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Alterssicherung von Frauen

Themenpapiere der Fraktion

Altersarmut in der Bundesrepublik ist überwiegend weiblich. Frauen haben deutlich niedrigere Renten als Männer. 2015 lag die Rente von Frauen in Westdeutschland im Schnitt mit 580 Euro monatlich nur knapp halb so hoch. Auch bei den Frauen im Osten besteht ein deutlicher Abstand, obwohl sie aufgrund einer höheren Erwerbsbeteiligung und geringeren Unterbrechungen deutlich bessere Rentenansprüche aufbauen konnten. Seit der Wende ist die Frauenerwerbslosigkeit in Ostdeutschland jedoch stark angestiegen. Altersarmut wird deshalb absehbar zunehmen. In Westdeutschland werden die durch die steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen erreichten Zuwächse durch das sinkende Rentenniveaus weitgehend wieder zu Nichte gemacht. Langfristig wird auch die sogenannte „Mütterrente“ daran nicht viel ändern. Auch wenn die Zahlbeträge mit jedem Rentenzugang steigen, sind sie noch weit entfernt davon, Frauen im Alter eine eigenständige armutsfeste Alterssicherung gewährleisten zu können.

Die Hauptursachen für die niedrigen Renten von Frauen sind niedrige Löhne und Unterbrechungen der Erwerbsbiografie wegen Kindererziehung und Pflege. An der ungleichen Bezahlung zwischen Männer und Frauen ändert auch der seit Anfang 2015 geltende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro nichts. Er ist einfach zu niedrig, um Frauen im Alter vor Armut zu schützen. Frauen haben im Westen im Schnitt knapp 30 Versicherungsjahre vorzuweisen, verglichen mit etwa 41 Jahren bei den Männern. Frauen sind also weit entfernt von den in der Rentenpolitik idealtypisch unterstellten 45 Jahren. Von den durch die Unionsparteien und die SPD in die Diskussion eingebrachten Vorschlägen für die Aufstockung niedriger Renten würden die meisten von ihnen nichts haben, da sie die hohen Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen.

Hinzu kommt die Rentenbenachteiligung der in der DDR geschiedenen Frauen (Antrag, PDF), zu diesem Thema gibt es mehr Informationen unter dem Stichpunkt Rentenüberleitung in der DDR geschiedener Frauen.

Statt solcher Placebos brauchen Frauen eine Politik, die es ihnen ermöglicht, eine eigenständige auskömmliche Alterssicherung aufzubauen. Auch im Fall, dass dies nicht gelingt, muss im Alter ein Leben in Würde und frei von Armut garantiert werden. Dafür steht DIE LINKE.

Die Fraktion DIE LINKE setzt sich ein:

  • für Zeitsouveränität und eine wirkliche Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben: Um Frauen die Teilhabe an Erwerbsarbeit zu ermöglichen, müssen die gebührenfreie Ganztagsbetreuung für Kinder flächendeckend ausgebaut und die Arbeitswelt familienfreundlich umgestaltet werden.
  • für die Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und die Herstellung von Entgeltgleichheit.
  • für gute Arbeit und einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von mindestens 12 Euro die Stunde. Gute Arbeit und gute Löhne führen zu guten Renten.

Die Fraktion DIE LINKE will geringfügige Beschäftigung in reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse überführen. Dies würde besonders Frauen helfen, da sie besonders häufig in solchen Minijobs arbeiten.

Die Fraktion DIE LINKE kämpft für eine den Lebensstandard sichernde und armutsfeste Rente: Das Rentenniveau muss wieder steigen, damit die Rente den Lebensstandard im Alter sichern und langjährig Versicherten Renten deutlich oberhalb des Grundsicherungsniveaus bieten kann.

Die Fraktion DIE LINKE möchte den Solidarausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung stärken: Auch für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder sollen der Mutter (oder dem Vater) für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes pro Jahr Erziehungszeiten in Höhe des Durchschnittseinkommens aller Versicherten gutgeschrieben werden, in gleicher Höhe für Ost und West.

Damit Zeiten des Niedriglohns nicht zu Armutsrenten führen, brauchen wir eine höhere Bewertung niedriger Einkommen. Zeiten der Erwerbslosigkeit, der Ausbildung und Pflege von Angehörigen sollen ebenfalls besser berücksichtigt werden.

Damit jede/r im Alter in Würde leben kann, will DIE LINKE eine steuerfinanzierte, einkommens- und vermögensgeprüfte Solidarische Mindestrente von 1.050 Euro netto einführen. Unter 1.050 Euro droht Armut.