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ARD und ZDF die digitale Zukunft ermöglichen

Pressemitteilung von Lothar Bisky,

„Die im neuen Rundfunkstaatsvertrag vorgesehenen Regelungen für den Ausbau von Online-Angeboten der öffentlich-rechtlichen Sender von ARD und ZDF sind unzureichend“, so Lothar Bisky zum Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, der morgen von den Ministerpräsidenten der Länder beraten werden soll. Der medienpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE erklärt weiter:

„Die Ministerpräsidenten der Länder beabsichtigen, die Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet zu begrenzen. Sie wollen den Zugang zu Rundfunkbeiträgen im Netz befristen, pressetextähnliche Angebote verbieten und die Online-Kosten auf 1,5 % der Gesamtausgaben begrenzen. Damit verwehren die Ministerpräsidenten dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk seinen Weg in die digitale Zukunft.

Für die rundfunkrechtliche Regulierung sind allein jene Bestimmungen zu beachten, die sich aus dem Kompromiss im Beihilfeverfahren gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland zwischen Bundesregierung und der EU-Kommission ergeben. Sie verlangt eine konkrete Definition des Programmauftrages für digitale Angebote und einen Nachweis über den gesellschaftlichen Nutzen gebührenfinanzierter Auftritte im Internet.

Der von Union und SPD in den Hinterzimmern ausgearbeitete Entwurf des neuen Rundfunkstaatsvertrags wird Deutschlands Zusagen gegenüber der EU nicht gerecht. Er legt ARD und ZDF digitale Fesseln an und riskiert sehenden Auges, dass das Beihilfeverfahren gegen die deutschen öffentlich-rechtlichen Sender von der EU-Kommission wieder aufgenommen wird - zum Schaden von ARD und ZDF. Mit dem vorliegenden Entwurf pokern die Großparteien fahrlässig mit der Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Deshalb muss der Entwurf zwingend überarbeitet werden, bevor er an die Europäische Kommission geht.“