Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte forderte die Bundesrepublik Deutschland auf, eine Möglichkeit des Rechtsschutzes für die Betroffenen von überlangen Gerichtsverfahren einzuführen. Eine Entschädigung geht da schon in die richtige Richtung. Jedoch sollte man hier bei den Ursachen ansetzen und nicht einfach nur versuchen, Symptome zu lindern oder zu bekämpfen.

Ein Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, bei den Landgerichten Kammern für internationale Handelssachen einzuführen, in denen in englischer Sprache verhandelt wird. Diese Maßnahme hat das Ziel, den Gerichtsstandort Deutschland attraktiver zu machen. Man möchte damit Verfahren mit hohen Streitwerten nach Deutschland holen, um die Gebühreneinnahmen zu steigern.
Mit der verringerten Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern wird die Qualität des Strafprozesses aus fiskalischen Gründen leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Die Möglichkeit, dass jedes Gericht selbst entscheiden kann, mit wie vielen Richtern es verhandeln möchte, öffnet einer Ungleichbehandlung Tür und Tor und beschädigt somit unseren Rechtsstaat.
Die Halbzeitbilanz des finanziell und personell sehr gut ausgestatteten Ministeriums für Justiz ist erschreckend. In die richtige Richtung gehende Gesetze werden von der Union blockiert, stattdessen verlassen zu viele verfassungswidrige Entwürfe das Haus.
SPD und Grüne versuchen ihre Fehler der Zivilprozessrechtsreform im Jahre 2002 wieder gut zu machen. Die Koalition sieht das nicht ein. Sie will die Absätze 2 und 3 des § 522 ZPO lediglich kosmetisch leicht verändern, die es dem Rechtmittelgericht weiterhin erlauben, die Rechtmittel durch einfachen Beschluss zurückzuweisen. Da nicht jedem Rechtssuchenden eine mündliche Verhandlung garantiert werden kann, bleibt es also bei Ungerechtigkeiten und gestörtem Rechtsfrieden.
Ich stimme dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes nicht zu, weil der vorliegende Entwurf nicht sicher stellt, dass der Ausstieg aus der Atomstromerzeugung zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgt und auf Grund der vorgesehenen Bestandsgarantie bis längstens 2022 die Bevölkerung unnötig lange den mit der Atomstromerzeugung einhergehenden tödlichen Risiken ausgesetzt wird.
Immer mehr Frauen und Mädchen finden den Weg auf den Fußballplatz. Die derzeit in Deutschland stattfindende Fußball-Weltmeisterschaft der Frauen bietet ein geeignetes Forum, um über Fortschritte und Defizite zu diskutieren. Die gesellschaftspolitischen Chancen, die die breite Medien-Öffentlichkeit im Moment bietet, dürfen nicht ungenutzt bleiben: Die Sportpolitik muss endlich über ein Sportfördergesetz des Bundes und über die Aufnahme des Sports als Staatsziel ins Grundgesetz debattieren.
Der Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer außergerichtlicher Verfahren zur Konfliktbeilegung ist leider keine Heldentat aus dem Hause des Bundesjustizministeriums, da die Richtlinie falsch interpretiert wurde.
DIE LINKE. fordert: Mediation auf grenzüberschreitende Zivil- und Handelssachen beschränken, Mediationskostenhilfe einführen und eine bundesweit einheitliche Ausbildung der Mediatoren sicherstellen.
Mit dem Einsatz von modernster Videotechnik soll die Justiz in das 21. Jahrhundert gepeitscht werden. Zuvor sind aber die dringendsten Probleme zu lösen: Personalmangel, erneuerungsbedürftige technische Ausstattung und Platzmangel sind in Justizgebäuden der traurige Alltag.
Der neue Service darf nicht zu Lasten der ohnehin schon zusammengesparten Justiz und der Geldbörse der Rechtschutz suchenden BürgerInnen gehen.
Ich stimme nicht zu, weil dieses Gesetz von Anfang an verfassungswidrig war und auch über 60 Veränderungen seit Inkrafttreten nicht zu einer Verbesserung der Lage der Betroffenen geführt haben. Das nunmehr vorgelegte Vermittlungsergebnis beseitigt den vorliegenden verfassungswidrigen Zustand nicht.