur bei einem Viertel dieser Betriebe gelten Tarifverträge.

2,6 Millionen Beschäftigte würden gerne länger arbeiten als sie es derzeit tun, und zwar im Schnitt 10,9 Stunden pro Woche mehr. 1,4 Millionen Teilzeitbeschäftigte möchten gerne 13,9 Stunden pro Woche mehr arbeiten. Eine Million Frauen in Teilzeit würden gerne im Schnitt 12,5 Stunden in der Woche mehr arbeiten. Auf der anderen Seite gibt es eine Million Vollzeitbeschäftigte, die gerne ihre Wochenarbeitszeit um 11,3 Stunden reduzieren möchte.

 

Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende, kommentiert:

„Wenn über zwei Drittel der Mütter von einem Rückkehrrecht ausgenommen sind, dann ist das ein fatales politisches Zeichen. So ermöglicht Mann keine selbstbestimmten Arbeitszeiten und Lebensentwürfe für Frauen. Die strukturelle Ein- und Unterordnung der eigenen Lebensplanung durch Arbeitgeber und Männer wird zementiert. Besonders die CSU scheint hier zwischen einem mittelalterliches Frauen und Rollenbild auf der einen und Wirtschaftsinteressen auf der anderen Seite gefangen zu sein.

Wir brauchen ein echtes Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit für alle und die Wünsche der Beschäftigten müssen ernst genommen werden. Dazu müssen wir Arbeit umverteilt und den Beschäftigten mehr Mitbestimmungsrechte an die Hand geben. So wird aus fremdbestimmter Zeitflexibilität eine selbstbestimmte Zeitsouveränität.“

Hier können Sie die Auswertung der Kleinen Anfrage mit den Ergebnissen im Einzelnen als PDF herunterladen.