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Rede von Martina Renner zu Protokoll gegeben am 01.12.2016

Rede von Martina Renner,

Um auch in Sachen Pyrotechnik, Feuerwerk und Sprengstoffen den europäischen Binnenmarkt zu verwirklichen, existieren europäische Richtlinien unter anderem über den Verkauf von Pyrotechnik, über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften zum Umgang mit Sprengstoffen oder zur Einführung einer Registrierungsnummer für Pyrotechnik. All diese Richtlinien sind schon 2014 überarbeitet worden, sodass ihre Umsetzung in nationales Recht überfällig war. Begrüßenswert ist, dass die Bundesregierung nicht nur endlich diese Harmonisierung auf den Weg bringt, sondern zugleich durch die Übernahme von Regelungen aus der bisher geltenden Sprengstoffverordnung herauslöst und in das Gesetz selbst einfließen lässt.

Aus rechtspolitischer Sicht ist insbesondere die zentrale Zusammenführung aller relevanten Regelungen zu Explosivstoffen im Sprengstoffgesetz zu begrüßen. Insbesondere die Übernahmen aus der bisherigen Sprengstoffverordnung sind ein Gebot der Klarheit. Ob damit aber der Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts genüge getan wird, also alle wesentlichen Regelungen gesetzgeberisch zu verfügen und nicht auf den Verordnungsweg zu delegieren, oder ob man hier über das Ziel hinausgeschossen ist, sollen die Juristen bewerten.

Denn es stellt sich schon die Frage, ob es wirklich nötig ist, jedes einzelne Institut, das zum Umgang mit bestimmten Explosivstoffen befugt ist, im Gesetz zu normieren. Änderungen bei der Aufgabenzuweisung müssen so auf dem langwierigen Weg der Gesetzesänderung gelöst werden. Doch sei es drum: Solche gesetzgeberische Akribie, die ausnahmsweise einmal nicht von verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung getrieben ist, würden wir uns vom Bundesministerium des Innern öfter und nicht nur in diesem wichtigen, nur scheinbar nebensächlichen Bereich wünschen.

Kritikwürdig sind aus Sicht der Fraktion Die Linke die Verschärfungen der strafrechtlichen Nebenbestimmungen. Bislang schon ist das Abbrennen von „illegalem“, also nicht zugelassenem Feuerwerk eine Straftat. Das unerlaubte Abbrennen von „legalem“ Feuerwerk galt hingegen nur als Ordnungswidrigkeit. Da nun einige Feuerwerksstoffe aus dem militärischen Bereich, die eine ähnliche Wirkung wie Sprengstoff haben, unter die legalen Explosivstoffe fallen, soll nun beides gleich als Straftat behandelt werden. Das leuchtet wegen der militärisch genutzten Pyrotechnik und den Großfeuerwerken auch ein, dass da nicht eigentlich Gleiches entweder ernsthaft bestraft bzw. nur mit einem Bußgeld belegt wird.

Dennoch drängt sich die Frage auf, ob hier nicht doch eine genauere Differenzierung angezeigt ist, statt dass nun Dinge strafwürdig werden, die eben doch noch eher als Ordnungswidrigkeit zu bewerten sind. Darüber wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch zu reden sein.