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Arzneimittelversorgung bleibt im Notfallmodus

Pressemitteilung von Kathrin Vogler,

„Gesundheitsminister Lauterbach hat sich und sein Arzneimittel-Engpass-Gesetz dramatisch überschätzt. Das Problem mit den Versorgungsengpässen bei Arzneimitteln ist nicht gelöst. Anstatt die Warnungen der Fachleute ernst zu nehmen und sich frühzeitig mit allen Verantwortlichen zwecks Problemlösung zusammenzusetzen, geschah erstmal nichts. Das Treffen heute kann deshalb nur als Ergebnis eines Lauterbachschen Panikschubs gewertet werden: Seit Ende August warnt der Großhandel, dass ein Großteil der bevorrateten und im kommenden Herbst und Winter dringend gebrauchten Medikamente höchstens für zwei Wochen ausreicht, weder könne man die Waren in ausreichendem Maße im Land erwerben, noch sehe man Importe als adäquates Mittel“, erklärt Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum heutigen Spitzengespräch von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zum Thema Engpässe bei Kinderarzneien. Vogler weiter:

„Die Pressekonferenz heute zeigt: Lauterbach ist gezwungen, sich weiterhin auf das Engagement und die Flexibilität von Ärzteschaft und Apotheken zu verlassen, die auch letztes Jahr schon die Kohlen aus dem Feuer holen mussten.

 

Ich halte es für unrealistisch, dass die Produzenten von Generika bei unveränderten Rahmenbedingungen bereit und in der Lage sind, ihre Produktion um 100 Prozent zu steigern, wie Lauterbach es ankündigt. Wirklich wütend macht Lauterbachs Appell an die Eltern, keine Kindermedizin zu horten, sich auf eine Notfalltagesdosis zu beschränken und auch zu bedenken, dass zu viel gegebene Medikamente gesundheitsschädigend sein können. Dieser Versuch, die Eltern für die Lieferengpässe bei Kindermedikamenten in Haftung zu nehmen, ist einfach unverschämt.

Statt jeden Herbst in einen neuen Notfallmodus zu geraten, brauchen wir endlich eine nachhaltige und sichere Arzneimittelversorgung: Rabattverträge müssen durch eine Festbetragsregelung ersetzt werden, die Pharmaunternehmen müssen auf ihren Sicherstellungsauftrag (§ 52b AMG) verpflichtet werden – notfalls mit Sanktionen - und jeder finanzielle Anreiz zur Rückverlagerung von Produktionskapazitäten in die EU bzw. nach Deutschland muss mit klaren Auflagen für mehr Versorgungssicherheit verknüpft werden. Unsere Arzneimittelproduktion und -versorgung darf sich nicht länger am Gewinnstreben der Pharmaindustrie orientieren. Die sichere und gerechte Versorgung mit Medikamenten ist eine Aufgabe des Gemeinwohls und muss am Bedarf der Patientinnen und Patienten ausgerichtet sein.“