Unterstützung für die Opfer der Heimerziehung heißt, eine angemessene Entschädigung für ehemalige Heimkinder endlich umsetzen. Deshalb darf eine wirkliche Entschädigung der in Heimen misshandelten Kinder nicht an der Frage scheitern, ob die Regierung bereit ist 2 Mrd. € für Menschenrechte auszugeben oder Menschenrechte wieder einmal dem Haushalt unterzuordnen.

Der Gesetzentwurf enthält zwar einige sinnvolle Verbesserungen für den Schutz von Opfern im Strafverfahren. Aber statt auf die Einschränkung wichtiger Verfahrensgrundsätze sollte die Bundesregierung vielmehr auf Prävention setzen und Opferschutzprojekte und – vereine besser fördern.
Nach vier Jahren Spitzfindigkeiten und Taktieren im Bundestag hat selbst die Familienministerin endlich begriffen: „Zeit ist die Leitwährung moderner Familienpolitik“. Damit wird endlich die bereits 2007 erhobene Forderung der Linken „Arbeit familienfreundlich gestalten“ umgesetzt.
Die katastrophale Situation bei der Umsetzung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts soll und muss geändert werden. Die Vorgaben der Bundesregierung dafür stehen fest. Wie diese erfolgreich umgesetzt werden sollen, ohne dass das dafür erforderliche Personal in entsprechender Qualität vorhanden ist, bleibt ein Rätsel.
Entgegen der Aufforderung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bleibt die Ungleichbehandlung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern im Erbfall Dank FDP und ihrem Koalitionspartner bestehen.
Das Bundesverfassungsgericht hat kritisiert, dass in Deutschland endlich die rechtlichen Bestimmungen zum Umgangs- und Sorgerecht der gesellschaftlichen Entwicklung entsprechen müssen.
Das heißt, das gemeinsame Sorgerecht sollte beiden Elternteilen zustehen, unabhängig vom familienrechtlichen Status der Eltern.
Während die Bundesregierung trotz immenser Neuverschuldung auf der einen Seite für die Beschaffung des Airbus A400M mal locker 500 Mio Euro zusätzlich zur Verfügung stellt, kürzt das Familienministerium im Haushaltsjahr 2011 auf der anderen Seite munter weiter das Budget insbesondere von Familien und das nicht nur beim Elterngeld.
Mit der Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts legt die Bundesregierung wieder einmal ein Gesetz vor, dessen Finanzierung nicht nur offen ist, sondern die auch noch den ohnehin finanzarmen Kommunen übergeholfen werden soll.
Statt Wasserwerfer gegen Demonstrierende mit Kindern und Jugendlichen oder Elterngeld-Kürzungen von Hartz IV-Bezügen ohne rechtliche Grundlage fordert die Linksfraktion seit der 16. Wahlperiode und in einem erneuten Antrag von der Bundesregierung ein Maßnahmepaket zur Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Der aus der 16. Wahlperiode leicht überarbeitete Antrag der Bündnis/Grünen „Unterstützung für Alleinerziehende verbessern“ bringt auch in dieser Wahlperiode für Kinder das gleiche Ergebnis, nämlich nichts! Dabei sind verbindliche und spürbare Verbesserungen mehr als notwendig.