"Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der Koalition – ich wende mich jetzt zunächst einmal insbesondere an Sie –, ich bin sehr gespannt, wie Sie heute begründen wollen, warum Sie weiter fleißig zum Höchstgebot Wohnungen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verkaufen lassen, obwohl Wohnungsknappheit und steigende Mieten in vielen deutschen Groß- und Hochschulstädten längst zu einer alltäglichen Realität geworden sind....Die Folgen treffen schon lange nicht mehr nur einkommensschwache Mieterhaushalte, sondern auch viele von denen, die sich selbst als gutsituiert und gutbürgerlich bezeichnen würden."

"Der Grundfehler dieser Gesetzesänderung, Herr Bartol, liegt in der Unterstellung, wir hätten es mit einem vorübergehenden Notstand zu tun, den wir unter anderem mithilfe einer Änderung im Bauplanungsrecht bis Ende 2019 wieder beheben können. Wie grotesk ist diese Vorstellung? Der Zustrom von Flüchtlingen und Asylbegehrenden nach Europa wird nicht abreißen, sondern weiter zunehmen. Die Krisen und Kriege werden nicht plötzlich aufhören, und es besteht die reale Gefahr, dass zu den Flüchtlingen, die heute kommen, noch Klimaflüchtlinge hinzukommen werden, denen die zivilisierten Industrienationen die Lebensgrundlage buchstäblich abgegraben oder weggespült haben."
"Sind die Haushaltsansätze also ausreichend, um den Anforderungen der sozialdemografischen Gegebenheiten heute und in Zukunft zu entsprechen? Genügen sie den Erfordernissen des Klimaschutzes durch energetische Gebäudesanierung? Werden sie den zunehmenden Herausforderungen einer sozial integrativen Stadt- und Regionalentwicklung gerecht? – Ich sage dreimal: nein. Dieser Haushaltsentwurf erfüllt nicht einmal den von Ihnen selbst im Koalitionsvertrag formulierten Anspruch eines wohnungspolitischen Dreiklangs „aus einer Stärkung der Investitionstätigkeit, einer Wiederbelebung des Sozialen Wohnungsbaus und einer ausgewogenen mietrechtlichen und sozialpolitischen Flankierung“.
„Meine Kritik richtet sich gegen den Vorschlag, die Mieterhöhung nach Modernisierung von 11 auf 9 Prozent jährlich zu senken, wie Sie das in Ihrem Antrag fordern. Die damit möglicherweise beabsichtigte wirtschaftliche Entlastung der Mieterinnen und Mieter ist von der Tendenz her sicherlich richtig. Aber das Prinzip der Modernisierungsumlage ist aus unserer Sicht grundfalsch. Zum einen ist die Modernisierungsumlage auf die Modernisierungskosten fixiert. Auf diese haben die Mieterinnen und Mieter vor Modernisierung leider fast keinen Einfluss.“
"Es gibt die Studie des Pestel-Instituts vom Oktober 2013, in der festgestellt wird, dass in Ballungsgebieten 30 bis 50 Prozent aller Haushalte Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, also auf eine sozial gebundene Wohnung, hätten. Das entspricht einem Bedarf von circa 5,6 Millionen Sozialwohnungen oder rund 28 Prozent des Mietwohnungsbestandes. Ende der 1970er-Jahre lag der Bestand an Sozialwohnungen in Deutschland bei knapp 30 Prozent. Heute beträgt er nur noch 7 Prozent am gesamten Wohnungsmarkt, und dieser Trend ist weiter sinkend. Angesichts dieser Fakten ist die im Koalitionsvertrag angekündigte „Wiederbelebung“ des sozialen Wohnungsbaus nicht zu erreichen."
"Stichwort „sozialer Wohnungsbau“: Sie wollen diesen wiederbeleben, aber die Mittel von 518 Millionen Euro pro Jahr, die zur Verfügung stehen, werden nicht aufgestockt. Wenn wir genauer hinsehen, stellen wir fest, dass Herr Schäuble in der Verwaltungsvereinbarung bis 2018 nicht einmal darauf bestanden hat, dass durch die Länder kofinanziert werden muss. Außerdem hat er auch noch die Zweckbindung für den sozialen Wohnungsbau aufgegeben. Ich weiß nicht, wie Sie mit den Ländern vereinbaren wollen, dass das Geld dann zukünftig ausschließlich für den sozialen Wohnungsbau ausgegeben werden soll. Da sind Sie auf das Wohlwollen der Bauminister angewiesen; aber die haben ihre Haushalte längst beschlossen."
"Liebe Wählerinnen und Wähler, wenn die CDU/CSU wirklich etwas für Mieterinnen und Mieter in diesem Land tun wollte, hätte sie einfach nur auf das kürzlich in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz verzichten und das Mietrecht mieterfreundlich reformieren sollen. Das tat sie aber nicht. Im Gegenteil: Sie hat in einem vierjährigen Gesetzgebungsverfahren entgegen scharfer Kritik der kommunalen Spitzenverbände, der Mietervereine, gegen den Rat fast aller Experten die Mieterrechte eingeschränkt. ... Nein, Sie will Mieterinnen und Mieter die Kosten der energetischen Sanierung ihrer Wohnungen über die Modernisierungsumlage allein überlassen, und Sie hat sich auch gegen die Forderung zur Beschränkung von Neuvertragsmieten vehement versperrt."
"Die BAG Wohnungslosenhilfe hat erst kürzlich festgestellt, dass sich das Problem der Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland weiter verschärft: So schätzt die BAG für das Jahr 2010 248.000 Wohnungslose. Das bedeutet einen deutlichen Anstieg in den letzten 10 Jahren. Bis 2015 prognostiziert die BAG Wohnungslosenhilfe einen Anstieg um weitere 10 bis 15 Prozent. Als Hauptursachen gelten steigende Mieten und wachsende Armut. Es handelt sich bei den Zahlen aber nur um grobe Schätzungen. ... Im Mietermagazin heißt es dazu weiter: „Der Berliner Senat operiert seit über zehn Jahren mit einer Zahl von 2000 bis 4000 Obdachlosen in Berlin – ohne sagen zu können, wie er auf diese Zahl kommt.“
"Nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist auch politisch korrekt oder moralisch vertretbar. Dabei hat vor allem der Bund eine entsprechende Vorbildwirkung. Im Zusammenhang mit dem Verkauf der TLG Wohnen GmbH und auch der TLG Gewerbe GmbH haben wir über Kleine Anfragen Dinge herausgefunden, die hier öffentlich vorgetragen werden müssen.Meine Kritik geht im Wesentlichen in drei Richtungen... Die vielgerühmte Sozialcharta, die mit der TAG Immobilien AG vereinbart worden ist, ist keinen Pfifferling wert. Sie schützt vor allem nicht vor Mieterhöhungen. Wir sehen schon jetzt an ganz konkreten Beispielen wie in Dresden, dass eine Wohnung nach der Weitervermietung 25 Prozent teurer ist, obwohl sich an der Wohnung selber nichts verändert hat."
"Mit unserem Antrag „Barrierefreies Bauen im Baugesetzbuch verbindlich regeln“ haben wir seinerzeit beantragt, die von Deutschland unterzeichnete UN-Konvention zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen auch im Baugesetzbuch sicherzustellen. Diesen Antrag haben Sie abgelehnt; das sind wir allerdings gewohnt. Aber Sie hätten jetzt bei der vorliegenden Novelle die Gelegenheit gehabt, diese selbstverpflichtende Konvention aufzunehmen. Mit dem Hinweis, dass das in den Landesbauordnungen geregelt werden kann, haben Sie unsere Bitte abgetan. Damit entziehen Sie sich leider der Verwirklichung des Grundrechts auf Barrierefreiheit auf Bundesebene und überlassen das dem Ermessen der Länder."