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Wohungsnotfallstatistik jetzt einführen - Der Bund steht in der Verantwortung

Rede von Heidrun Bluhm-Förster,

Erste Lesung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel  „Obdach- und Wohnungslosigkeit erkennen und bekämpfen“ – Drucksache 17/13105. Rede ging zu Protokoll.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

die BAG Wohnungslosenhilfe hat erst kürzlich festgestellt, dass sich das Problem der Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland weiter verschärft: So schätzt die BAG für das Jahr 2010 248.000 Wohnungslose. Das bedeutet einen deutlichen Anstieg in den letzten 10 Jahren. Bis 2015 prognostiziert die BAG Wohnungslosenhilfe einen Anstieg um weitere 10 bis 15 Prozent. Als Hauptursachen gelten steigende Mieten und wachsende Armut.

 

Es handelt sich bei den Zahlen aber nur um grobe Schätzungen. Laut neuster Ausgabe des Mietermagazins gibt es allein für Berlin diverse Schätzungen unterschiedlicher Institutionen, wie etwa dem Arbeitskreis Wohnungsnot und der Landesarmutskonferenz. Im Mietermagazin heißt es dazu weiter: „Der Berliner Senat operiert seit über zehn Jahren mit einer Zahl von 2000 bis 4000 Obdachlosen in Berlin – ohne sagen zu können, wie er auf diese Zahl kommt.“

 

Es wäre aber durchaus möglich, regelmäßig verlässliche und belastbare Zahlen über das wahre Ausmaß der Wohnungs- und Obdachlosigkeit und über Umfang und Entwicklung von Räumungsklagen in Deutschland zu erhalten. Es sollte in einem modernen Staat ein Grundkonsens sein: Verlässliche Zahlen sind die Grundlage jeder sinnvollen Planung.

 

Eine solche Statistik ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass den Menschen gezielter geholfen werden kann, Ihnen Wege aus der Wohnungslosigkeit heraus aufgezeigt, die Hilfsangebote in den Städten und Gemeinden ausgebaut und bedarfsgerecht angepasst werden und vor allem auch ein Bewusstsein für das gesellschaftliche Problem der Wohnungslosigkeit in Deutschland geschaffen wird. Hinter den Wohnungslosen steht eben keine finanzstarke und öffentlichkeitswirksame Lobbyvertretung, die regelmäßig Gespräche mit Politikern anbietet und mit Ihrem Thema in den Medien große Aufmerksamkeit erhält. So wie es dem Ausmaß des Problems eigentlich zustehen müsste.

 

Kann es sein, dass die Koalitionäre unseren Antrag „Wohnungslosigkeit in Deutschland - Einführung einer Bundesstatistik“ –, den wir 2010 in den Bundestag eingebracht haben, abgelehnt haben, weil sie das Problem lieber ausblenden? Wir dulden aber nicht, dass die Koalition einfach die Augen vor diesem sozial-politischen Missstand verschließt. Die Ablehnungsgründe der anderen Fraktionen für den Antrag waren u. a. eine fehlende Einsicht in die Notwendigkeit und Zweifel an der Machbarkeit. Das ist nicht nur scheinheilig, es auch offensichtlich falsch, bzw. zeugt vor allem von mangelndem politischen Willen.

Ein Fachgespräch meiner Fraktion DIE LINKE im vergangenen Jahr mit Statistikern, Wohnungsloseninitiativen und Kommunalvertretern führte zu einem eindeutigen Ergebnis: Eine solche Statistik ist machbar. Ein Vertreter des Statistischen Bundesamtes stimmte ausdrücklich zu und sah weder organisatorische noch datenschutzrechliche Aspekte, die dagegen sprechen. Zu diesem Gespräch waren übrigens auch Abgeordnete der Koalition eingeladen.

 

Das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 1998 gibt es dazu auch schon. Die Statistik muss und kann auch Zahlen über die jährliche Erfassung der unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen liefern. Selbstverständlich bleibt auch bei einer Wohnungslosenstatistik eine gewisse Unschärfe und Ungenauigkeit, was aber in jedem Fall die Aussagekraft insgesamt nicht in Frage stellt, wie Ihnen jeder Statistiker erklären kann. Wenn man auf jede Statistik verzichtet, weil eine kleine Teilgruppe nicht erfasst wird, kann man zahlreiche Statistiken in Deutschland vergessen.

Das Statistischen Jahrbuch des Statistischen Bundesamtes gibt über alle Lebensbereiche in Deutschland detailliert Auskunft, nur nicht über die Menschen, die in Deutschland unter würdelosen Bedingungen ohne ein festes und sicheres Zuhause leben. Das ist ein Skandal, den wir als Volksvertreter nicht weiter ignorieren dürfen. Dem Problem muss endlich mit der notwendigen Vehemenz begegnet werden.

 

Doch davon kann bei der Bundesregierung nicht die Rede sein. In ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage mit dem Titel „Einführung einer bundesweiten Wohnungsnotfallstatistik“ kommt sie zu dem Schluss:„Aus Sicht der Bundesregierung ist der erhebliche finanzielle und bürokratische Aufwand für die Einführung einer neuen Statistik auf Bundesebene mit sehr begrenzter Aussagekraft nicht zu rechtfertigen. Sie sieht daher für die Einführung einer bundesweiten Wohnungsnotfallstatistik weder einen Bedarf noch hält sie angesichts der Zuständigkeitsverteilung im Wohnungswesen eine solche für geeignet,..“.

Die Bundesregierung sieht sich also nicht in der Verantwortung für das Problem der Wohnungs- und Obdachlosigkeit. Stattdessen setzt sie sich für die Interessen der Vermieter ein. Mit dem Ende 2012 verabschiedeten „Mietrechtsänderungsgesetz“ hat die Bundesregierung die Kündigung durch den Vermieter weiter erleichtert. Das ist aus unserer Sicht das völlig falsche Signal. Hier wird Klientelpolitik für die Vermieter gemacht und eine Schlechterstellung von Millionen Mieterhaushalten in Kauf genommen. Räumungen auf die Straße sind nun einfacher, was zweifelsohne auch einen Anstieg der Wohnungslosen zur Folge hat.

 

Ich bin der festen Überzeugung, dass es eines modernen Sozialstaates unwürdig ist, dass Menschen von Obdachlosigkeit und Zwangsumzügen bedroht sind, wenn sie ihre Miete nicht mehr bezahlen können. Kündigungen auf die Straße darf es daher nicht geben. Einen geschützten Rückzugsraum, eine Privatsphäre sind unbedingte Voraussetzungen für ein Leben in Würde.

Ursache für den Anstieg der Obdach- und Wohnungslosigkeit ist auch die völlig verfehlte Wohnungspolitik in den letzten Jahren: Die Situation auf dem Wohnungsmarkt wird für einkommensschwache Mieterinnen und Mieter in den letzten Jahren immer schwieriger. In vielen Regionen gibt es kaum  noch preisgebundene Sozialwohnungen, geschweige denn preisgünstige Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt.

 

Für viele ALG-II-Bezieher sind die so genannten „angemessenen Kosten der Unterkunft“ ein Problem, wenn in ihren Städten und Kommunen zu den vom Amt geforderten Mieten überhaupt keine Angebote vorhanden sind. Die Folge sind Zuzahlungen aus dem Regelsatz und Mietschulden, die am Ende zu einer Kündigung führen können. Eine fatale Abwärtsspirale, die von der Bundesregierung hingenommen wird.

Sicher gibt es auch viele Fälle unter den Obdachlosen, die in erster Linie medizinische, sozial-psychologische Beratungsangebote benötigen. Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet hier auch ein Beratungsnetz und Anlaufstellen anzubieten. Aber auch hier gilt: Damit ein solches Netz effektiv und bedarfsgerecht aufgebaut werden kann, brauchen wir richtige und aktuelle Zahlen.

Selbstverständlich ist aber auch: Allein die Zahlen taugen nichts, wenn mit ihnen nicht entsprechend gearbeitet wird, Maßnahmen und Programme entwickelt werden mit denen den Betroffenen geholfen werden kann. Es geht nicht darum, das Problem zu verwalten, sondern Problembewusstsein zu entwickeln und den Ehrgeiz es auch zu lösen. Die vielen Dienste und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in den Ländern und Kommen – seien es kirchliche oder gemeinnützige, medizinische oder städtische Träger brauchen beispielsweise mehr finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern. Hier liegt noch viel Überzeugungsarbeit und auch  weitere Gespräche und eine enge Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft „Wohnungslosenhilfe e.V.“ vor uns.

Es wird höchste Zeit, jetzt gemeinsam mit den Ländern die Grundlage für eine bundesweite Wohnungslosenstatistiken in Deutschland zu schaffen.