Zum Hauptinhalt springen

Überfällige Reform des Transparenzregisters

Pressemitteilung von Fabio De Masi,

„Es ist zu begrüßen, dass das bisher extrem lückenhafte Transparenzregister zu einem Vollregister wird. Denn bisher mussten sich z.B. Unternehmen, die bereits im Handelsregister eingetragen waren, nicht im Transparenzregister eintragen, was die Suche nach den wirtschaftlich Berechtigten, also den wahren Eigentümern, sehr aufwendig machte. Begrüßenswert ist auch, dass das Bundesverwaltungsamt mehr Personal bekommt, um die Richtigkeit der Einträge zu kontrollieren. Unabdingbar ist auch ein automatisierter Datenabgleich mit anderen europäischen Registern. Dass die Verbesserungen erst ab 2023 und somit fast sechs Jahre nach der Einführung des Transparenzregisters gelten sollen, ist bedauerlich“, erklärt Fabio De Masi, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, zu den heute vom Kabinett auf den Weg gebrachten Änderungen beim Transparenzregister. De Masi weiter:

„Die Schwelle für die Definition des wirtschaftlich Berechtigten muss deutlich abgesenkt werden – derzeit gilt nur als Berechtigter, wer mehr als 25 Prozent eines Unternehmens besitzt. Grundsätzlich sollte die Öffentlichkeit digital und kostenlos die Daten einsehen können. Die Erfahrungen aus dem Vereinigten Königreich zeigen, dass dies zu einer Qualitätsverbesserung führt.“