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Foto: Berthold Werner

Lobbytätigkeitsverbot für Abgeordnete

Nachricht von Jan Korte,

Für Abgeordnete des Deutschen Bundestags sollen bald schärfere Transparenzregeln gelten. Auch kleinere Einkünfte aus Nebentätigkeiten und geringere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sollen dann öffentlich gemacht werden müssen. Am Donnerstag wird der von CDU/CSU, SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebrachte Gesetzentwurf im Bundestag debattiert

Jan Korte, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE: „Unser – und der öffentliche – Druck haben endlich gewirkt. Ein Lobbytätigkeitsverbot für Abgeordnete, das bis vor Kurzem nur DIE LINKE gefordert hat, kommt! Wir haben damit den entscheidenden Impuls zu dem Herzstück des interfraktionellen Gesetzentwurfes gesetzt. 

So viel Konsequenz wie bei den Verhaltensregeln hätte die Koalition aber auch beim Lobbyismus aufbringen müssen. Doch da hat es nur für ein zahnloses ‚Lobbyregister light‘ ohne legislativen Fußabdruck gereicht. Auch im Bereich der Transparenz der Parteienfinanzierung gibt es noch viel zu tun. 

DIE LINKE fordert das Verbot der Spenden von Unternehmen, die Begrenzung der Höhe von Privatspenden und die Absenkung der Grenzen für Anzeigen und Veröffentlichungen. Es wäre gut, wenn sich die Koalition hier schnell bewegt und nicht erst den nächsten Skandal abwartet.“

 


Mehr zum Thema in unserem Lobbyismus-Dossier