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Alexander UlrichFoto: DBT / Achim Melde

Der Schwindel mit der vorläufigen Anwendung

Im Wortlaut von Alexander Ulrich,

Von Alexander Ulrich

Ende Oktober wurde der CETA-Vertrag nach einigem Hin und Her doch noch unterzeichnet. Damit ist die vorläufige Anwendung so gut wie eingetütet. Im Frühjahr 2017 muss noch die GroKo-Mehrheit im EU-Parlament ihren Segen geben. Dann können große Teile des Abkommens in Kraft treten. So könne, heißt es, die Wirtschaft schon frühzeitig davon profitieren. Man müsse nicht erst den langwierigen nationalen Ratifizierungsprozess in den 28 EU-Mitgliedsstaaten abwarten. Wenn dieser scheitere, könne man das Abkommen ja immer noch außer Kraft setzen.

Im nationalen Ratifizierungsprozess schlägt dann laut SPD die Stunde der Parlamente. Dann sollen all die roten Linien durchgesetzt werden, die öffentliche Dienstleistungen, Vorsorgeprinzip, Arbeitnehmerrechte und vieles mehr schützen sollen. Das ist zu spät. Wenn die vorläufige Anwendung erstmal läuft, haben die nationalen Parlamente bereits den Zugriff auf 98 Prozent der Vertragsinhalte verloren.

Regierung folgt eher der EU-Kommission als dem Verfassungsgericht

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht angemahnt, dass nur Teile des Abkommens vorläufig angewendet werden dürfen, die unbestreitbar in EU-Zuständigkeit fallen. Jedoch neigt die Bundesregierung bisher nicht dazu, dieser Mahnung nachzukommen. Laut aktuellem Vorschlag sollen im Kern lediglich die Investorenklagerechte aus der vorläufigen Anwendung ausgenommen werden. Andere Bereiche, die nach allgemeiner juristischer Auffassung nicht oder zumindest nicht vollständig in EU-Zuständigkeit fallen – regulatorische Kooperation, internationaler Seeverkehr, Anerkennung von Berufsqualifikationen etc. – bleiben demnach genauso drin wie höchst umstrittene und sensible Bereiche wie Marktzugangsrechte, öffentliches Beschaffungswesen oder das Dienstleistungskapitel. 

Offenbar neigt die Bundesregierung dazu, eher der Kommission als dem Verfassungsgericht zu folgen. Die Kommission fordert, in Fragen der Abgrenzung von nationaler und EU-Zuständigkeit pragmatisch zu sein. Wenn sie damit durchkommt, wird alles was vorläufig angewendet wird – also fast der gesamte CETA-Vertrag – bis auf weiteres als reine EU-Angelegenheit betrachtet. Sollte ein Parlament das anders sehen, könnte es sich bestenfalls an den Europäischen Gerichtshof wenden. Das würde sich lange hinziehen und letztlich nichts nutzen. CETA wäre als völkerrechtlicher Vertrag weiterhin gültig.

Tritt CETA vorläufig in Kraft, ist die Stunde der Parlamente abgesagt

Auch stünde es nicht in der Macht der Parlamente, die vorläufige Anwendung außer Kraft zu setzen. Zwar wird immer wieder so getan, als wenn dies automatisch geschehe sobald in einem Mitgliedsstaat die Ratifizierung scheitert. Dies ist jedoch eine substanzlose Beruhigungsstrategie. Um die vorläufige Anwendung zu beenden braucht es eine qualifizierte Mehrheit im Europäischen Rat. Die ist nicht in Sicht und so droht die vorläufige Anwendung zur Daueranwendung zu werden. Das wäre kein Novum. In der EU werden bereits heute mehrere Wirtschaftsabkommen vorläufig angewendet. Teilweise seit sieben, acht Jahren, ohne dass ein Ende absehbar wäre.

Wenn CETA vorläufig in Kraft tritt, ist die Stunde der Parlamente abgesagt. Mit der Zustimmung Gabriels zur vorläufigen Anwendung gibt die SPD sämtliche Hebel zur Durchsetzung ihrer roten Linien aus der Hand.

DIE LINKE hat daher eine weitere Klage vor dem Verfassungsgericht eingereicht. Laut dem letzten Urteil muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass a) nur Bereiche vorläufig angewendet werden, die eindeutig in EU-Zuständigkeit fallen und dass b) Deutschland den Vertrag jederzeit einseitig kündigen kann. Seither wird seitens der Regierung versucht, diese Auflagen durch zweideutige Formulierungen und leere Hinweise auf europäische Regeln zu umgehen. Damit darf sie nicht durchkommen. 

Zwar wäre die Auseinandersetzung um CETA mit Beginn der vorläufigen Anwendung noch lange nicht gelaufen. Aber es würde verdammt schwer werden, das Abkommen noch gänzlich zu verhindern.