Trotz der 4. Anpassung des Geldwäschegesetzes innerhalb von noch nicht einmal 2 Jahren traut sich die Bundesregierung an das Kernproblem der Geldwäschebekämpfung weiterhin nicht heran: Die völlig unzureichende Durchführung der Geldwäscheaufsicht und –kontrollen im Nichtfinanzsektor - noch nicht einmal nach dem schriftlichen Eingeständnis des Bundesrats, dass die Bundesländer auch 20 Jahre nach dem Inkrafttreten das Geldwäschegesetz nicht umsetzen können. Deutschland verletzt weiterhin die EU‐Geldwäscherichtlinie und setzt die internationalen Empfehlungen (FATF) nicht um.

DIE LINKE. ist für die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen und für Bürokratieabbau, doch sie sieht auch, dass die kleinen Unternehmen geschützt werden müssen.
Bei dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein geht es nur um die Verhinderung der Doppelbesteuerung, nicht um die Nachbesteuerung von bisher unversteuerten Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in Liechtenstein, auch nicht um die Einführung eines Verfahrens für eine Besteuerung von Kapitaleinkünften. Wir lehnen das Abkommen auch deshalb ab, weil es keinen automatischen Informationsaustausch vorsieht.
Die geplante Novellierung des Patentrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes stellt zwar einen nicht unerheblichen Fortschritt dar, berücksichtigt aber wieder nur die Interessen der Großindustrie: Die langen Patentlaufzeiten von 20 bis 25 Jahren werden nicht problematisiert, obwohl sich der Zyklus der Produkterneuerung ständig verkürzt und der technische Fortschritt beschleunigt. Außerdem weist der Gesetzentwurf erhebliche Mängel beim Datenschutz auf. Von der Einführung der elektronischen Akteneinsicht verspricht sich die Bundesregierung Personaleinsparungen, doch damit werden die überlangen Bearbeitungszeiten bei den Patentverfahren nicht reduziert. Für die bessere personelle Ausstattung des Patentamtes bedarf es keines Gesetzes, sondern entsprechende Beschlüsse im laufenden Haushaltsplanverfahren.
Deutschland bleibt weiterhin ein Traumland für Geldwäscher in Europa. An der Spitzenposition ändert auch das geplante Gesetz zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes nichts. Es bezieht zwar Glücksspiele im Internet in die Bekämpfung der Geldwäsche ein, aber es bleiben noch viele Baustellen offen. Insbesondere an das Kernproblem der Geldwäschebekämpfung in Deutschland traut sich die Bundesregierung weiterhin nicht: Die völlig unzureichende Durchführung der Geldwäscheaufsicht und –kontrollen im Nichtbankensektor - trotz Kritik von vielen Seiten.
Das Kapitalanleger-Musterverfahrens-Gesetz soll geschädigten Anleger helfen, gemeinsam ihre Ansprüche schneller und kostengünstiger durchsetzen zu können. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf ist jedoch immer noch weit von einem erleichterten Zugang zum Musterverfahren entfernt. Jede/Jeder muss zunächst selbst Klage einreichen, bevor sie/er sich einem Musterverfahren anschließen kann. Damit trägt sie/er das volle Kostenrisiko und Prozessrisiko. Wir brauchen einen kollektiven Rechtsschutz. Weitere Kritikpunkte am Gesetzentwurf sind beispielsweise unzureichende Regelungen zur Beschleunigung der überlangen Verfahren und zum Vergleichsabschluss oder die Beschränkung der Rechtsmittel.
Euro-Bonds - also Staatsanleihen, die die Euro-Länder gemeinsam ausgeben, sodass sich auch die ökonomisch schwächeren Staaten zu vernünftigen Zinsen finanzieren können und dadurch die Euro-Zone vor Spekulanten geschützt wird - sind neben Direktkrediten der Europäischen Zentralbank der einzige Weg, die Euro-Zone noch zu retten, ohne Staaten auszuschließen. Es ist nur noch ein kleiner Schritt, denn bereits jetzt haften schon alle Euro-Staaten über die Europäische Zentralbank, die in erheblichem Umfang Staatsanleihen dieser Staaten aufgekauft hat. Die Währungsunion in ihrer heutigen Form hat keine Zukunft: Eine gemeinsame europäische Wirtschafts- und Sozialpolitik ist notwendig.
Die Umsetzung der neuen Vorschriften zur Bankenregulierung (Basel III) in deutsches Recht gefährden die in Deutschland bewährten Vorteile einer verlässlichen langfristigen Kreditversorgung. Sie fördern die Kurzfristkultur und führen zu Instabilität und Unsicherheit auf den Finanzmärkten. Damit setzen sie die stabile und sichere Finanzierung des Mittelstands und der Kommunen sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher aufs Spiel.
Der Bundesrat fordert, dass die Beförderung von Personen mit Schiffen auch im Jahr 2012 mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent besteuert wird, statt mit dem vollen Satz von 19 Prozent. Was er aber nicht schreibt ist, dass es hier um Kreuzfahrtschiffe und Tagesausflugsschiffe für Touristen geht. Denn die Personenbeförderung mit Schiffen im genehmigten Linienverkehr, oder im Fährverkehr innerhalb einer Gemeinde bzw. von nicht mehr als 50 Kilometern bleibt weiterhin ermäßigt besteuert. Die Verlängerung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes um ein Jahr ist nichts anderes als die Verlängerung eines Privilegs für eine Branche, die erfolgreiche Lobbypolitik betrieben hat. Das lehnen wir ab.
Die Bundesregierung verschiebt immer mehr steuerpolitische Vorhaben auf den Sanktnimmerleinstag. Obwohl im Koalitionsvertrag eine Reform der Mehrwertsteuer vereinbart worden war, verzögert Schäuble seit Februar die Einsetzung einer Reformkommission. Bei der Verlustverrechnung im Unternehmenssteuerbereich sieht es nicht besser aus. Dabei gibt es dringenden Handlungsbedarf. Die internationale Wirtschaftsorganisation OECD hat diesen Monat bestätigt, dass in Deutschland aufgrund der Steuerpolitik die Einkommensungleichheit in den letzten zehn Jahren zugenommen hat. Vor allem die Kapitaleinkommen hat dabei eine immer bedeutendere Rolle, weil sie nicht nach Leistungsfähigkeit besteuert werden. Aber CDU/CSU und FDP verleugnen das stur und behaupten weiter, die starken Schultern würden die größte Steuerlast tragen.