Zum Hauptinhalt springen

Der Kampf gegen den Rechtsextremismus darf nicht nur vor Gericht geführt werden

Pressemitteilung von Jan Korte,

Im Prozess um die Verbrennung eines Exemplars der Anne-Frank-Tagesbücher bei einer so genannten "Sonnenwendfeier" in Pretzien wurden fünf der sieben Angeklagten heute zu jeweils neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Zwei Angeklagte wurden freigesprochen. Dazu erklärt Jan Korte, Mitglied der Fraktion DIE LINKE. im Innenausschuss:

Ich stimme dem leitenden Staatsanwalt Arnold Murra zu: Von diesem Prozess muss eine Signalwirkung ausgehen. Nachdenklich stimmt mich aber, dass sowohl der Hauptangeklagte als auch sein Anwalt bis zuletzt ohne Einsicht für einen Freispruch plädierten. Außer Frage steht, dass mit der Buchverbrennung die Nazidiktatur verherrlicht wurde. Die Tatsache aber, dass gerade die Tagebücher der im KZ Bergen-Belsen ermordeten Anne Frank verbrannt wurden, zeigt, dass die Angeklagten die Verfolgung und Ermordung europäischer Juden im Dritten Reich verharmlosen wollten.

Das Verfahren hat aber auch gezeigt, dass neben der Zivilgesellschaft auch der Staat gegen rechtsextreme Aktionen nachhaltig aktiv werden muss. Angesichts der Zunahme fremdenfeindlicher und neofaschistischer Gewaltdelikte auch in Sachsen-Anhalt sollten beispielsweise Projekte zum Schutz von Opfern rechtsextremer Gewalt auf eine solide finanzielle und personelle Grundlage gestellt werden. Der Kampf gegen den Rechtsextremismus darf nicht nur vor Gericht und durch ehrenamtliches Engagement geführt werden. Bund und Länder müssen endlich agieren, statt nur zu reagieren.