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Behörden müssen entscheiden, was strafrechtlich relevant ist

Nachricht von Anke Domscheit-Berg,

Ärger mit Ansage: Das NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz), das Hasskommentaren im Internet einen Riegel vorschieben soll, ist seit gut einer Woche in Kraft und sorgt schon für viel Wirbel. Twitter sperrte beispielsweise leichtfertig den Account des Satiremagazins Titanic. Anke Domscheit-Berg, Netzexpertin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, sagte im Interview mit NDR Info, dass eine "Privatisierung der Rechtsdurchsetzung" nicht hinnehmbar sei und aus dem Gesetz entfernt werden müsse. Behörden müssten entscheiden, was strafrechtlich relevant ist. "Das gehört nicht in die Hände eines amerikanischen Unternehmens. Das hat nicht zu entscheiden, was deutsches Recht ist und was nicht", stellte die Abgeordnete klar.


Bereits im Dezember hatte die Fraktion DIE LINKE deshalb im Bundestag auf die Schwächen des Gesetzes aus dem Hause von Justizminister Heiko Maas (SPD) aufmerksam gemacht und per Antrag (PDF) eine Teilaufhebung gefordert. Diese Position untermauerte Domscheit-Berg gegenüber NDR Info. Die Fristen, die die Unternehmen verpflichten binnen einer bestimmten Zeit Beiträge zu löschen, sollten aus dem Gesetz getilgt werden: "Wir möchten drin behalten, dass die sozialen Netzwerke einen zustellfähigen Ansprechpartner in Deutschland benennen, und zwar so, dass man den auch sofort im Netz findet. Dann kann nämlich ein Gericht auch einen Brief zustellen und eine Polizei jemanden für Ermittlungen erreichen. Und sie müssen transparente, effektive und erreichbare Beschwerdeprozesse haben und darüber müssen sie alle sechs Monate berichten.“

Wenn es um die Meinungsfreiheit gehe, müsse der Kontext und die Situation, in der eine Aussage gemacht wird, mitbedacht werden. Das sei nicht immer so schwarz-weiß zu entscheiden. Gegenwärtig entschieden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Unternehmen wie Facebook in Call-Centern im Akkord darüber, welche Beiträge gelöscht werden. "Es bringt uns leider nichts, wenn viel und schnell gelöscht wird, weil das ein Eingriff in die Meinungsfreiheit ist", so Domscheit-Berg.