Das hier debattierte Reformwerk im Bereich des Wertpapier - und Kapitalmarktrechts kommt zeitlich zu spät. Dass das Recht der Schuldverschreibungen seit seiner Einführung im Zuge der großen zivilrechtlichen Kodifikation Ende des 19. Jahrhunderts infolge der rasanten Marktentwicklung und der fantasiereichen Entwicklung und staatlichen Zulassung immer neuer sogenannter Finanzprodukte aus Sicht der Finanz- und Rechtspraxis anpassungsbedürftig geworden war, ist bekannt.

Die uns vorliegenden Anträge der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen greifen den Vorschlag des Rahmenbeschlusses des Rates über die Europäische Überwachungsanordnung in Ermittlungsverfahren auf. Ziel soll es sein, die Bundesregierung über eine Stellungnahme des Bundestages nach Art. 23 Abs. 3 GG zu einem Handeln zu bewegen, das von den Ausnahmemöglichkeiten des Art. 14 Abs.4 des Regelungsvorschlags Gebrauch macht.
Statt die Ursachen für Flucht und erzwungene Migration zu bekämpfen, werden die Menschen bekämpft. Statt ihre Verantwortung für die auf dem Trikont bestehenden Situationen zu übernehmen, wälzt auch die EU im großen Maßstab die ökonomischen, sozialen und ökologischen Kosten ihres Entwicklungsmodells auf diese Länder ab.
Mit dem Entwurf der Koalitionsfraktionen ereilt das Hohe Haus in dieser Legislaturperiode die dritte Vorlage zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes. Doch die Linke findet, es hat sich bisher nichts Substanzielles geändert. Die Opferinteressen lagen bislang anscheinend außerhalb des großkoalitionären Blickfeldes.
Die Humanität einer Gesellschaft zeigt sich besonders im Umgang mit den Schwächsten einer Gesellschaft, mit Flüchtlingen, Migrantinnen und Migranten. Folgen Sie also unserem Antrag und schaffen Sie die immer rigoroser und unmenschlicher werdende Abschiebungshaft ab! Schaffen Sie, um dieses Ziel zu erreichen, eine gesetzliche Grundlage für die Wahrung von Mindeststandards bei der Inhaftierungspraxis!
Als Argumente für die Sprachanforderungen dienen dabei die Bekämpfung der Zwangsverheiratung und bessere Integrationschancen in Deutschland. Belege dafür bleibt uns die Bundesregierung seit der Novellierung des Zuwanderungsgesetzes trotz meiner wirklich konsequenten Kleinen Anfragen bisher schuldig. Das ist auch kein Wunder, denn es gibt all diese Belege nicht.
Ich bezweifle, dass diese Bundesregierung und auch die sozialdemokratische Fraktion wirklich etwas verändern möchten. Denn das Problem ist seit längerem bekannt, ebenso die Analyse; die Studien liegen vor. Aber die Bundesregierung setzt das, was sie weiß, nicht um. Sie tut so, als ob sie es nicht wüsste, und verliert sich in Absichtserklärungen im Nationalen Integrationsplan oder auf irgendwelchen Gipfeln.
Sie konnten aber bisher nicht einen Fall benennen, wo Sie die Zwangsverheiratung bzw. die Zwangsehe verhindert hätten. Ich möchte an die Sachverständigenanhörung im Familienausschuss erinnern, wo zum Beispiel gesagt wurde: Was die Frauen brauchen, ist ein Rückkehrrecht. All das wurde von der Bundesregierung bisher nicht umgesetzt. Wenn Sie etwas für die Frauen tun wollen, bitte ich Sie, dies zu tun. Die Fakten und die Konzepte liegen auf dem Tisch.
Die katastrophale Situation in Afghanistan führt aber nicht etwa dazu, afghanische Flüchtlinge, die in Deutschland Schutz vor der Gewalt suchen, oder sogar hier aufgewachsen sind, nicht abzuschieben. Bereits im Juni 2005 hatten die Innenminister der Länder grundsätzlich die "Rückführung" aller afghanischen Flüchtlinge beschlossen. Zunächst wurden Straftäter und alleinstehende Männer abgeschoben. Später dann auch afghanische Familien mit Kindern.
DIE LINKE. lehnt das vorgelegte Arbeitsmigratiossteuerungsgesetz ab. Wir können keinen Regelungen zustimmen, die einem Konzept Rechnung zu tragen, in der BRD lebende Drittstaatsangehörige gegenüber "erwünschten" Hochqualifizierten weiterhin zu diskriminieren.