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Bundesregierung verschenkt 10 Milliarden Euro an Stromkonzerne

Pressemitteilung von Eva Bulling-Schröter,

Bundeskanzlerin Angela Merkel beharrte heute - zumindest verbal - auf einer Führungsrolle im weltweiten Klimaschutz anlässlich einer Feier zum 20jähigen Bestehen des Bundsumweltministeriums. Doch schon beim nationalen Zuteilungsplan für CO2-Emissionsberechtigungen sieht die Realität anders aus. DIE LINKE. hat deshalb in einem Antrag eine grundlegende Überarbeitung des Emissionshandelssystems gefordert. Dazu erklärt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Eva Bulling-Schröter:

MWas ursprünglich als das zentrale Klimaschutzinstrument gedacht war - das europäische Emissionshandelssystem - ist zu einer Profitmaschine der Stromkonzerne ohne umweltpolitische Lenkungswirkung verkommen. Zum einen verdienen die Stromkonzerne durch die Einpreisung der ihnen kostenlos zugeteilten Emissionszertifikate zum jeweiligen Marktwert in den Strompreis Extraprofite in Milliardenhöhe. Zum anderen verhindern die Klimaschutzziele und Mechanismen des Systems eine Abkehr von der klimaschädlichen Kohleverstromung.

Um mit dem Emissionshandel das Klima wirksam zu schützen, verlangt DIE LINKE. eine deutliche Absenkung der Obergrenze der bundesdeutschen Verschmutzungsrechte. Statt jährlich 495,5 Millionen Tonnen sollen die Unternehmen, die vom Emissionshandel erfasst sind, nur noch höchstens 470 Millionen Tonnen CO2 ausstoßen dürfen. Zudem sind die Extraprofite der Energiewirtschaft für die Finanzierung von Staatsaufgaben abzuschöpfen. Die Bundesregierung verschenkt allein in dieser Handelsperiode rund 2 Milliarden Euro, weil sie auf die Versteigerung von fünf Prozent der Emissionsrechte verzichtet, die schon jetzt nach EU-Recht möglich wären. Das ist mehr, als sie durch die verschärften Sanktionen bei Hartz IV einsparen will. Deutschland muss ferner in der EU darauf drängen, dass die Emissionsrechte künftig vollständig versteigert werden. Schließlich bedeutet eine kostenlose Vergabe einen jährlichen Vermögenstransfer an die Unternehmen in Höhe von bis zu 10 Milliarden Euro.

Für Kraftwerke, die ab 2008 gebaut werden, muss ein einheitlicher, niedriger Standard für den CO2-Ausstoss gelten. Die von der Bundesregierung vorgesehene Zweiteilung - ein Standard für Gas- und ein Standard für Kohlekraftwerke - behindert die Ablösung der Kohle und den Übergang zu klimafreundlichen Energiequellen. Noch geltende Sonderregeln bei der Zuteilung sind zu streichen.

Der vom Menschen verursachte Klimawandel wird höchstwahrscheinlich drastischer ausfallen als bislang angenommen und die Folgen für Mensch und Natur werden weitaus schwerwiegender. Wie gravierend die Auswirkungen tatsächlich sein werden, hängt davon ab, inwieweit der Ausstoß von Treibhausgasen begrenzt werden kann. Deshalb muss die Bundesregierung den nationalen Zuteilungsplan für CO2-Emissionsberechtigungen grundlegend überarbeiten, damit er überhaupt Klimaschutzwirkungen entfalten kann.