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Energieeffizienz

Themenpapiere der Fraktion

Erneuerbare Energien sind begrenzt und wertvoll. Eine vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien ist nur zu schaffen, wenn man sie sparsam und effizient nutzt. Energie zu sparen und Effizienz voranzubringen gehören daher unverzichtbar zum Umbau unserer Energiewirtschaft. Doch nach wie vor geht im Effizienz-Bereich seit vielen Jahren zu wenig voran. 2014 wurde von der großen Koalition der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) auf den Weg gebracht, ein Paket an Einzelmaßnahmen, das viele Varianten an Einsparungsmöglichkeiten eröffnet. Jedoch wird der NAPE sein Ziel, 20 Prozent Energie-Einsparung gegenüber 2008, nicht erreichen (geschafft: nur 7,5 Prozent bis Ende 2015). Der Plan hat Potential, kam aber zu spät und hätte daher deutlich ambitionierter sein müssen. Das fast alleinige Setzen auf Marktmechanismen und Freiwilligkeit hat versagt.

Der Leitsatz „Efficiency First“, der 2015 von der EU-Politik kommt und 2017 von der Bundesregierung übernommen wurde, ist bislang noch zu wenig konkret. Hinter „Efficiency First“ steht der Gedanke, dass jede eingesparte Kilowattstunde billiger zu haben ist als ihre Erzeugung, auch wenn dafür zunächst investiert werden muss. Grundsätzlich müssten also künftig Einsparmöglichkeiten immer vorrangig geprüft werden. Doch wie sich dies in Organisations- und Entscheidungsfragen auswirkt, wird sich erst noch zeigen.     

Die EU-Energieeffizienzrichtlinie von 2012 hat die Bundesregierung bislang nur in Teilbereichen umgesetzt. In der deutschen Verkehrspolitik ist Effizienz ein Fremdwort. Hier gilt seit Jahrzehnten das Motto: mehr, größer, schneller. Die Politik muss daher umsteuern: mit einem intelligenten Mix aus strikten Grenzwerten und deren Kontrolle, Beratung, gezielter Förderung energieeffizienter Technologien sowie Abbau von Privilegien für Energieverschwender.

Wir brauchen mehr unabhängige, qualifizierte und zertifizierte Energieberaterinnen und -berater. Dazu braucht es eine Ausbildungsoffensive. Energieberatung sollte eine fachgerechte und kostengünstige energetische Sanierung sowie eine energiesparende Nutzung der sanierten Wohnungen und Häuser zum Ziel haben. Sie sollte sowohl für Hauseigentümer als auch für Mieterinnen und Mieter verpflichtend sein. Der unübersichtliche Förderdschungel muss deutlich klarer werden. Ein Energieeffizienzgesetz könnte dabei hilfreich sein.

Um den Altbaubestand bis Mitte dieses Jahrhunderts nahezu vollständig energetisch zu sanieren, muss sich die Sanierungsrate von derzeit unter einem Prozent pro Jahr baldmöglichst auf 2 bis 3,5 Prozent pro Jahr verdoppeln. Dazu soll ein bis zum Jahr 2050 reichender verbindlicher Plan erstellt werden, der anspruchsvolle, stufenweise zu erreichende Klassen für den energetischen Zustand von Gebäuden enthält (siehe auch energetische Gebäudesanierung).

Zu einer klugen Effizienzpolitik gehören dort, wo es sinnvoll ist, der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung, Nah- oder Fernwärme, zum Beispiel in Form von Quartierslösungen.
Öffentliche Gebäude sollen energetisch vorbildhaft sein, so der Anspruch der Bundesregierung. Doch der Energetische Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften (ESB) liegt fünf Jahre nach seiner Ankündigung immer noch nicht vor. Das ist ein Armutszeugnis. Die energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude darf nicht Haushalts-Sparmaßnahmen geopfert werden, sondern sollte ambitioniert vorangetrieben werden.

Unternehmen müssen mit verbindlichen gesetzlichen Vorgaben zur Minimierung des Energieverbrauchs geführt werden, Effizienz-Management-Systeme, sogenannte Energie-Audits und ihre Umsetzung, sollten verpflichtend sein. Energieversorger könnten beispielsweise angehalten werden, jährliche Energieeinsparungen von 1,5 Prozent bei ihren Kundinnen und Kunden zu erzielen. Ein Energiesparfonds soll private Haushalte, Unternehmen und Kommunen beim Energiesparen unterstützen. Ausgestattet mit jährlich 2,5 Milliarden Euro sieht er auch spezielle Förderprogramme für einkommensschwache Haushalte vor.

Die Steigerung der Energieeffizienz alleine führt allerdings nicht automatisch zu einem geringeren Energieverbrauch. Denn die Einsparwirkung vieler Effizienzmaßnahmen wird oftmals durch eine intensivere oder Mehrnutzung des jeweiligen Produkts teilweise oder ganz aufgezehrt. Beleuchtung, Elektrogeräte oder Fahrzeuge werden immer energiesparender, ihre Anzahl und Nutzungsdauer aber nimmt zu. Oder aber das eingesparte Geld bei der Energiekostenrechnung wird für den Kauf neuer Güter und Dienstleistungen ausgegeben – für deren Produktion und Nutzung wiederum Energie verbraucht wird. Um diesen sogenannten Rebound-Effekten zu begegnen, müssen neben der Steigerung der Energieeffizienz auch feste Verbrauchsobergrenzen („caps“) festgelegt werden. In einem ersten Schritt hieße dies: ein klares Ziel zur Senkung des absoluten Energieverbrauchs auf europäischer und nationaler Ebene, statt „nur“ die Steigerung der Energieproduktivität in den Blick zu nehmen.

Neben neuer Technik, Investitionen und Grenzwerten muss es auch um einen Wandel der Lebensstile gehen. Dies ist nicht allein Aufgabe jedes Einzelnen, sondern hängt von politischen Rahmenbedingungen ab. Mehr soziale Sicherheit und mehr Zeitwohlstand würden ein Leben mit mehr individuellen Freiräumen, aber weniger Konsum- und Erwerbsdruck ermöglichen.

Zusätzliche Informationen bietet das Thema Energiepolitik.

 

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