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Alle Ungereimtheiten und offene Fragen beim Verkauf der bundeseigenen TLG-Wohnungen aufklären

Rede von Heidrun Bluhm-Förster,

Rede von Heidrun Bluhm, bau- und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur aktuellen Stunde auf  Verlangen der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Haltung der Bundesregierung beim Verkauf der TLG“.

 

Heidrun Bluhm (DIE LINKE):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist auch politisch korrekt oder moralisch vertretbar. Dabei hat vor allem der Bund eine entsprechende Vorbildwirkung. Im Zu­sammenhang mit dem Verkauf der TLG Wohnen GmbH und auch der TLG Gewerbe GmbH haben wir über Kleine Anfragen Dinge herausgefunden, die hier öffent­lich vorgetragen werden müssen.

Meine Kritik geht im Wesentlichen in drei Richtun­gen. Der erste und für die Mieterinnen und Mieter si­cherlich wichtigste Punkt ist: Die vielgerühmte Sozial­charta, die mit der TAG Immobilien AG vereinbart worden ist, ist keinen Pfifferling wert.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Sie schützt vor allem nicht vor Mieterhöhungen. Wir se­hen schon jetzt an ganz konkreten Beispielen wiein Dresden, dass eine Wohnung nach der Weitervermietung 25 Prozent teurer ist, obwohl sich an der Wohnung sel­ber nichts verändert hat. Genau das wollten wir verhin­dern, als es um die Privatisierung ging; aber es ist nun so eingetreten. Das muss sich die Regierung vorwerfen las­sen.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der zweite Punkt ist der Skandal um die Grunder­werbsteuer und die Verkaufserlöse. Der Bund hat offen­bar ganz bewusst

(Patrick Kurth [Kyffhäuser] [FDP]: Auf Steu­ereinnahmen verzichtet! Ganz bewusst!)

– so jedenfalls muss man das aus den Antworten der Bundesregierung auf unsere Anfragen herauslesen – bei beiden Verkäufen Share Deals gewählt, um möglichst viel Geld zum Löcherstopfen für den Haushalt herauszu­schlagen, und zwar auf Kosten der ostdeutschen Bundes­länder, die um insgesamt 80 Millionen Euro Grunder­werbsteuer gebracht worden sind.

(Zuruf von der LINKEN: Skandal!)

Die ostdeutschen Bundesländer werden also ein zwei­tes Mal über den Tisch gezogen. Denn nachdem sich die Bundesrepublik zum ersten Mal die Immobilien einver­leibt hat, ohne selber einen roten Heller dafür zu zahlen, wird sie jetzt ein zweites Mal ein Geschäft damit ma­chen, indem sie diese Verkaufsform gewählt, sich selbst die Kassen gefüllt und die Bundesländer, die diese Woh­nungen als öffentliche Wohnungen verloren haben, um 80 Millionen Euro geprellt hat.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Patrick Kurth [Kyffhäuser] [FDP]: Das ist ja unglaublich! Das war Land, das die SED ent­eignet hat!)

Ob die Bundesregierung damit durchkommt, wird sich noch zeigen.

Der andere Teil dieses Skandals ist der Verkaufserlös. Die Bundesregierung hat die gewählte Art des Verkaufs auch damit begründet, dass man bei einem Unterneh­mensverkauf mehr erzielen könne als bei einer Immobi­lienveräußerung im Einzelnen. Was aber hat sie zuwege gebracht? Ein bewusstes Verschleudern von öffentli­chem Eigentum weit unterhalb des Verkehrswertes. Die Bundesregierung hat den Verkehrswert bei der TLG Un­ternehmen mit insgesamt 1,858 Milliarden Euro angege­ben, bevor der Verkaufsvorgang in Angriff genommen wurde. Offenbar hat sie dabei mit dem Zwölffachen der jeweiligen Jahresmiete gerechnet. Verscherbelt hat sie das ganze Paket aber für 1,571 Milliarden Euro, also 287 Millionen Euro unter dem Verkehrswert. Es waren aber keine Schrottimmobilien, die verkauft worden sind, sondern Wohn- und Gewerbeimmobilien zum großen Teil in besten Lagen, in gutem Zustand, mit einem hohen Vermietungsstand und vor allem durchsaniert. Es be­stand also angesichts der Nachfragesituation auf dem deutschen Immobilienmarkt überhaupt keine Notwen­digkeit, private Investoren auf diese Weise zu beschen­ken.

 

Da die Bundesregierung sich in dem ganzen Verfah­ren und in ihren Antworten auf unsere Kleinen Anfragen so gern auf das europäische Beihilferecht beruft, ist jetzt nicht nur zu fragen, ob dieser Verkauf nach der Bundes­haushaltsordnung zulässig war, sondern auch, ob ein Verstoß gegen das europäische Beihilferecht vorliegt. Das verbietet nämlich den Verkauf öffentlichen Eigen­tums unterhalb des Verkehrswertes.

(Iris Gleicke [SPD]: Sehr richtig!)

Auch in der Bundeshaushaltsordnung heißt es in § 63 Abs. 3 Satz 1, dass Beteiligungen des Bundes nur zu ih­rem vollen Verkehrswert veräußert werden dürfen.

Der dritte Punkt – das ist der Punkt, den wir haupt­sächlich ankreiden – ist die offensichtliche Kungelei zwischen dem Finanzministerium, der Barclays Bank und der TAG. Die Bundesregierung heuerte die Barclays Capital Bank als Transaktionsberaterin für die Privatisie­rung der TLG-Unternehmen an und honorierte sie dafür. Barclays versicherte dafür hoch und heilig, dass sie aus­schließlich für die Verkäuferseite handele und für nie­manden sonst. Das tat sie aber nicht. Die Barclays Bank verschaffte der TAG innerhalb des Bieterverfahrens die finanziellen Mittel, damit sie sich überhaupt beteiligen konnte. Eine Bank tut so etwas nicht umsonst, sondern lässt sich dafür ebenfalls honorieren. Aus einer Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage geht Folgendes hervor:

Nur durch eine Beteiligung der Barclays Bank PLC an dem Bankenkonsortium war es den Erwerberge­sellschaften aus dem Konzern der TAG Immobilien möglich, sich … gegenüber dem Bund zur Zahlung des Kaufpreises zu verpflichten.

Mit anderen Worten: Ohne diese Beteiligung der Bar­clays Bank hätte die TAG keine Transaktionssicherheit nachweisen können und hätte am Bieterverfahren nicht weiter teilnehmen dürfen. Die Bundesregierung hat von diesem doppelten Spiel nicht nur gewusst. Sie hat es auch aktiv befördert.

Zur Krönung des Ganzen will uns die Bundesregie­rung auch noch weismachen, dass dieses Geschäftsgeba­ren keine Verletzung der Prinzipien eines strukturierten Bieterverfahrens bedeutete, weil zwischen den Teams innerhalb der Barclays Bank eine sogenannte Chinese Wall bestanden habe. Für wie dumm wollen Sie uns ei­gentlich verkaufen? Chinesische Mauern waren viel­leicht beeindruckend, als die Menschen noch mit Pfeil und Bogen aufeinander losgegangen sind und die Kom­munikation über Brieftauben und Rauchzeichen verlief. Aber heute? Kennen Sie eine Bank, die bei einem drei­stelligen Millionenengagement nicht ganz genau wissen will, welche Farbe die Blümchen auf den Socken des Er­werbers haben?

Dieser Verkaufsvorgang der TLG Immobilien mag vielleicht rechtlich möglich gewesen sein. Aber ganz si­cher war er politisch nicht zu verantworten und gegen­über den mit verkauften Mieterinnen und Mietern mora­lisch nicht vertretbar.

 

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Heidrun Bluhm (DIE LINKE):

 

Mein letzter Satz. – Jeder Privatperson hätten Sie die Steuerfahndung auf den Hals gehetzt, wenn diese Glei­ches getan hätte.

 

Danke schön.

 

(Beifall bei der LINKEN und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)