Bund und Länder haben auf der Ministerpräsidentenkonferenz eine Priorisierung von PCR-Tests in Auge gefasst. Demnach sollen besonders gefährdete Menschen und deren Betreuer und Behandler Vorrang haben sollen, also etwa Bewohner und Personal von Pflegeheimen. Dazu sollen die bisherigen Regelungen angepasst werden und die Testkapazitäten erhöht werden. Die Testkapazität reicht derzeit nicht aus, um allen Anspruchsberechtigten einen PCR-Test zu ermöglichen. Die Linke kritisiert, dass Mängelverwaltung weiterhin an der Tagesordnung ist.
"Wie kann es nach zweieinhalb Jahren Pandemie überhaupt sein, dass die PCR-Testkapazitäten nicht ausreichen? Wie kann man eigentlich so krass versagen? Das ist ein beispielloses Fiasko. Dass in der Beschlussvorlage des Gesundheitsministers nicht einmal Schülerinnen und Schüler, Kita-Kinder oder Lehrpersonal prioritär erwähnt werden, zeigt, dass das Gerede vom Offenhalten der Schulen nur hohles Geschwafel ist“, sagte Jan Korte und forderte den Aufbau einer verlässlichen Pandemie-Infrastruktur. Auch Kathrin Vogler sprach gegenüber der Jungen Welt davon, dass die Bundesregierung auch unter Karl Lauterbach als Minister die Politik der Mängelverwaltung in der Coronakrise fortsetze und ergänzt: „Die Bundesregierung hat sehenden Auges in Kauf genommen, dass man sowohl mit dem Testen als auch mit der Kontaktverfolgung nicht hinterherkommt.“
Dietmar Bartsch sagte den Funkemedien, die Ministerpräsidentenkonferenz sei „kein Durchbruch zur wirksamen Bekämpfung der Pandemie, sondern ein einziges Kommunikationschaos. Auf welcher Grundlage sollen Bürger jetzt in Quarantäne, die keinen Anspruch auf einen PCR-Test haben? Die Corona-Politik der Ampel schlägt so viele Haken, dass kaum jemand mehr durchblickt“.
Susanne Ferschl verweist in einer Pressemitteilung auf mögliche gravierende Konsequenzen für den Arbeitsalltag. „Dass ausgerechnet jetzt die Testkapazitäten nicht mehr ausreichen, ist ein Debakel für die Bundesregierung. Wenn PCR-Tests priorisiert werden, drohen abhängig Beschäftigte das Nachsehen zu haben. Es wäre nicht hinnehmbar, wenn sie künftig selbst dafür aufkommen müssten, einen Ansteckungsnachweis zu erbringen. Denn das würde die Anerkennung von Corona als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall noch weiter erschweren, weil dafür bislang ein PCR-Test als Nachweis notwendig ist. Insgesamt braucht es erhebliche Erleichterungen im Anerkennungsverfahren, nicht nur bei Corona. Die Interessen der Versicherten müssen im Mittelpunkt stehen und nicht die Vermeidung von Kosten für die Arbeitgeber.“