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»Der Weltraum gehört der gesamten Menschheit«

Nachricht von Fabio De Masi,

Laut Völkerrecht ist der Weltraum Erbe der Menschheit und darf nicht zu Hoheitsgebiet einzelner Staaten erklärt werden. Gleichwohl gibt es in mehreren Ländern bereits Gesetzgebungen zur privaten Nutzung der Raumfahrt und Pläne für eine Nutzung von Bodenschätzen im All. Fabio De Masi hat die Bundesregierung nach ihrer Haltung zu diesen Plänen befragt und die Antworten (PDF) ausgewertet.

Laut Völkerrecht ist der Weltraum Erbe der Menschheit und darf nicht zu Hoheitsgebiet einzelner Staaten erklärt werden. Nach allgemeinrechtlicher Auffassung gilt dies auch für Privatpersonen (Art. II, Weltraumvertrag, 1967). Technologischer Fortschritt und die Ressourcenverknappung auf der Erde haben nun die privatwirtschaftliche Nutzung des Weltraums – zur Raumfahrt wie zur Rohstoffgewinnung – auf die politische Agenda gebracht. So haben die USA und Luxemburg 2015 und 2017 nationale Weltraumgesetze erlassen. Darin wird die Möglichkeit privatrechtlichen Eigentums im Weltraum in Aussicht gestellt sowie das Weltall zu amerikanischem Verwaltungsraum erklärt. Beides ist nach Auffassung von Rechtswissenschaftlern aber nicht mit dem Völkerrecht vereinbar. Angesichts der zunehmenden Kommerzialisierung wird in Deutschland ebenfalls ein Weltraumgesetz gefordert. 

Die Bundesregierung baut auf internationale Zusammenarbeit im Umgang mit der Kommerzialisierung und dem Rohstoffabbau im All. Sie interpretiert den umstrittenen Art. II des Weltraumvertrags (1967) ebenfalls dahingehend, dass private Rechtsträger kein Eigentum über im Weltall geschürfte Rohstoffe erlangen können. Nationale Weltraumgesetze sollten nach Auffassung der Bundesregierung international vereinbarte Regelungen und Standards über kommerziellen Abbau von Rohstoffen im Weltraum zur Grundlage haben. Da diese bisher nicht existieren, lässt sich annehmen, dass auch die Bundesregierung das amerikanische und das luxemburgische Gesetz als nicht mit dem Völkerrecht vereinbar sieht. Diese Auffassung wird in der Antwort nicht explizit genannt. 

Grundsätzlich befindet die Bundesregierung die Kommerzialisierung der Raumfahrtindustrie als förderungswürdig. Als Instrument lehnt die Bundesregierung jedoch öffentliche Subventionen – wie in den USA – ab. Im Hinblick auf die amerikanische Dominanz in der Luft- und Raumfahrt, spricht sich die Bundesregierung für die Etablierung eines Investitionsfonds zur Förderung wettbewerbsfördernder Maßnahmen in der Luft und Raumfahrt aus. EU-Projekte zur Förderung von Forschung und Entwicklung des Luft- und Raumfahrtsektors sind Galileo mit EGNOS, Copernicus, SSA (Space Situational Awareness), GovsatCom. Zusätzliche Raumforschung findet im Kontext des derzeitigen Horizon 2020 statt. Bisher hat die EU allerdings keinen Fokus auf das Thema Weltraumbergbau und Privatisierung der Rohstoffe im Weltall gelegt. 

Die Bundesregierung schätzt die Rentabilität für eine sich wirtschaftlich lohnende Gewinnung von Rohstoffen im Weltraum gering ein. Die Pläne für ein nationales Weltraumgesetz sind nach Angaben der Bundesregierung nicht weit fortgeschritten. Derzeit erarbeitet die Bundesregierung die Eckpunkte für ein Weltraumgesetz, ein erster Entwurf soll in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode vorgestellt werden. Die bisherigen Aufträge bei öffentlichen Raumfahrtprojekten an die Industrie sind zu 74 Prozent an kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) gegangen. 

Fabio De Masi, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, kommentiert:

„Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung auf ein internationales Regelwerk setzt, um die Erforschung und Nutzung des Weltraums voranzutreiben. Ein deutsches Gesetz zum Weltraum darf nicht in Konflikt mit dem Völkerrecht geraten und den USA und Luxemburg einen Vorwand für die Privatisierung des Alls liefern. Die Bundesregierung meint, es müssten auch Anreize für die Erschließung von Rohstoffen durch Unternehmen oder technologisch führende Staaten geschaffen werden. Doch das Weltall ist ein Erbe der Menschheit und Weltraumbergbau muss völkerrechtlich allen Menschen dienen. Weltraumbergbau sollte daher - wenn überhaupt - nur unter Regie der Vereinten Nationen stattfinden."


Die Auswertung der Ergebnisse im einzelnen können Sie hier als PDF herunterladen.