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Mindestlohnerhöhungsgesetz: Ein zweischneidiges Schwert – Chancen der Mindestlohnerhöhung bleiben ungenutzt

Pressemitteilung von Susanne Ferschl,

„Das Mindestlohnerhöhungsgesetz kommt und setzt die Lohnuntergrenze auf 12 Euro fest. Was für Millionen Beschäftigte eine gute Nachricht ist, empfinden Unternehmen mit dem Geschäftsmodell ‚Dumpinglöhne‘ als Zumutung. Kein Wunder also, dass die Arbeitgeberverbände den Druck erhöhen und mit juristischen Klagen drohen“, erklärt Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der bevorstehenden ersten parlamentarischen Lesung des Mindestlohnerhöhungsgesetzes im Deutschen Bundestag. Ferschl weiter:

„Für die Arbeitgeber, die auf Dumpinglohnmodelle setzen, hat die Ampel ein handfestes Geschenk im Gepäck: die Ausweitung von geringfügiger Beschäftigung. Die sogenannten Minijobs, die gerade im Gastgewerbe und im Einzelhandel ein gern genutztes Flexibilitätsinstrument sind, werden in dem Gesetz als Zukunftsmodell festgeschrieben. Minijobs sind nicht nur ein Einfallstor für Schwarzarbeit und Mindestlohnbetrug, sondern zwingen Beschäftigte in nicht existenzsichernde und nicht sozial abgesicherte Jobs. Insbesondere Frauen werden verstärkt in der Teilzeitfalle festhängen und ihrer beruflichen Chancen systematisch beraubt. Erst recht nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie ist das nichts anderes als arbeitsmarkt- und gleichstellungspolitische Geisterfahrerei.

DIE LINKE begrüßt die Erhöhung des Mindestlohnes, lehnt aber die geplante Ausweitung der Sonderbeschäftigungsform Minijob entschieden ab. Wir setzen uns dafür ein, dass die Erhöhung des Mindestlohns tatsächlich bei allen Beschäftigten ankommt und jede Arbeit auch sozial abgesichert ist.“


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