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Pressemitteilungen

Harald Weinberg,

„Der von Daniel Bahr vorgelegte Referentenentwurf für ein Versorgungsgesetz dient wohl weniger der medizinischen Versorgung als vielmehr der Versorgung der Mediziner. Während der Gesundheitsminister Milliarden an die Ärzteschaft verschenkt, sollen die Versicherten Zusatzbeiträge zahlen“, kommentiert Harald Weinberg, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Gesundheitsausschuss, die Aussagen von Krankenkassenvertretern über zu erwartende Milliardenkosten durch das Versorgungsstrukturgesetz.

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Harald Weinberg,

"Der Fall City BKK zeigt, dass Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Pleite von Kassen und zur Verunsicherung der Versicherten führt. Eine andere Gesundheitspolitik ist dringend nötig", stellt Harald Weinberg, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Gesundheitsausschuss, nach dem Bericht zum Insolvenzverfahren der City-BKK in der heutigen Sitzungen des Ausschuss fest.

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Harald Weinberg,

„Um die finanziellen Probleme der Kassen zu lösen, gibt es nur einen Weg: Der Gesundheitsfonds muss zu einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung umgebaut werden“, kommentiert Harald Weinberg, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Gesundheitsausschuss, die Forderung des DAK-Vorstandschefs Herbert Rebscher, den Gesundheitsfonds abzuschaffen.

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Harald Weinberg,

"Die Versicherten sind die unfreiwilligen Goldesel für die schwarz-gelbe Gesundheitspolitik. Die Zeitbombe Zusatzbeitrag zündet und zerstört die solidarische Gesundheitsfinanzierung endgültig. Die Regierung beschenkt Arbeitgeber, Besserverdienende und die privaten Krankenversicherungen und reicht die Rechnung dafür an die gesetzlich Versicherten und die Steuerzahler weiter", erklärt Harald Weinberg zu Schätzungen des GKV-Spitzenverbands, nach denen in den nächsten Jahren mit einem Zusatzbeitrag von 50 bis 70 Euro pro Monat zu rechnen ist.

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Harald Weinberg,

„Wir erleben gerade das Ergebnis einer verfehlten Gesundheitspolitik, die sich als Wettbewerbspolitik versteht und nicht als soziale Daseinsvorsorge“, kommentiert Harald Weinberg, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Gesundheitsausschuss, die drohende Insolvenz der BKK für Heilberufe.

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Harald Weinberg,

„Die heutige Anhörung zu Praxisgebühr und Zuzahlungen hat verdeutlicht, dass von den Zuzahlungen keine Steuerungswirkung ausgeht. Der Grund für die Einführung ist hinfällig, gesundheitspolitisch wurde das Ziel der Maßnahme eindeutig verfehlt. Nun muss Schwarz-Gelb über seinen Schatten springen und den einzig richtigen Schluss ziehen: Praxisgebühr und Zuzahlungen müssen wieder abgeschafft werden“, kommentiert Harald Weinberg, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Gesundheitsausschuss, die von der Fraktion DIE LINKE initiierte Anhörung.

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Harald Weinberg,

"Röslers Kopfpauschalen-Falle schnappt zu. Die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer und Rentner sind die Gelackmeierten der schwarz-gelben Gesundheitsreform", kommentiert Harald Weinberg Berechnungen des Kölner Instituts für Gesundheitsökonomie, denen zufolge im Jahr 2020 ein Zusatzbeitrag von 120 Euro auf die gesetzlich Krankenversicherten zukommt. "Die Bundesregierung nimmt in ihrem Drang, die Arbeitgeber zu entlasten, erhebliche Nettolohnverluste der Arbeitenden und weiter sinkende Renten in Kauf."

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Harald Weinberg,

"Auch Philipp Rösler hat nichts gebracht und bleibt leider trotzdem", entgegnet Harald Weinberg auf Äußerungen des Bundesgesundheitsministers gegenüber der Süddeutschen Zeitung, die Praxisgebühr habe nicht die Beabsichtigte Wirkung gebracht, müsse aber dennoch bleiben. "So etwas darf aber nicht zur Regel werden. Natürlich geht es auch ohne Praxisgebühr – sogar besser", sagt der Obmann der Fraktion DIE LINKE im Gesundheitsausschuss.

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Harald Weinberg,

"Endlich gibt es Klarheit: Weder Frauen noch Männer dürfen wegen ihres Geschlechts von Versicherungen diskriminiert werden", zeigt sich Harald Weinberg erfreut über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das aus seiner Sicht "längst überfällig" war.

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Harald Weinberg,

„Das ist eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung“, kommentiert Harald Weinberg, Obmann der LINKEN im Gesundheitsausschuss, das Urteil des Bundessozialgerichtes (Az.: B 4 AS 108/10 R), wonach das Jobcenter für einen Hilfebedürftigen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe erstatten muss.

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