Auch dieser von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf reiht sich ein in die Reihe jener Antiterrorgesetze, die über die rechte Leitplanke der Verfassungsmäßigkeit hinausschießen und nicht nur daran entlangschrammen.
Erneut ein Gesetz mit Mindesthaltbarkeitsdatum. Wer sich die Messlatten der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenrichtlinie oder des Bundesverfassungsgerichts zur Rasterfahndung anschaut, der weiß: Dieses Gesetz wird nicht bestehen.
Die Gründe dafür sind:…