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Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz: Nützlichkeitsrassismus pur

Rede von Sevim Dagdelen,

DIE LINKE. lehnt das vorgelegte Arbeitsmigratiossteuerungsgesetz ab. Wir können keinen Regelungen zustimmen, die einem Konzept Rechnung zu tragen, in der BRD lebende Drittstaatsangehörige gegenüber "erwünschten" Hochqualifizierten weiterhin zu diskriminieren.

Anrede,

die Zeit der parlamentarischen Beratung hat die Bundesregierung leider nicht genutzt, die Kritik - nicht nur der Opposition, sondern auch von verschiedenen Verbänden - zu nutzen, um substantielle Verbesserungen für Migrantinnen und Migranten sowie in der BRD lebende Menschen mit Duldung zu schaffen.

Das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz hätte anstelle seiner einseitigen Konzentration auf die Interessenlage der deutschen Wirtschaft unter anderem die Gelegenheit geboten, die Härten der Bleiberechtsregelung abzumildern.

Das tut es aber nicht.

Für die hier lebenden geduldeten Menschen wird zwar mit § 18a ein neuer Aufenthaltstitel in das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeführt. Doch selbst hier hat sich die Bundesregierung nicht durchringen können, ihren großspurigen Worten von Integration auch mal Taten folgen zu lassen. Die Zeit ihres Asylverfahrens soll nicht angerechnet werden. Ihnen wird sogar im Vergleich zu Inhaberinnen und Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen die Verfestigung des Aufenthalts erschwert. Hinzu kommt, dass selbst diese Regelung lediglich eine Ermessensregelung ist. Denn auch sonst bleibt sich die Bundesregierung hinsichtlich ihrer Diskriminierungspolitik treu. Es bleibt bei den arbeitserlaubnisrechtlichen, leistungsrechtlichen sowie ggf. auch residenzpflichttechnischen faktischen Arbeits-, Ausbildungs- und Studierverboten. Die im Heimatland erworbenen Qualifikationen werden nach wie vor nicht oder nur teilweise anerkannt.

Im § 18a AufenthG sind die Ausschlussgründe der Altfallregelung nach § 104a AufenthG übernommen bzw. hinsichtlich notwendiger Kenntnisse der deutschen Sprache gar verschärft worden. Gefordert wird Sprachniveau B1. Damit wird in diesen Fällen eine höhere Messlatte angelegt, als bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung.

DIE LINKE. hat die gesetzliche Altfallregelung gerade auch wegen deren Ausschlussgründe kritisiert. Die Erfahrungen haben diese Kritik bestätigt. Die Handhabung der Altfallregelung erfolgt in den einzelnen Bundesländern teilweise sehr unterschiedlich. Dies gilt etwa für die Anwendung des Kriterien „ausreichender Wohnraum" und "eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes". Nun sind aber genau diese von uns abgelehnten Ausschussgründe nahezu identisch in die Regelung zur Arbeitsmarktsteuerung übernommen worden. Auch hier wird soziale Selektion groß geschrieben. Ziel der Regelungen - so die Begründung im Änderungsantrag der Regierungsfraktionen - ist, dass kein „Anreiz für einen gezielten Zuzug von Ausländern nach Deutschland" geschaffen wird, um „hier geduldet zu werden".

Was hier also als großer humanitärer Akt der Bundesregierung propagiert wird, wird praktisch kaum Auswirkungen haben. Insgesamt wird die Anzahl der Geduldeten, die von dem neuen Aufenthaltstitel profitierten können, sehr gering sein.

Und genau darum geht es im Grundsatz in der Migrations- und Flüchtlingspolitik der Bundesregeierung im Allgemeinen und im Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz im Konkreten. Es geht um Auslese und rassistischen Hierarchisierung. Migrantinnen und Migranten werden jeweils abgestuft soziale und politische Rechte verweigert bzw. zugestanden. Und dies erfolgt entlang der Bedürfnisse der deutschen Wirtschaft, des Standortnationalismus und der Arbeitsmärkte.

DIE LINKE. hat diesen Nützlichkeitsrassismus der bundesdeutschen Zuwanderungsgesetzgebung und -politik immer kritisiert.

"Zwei Seelen wohnen, ach! in meiner Brust". So oder ähnlich muss wohl die Migrationspolitik der Bundesregierung zu beschreiben. Allerdings geht es dabei weniger um eine Zerreißprobe zwischen hellen und dunklen Mächten. Vielmehr kann sich die Bundesregierung nicht zwischen den Forderungen der deutschen Wirtschaft und deren Profitstreben einerseits und ihrem deutschnationalen und völkischen Homogenisierungsnostalgie andererseits entscheiden. Deutlich wird dies nicht nur darin, dass sie gegenüber den aus ihrer Sicht nützlichen Hochqualifizierten kulanter ist als gegenüber den lange in der BRD lebenden Geduldeten, denen mit zahlreichen Restriktionen das Leben erschwert wird.

Deutlich wird dies eben auch in ihrer Politik gegenüber den Interessen der deutschen Wirtschaft. So wird zwar die Mindestgehaltsgrenze im §19 AufenthG Abs. 2 Nr. 3 von 86.400 auf 63.600 Euro Jahresgehalt gesenkt. Natürlich wurden gleichzeitig neue Widerrufsmöglichkeiten innerhalb der ersten 5 Jahre eingeführt. Dem Bundesrat geht die Absenkung der Mindestgehaltsgrenze nicht weit genug, wie der Presseerklärung „Deutlichere Akzente bei der Arbeitsmigration" vom 10.10.08 zu entnehmen ist. Aus seiner Sicht bleibt Fachkräften aus mittelständischen Unternehmen der Zugang zum Arbeitsmarkt verschlossen. Kritisiert wird vom Bundesrat auch, dass keine Absenkung der Mindestinvestitionssumme für Selbstständige vorgesehen ist.

Um dies noch einmal ganz deutlich zu sagen: DIE LINKE. befürwortet sehr wohl, dass Menschen in die Bundesrepublik kommen können. Auch, um hier zu arbeiten. Wir lassen aber nicht zu, dass Hochqualifizierte gegen Geringqualifizierte Arbeitsmigrantinnen und -migranten, Arbeitsmigrantinnen und -migranten gegen Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten sowie Flüchtlinge gegen „Deutsche", Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger gegen Arbeitslose, Frauen gegen Männer, Ossis gegen Wessis, Kinderlose gegen Eltern bzw. Familien, Alt gegen Jung ausgespielt wurden.

Doch die Bundesregierung will genau dies. Sie tut alles, um im Interesse der deutschen Wirtschaft billige, flexible und vor allem fügsame Arbeitsmigrantinnen und -migranten zu sichern. Und, sie tut alles, um im kapitalistischen Interesse, Niedriglohnjobs auszuweiten und die Konkurrenz zwischen Migrantinnen und Migranten mit den ansässigen Einwohnerinnen und Einwohnern zu verschärfen.

Sie nimmt wissentlich und gezielt in Kauf, dass qualifizierte Migrantinnen und Migranten in der Regel unqualifizierten Tätigkeiten nachgehen müssen. Die Integrationsbeauftragte Böhmer lamentiert zwar im FOCUS vom 28.10.2008 von „dringendstem Handlungsbedarf" und, sie wolle den „Anerkennungsdschungel lichten". Gleiches in ihrer Presseerklärung vom 8.5.2008 zur Vorstellung der Studie „Brain Waste". Da stellt sie fest: „Notwendig seien transparente, bundesweit vergleichbare und zügige Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen. Darauf sollten künftig alle Zugewanderten einen Anspruch haben".

Wir haben mit unserem Antrag „Für eine erleichterte Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul-, Bildungs- und Berufsabschlüssen" - Drs. 16/7109 - die Situation der ca. eine halbe Million eingewanderten Akademikerinnen und Akademiker verbessern wollen. Wir fordern die Entwicklung und Finanzierung eines Konzepts für eine bundes­einheitliche, vereinfachte und beschleunigte Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüssen und machen zahlreiche konkrete Vorschläge, etwa zur Teilanerkennung und Ergänzungsqulifizierung, zu vereinfachten (praktischen) Anerkennungsverfahren, zu vereinfachten Abschlussprüfungen usw. Doch Frau Böhmer und die Bundesregierung lehnen unseren Antrag aber ab.

Genau so haben sie einen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang für Asylsuchenden und Geduldeten wie wir ihn in unserem Antrag Drs. 16-4907 forderten abgelehnt.

Die Linke ist für Arbeit, die ein Auskommen garantiert, und für gleiche Rechte für alle; sie ist gegen Lohndumping, das die Bundesregierung zu verschärfen versucht.
Anrede,

dass bei der Bundesregierung Humanität unter Nützlichkeitserwägungen bzw. -vorbehalt steht, zeigt auch, dass sie sich hinsichtlich der Härtfallregelung lediglich zu einer Entfristung durchringen konnte. Grundsätzlich ist diese natürlich erstmal zu begrüßen. Ich will es aber der Bundesregierung nicht ersparen, hier eines noch mal klar zu stellen: Die Bundesregierung ist es, die mit ihrer restriktiven Migrations- und Flüchtlingspolitik erst die Härtefälle schafft, die über die Härtefallregelung geheilt werden. Das betrifft vor allem auch die mehr als dürftige Bleiberechtsregelung.

Schlimm genug also, dass es überhaupt einer Härtefallregelung bedarf. Aber diese stellt eben kein sonderliches Ruhmesblatt dar. Nicht nur, weil es nicht einmal eine verbindliche Verpflichtung zur Einrichtung einer Härtefallkommission auf Länderebene gibt. Nein, es bleibt letztlich der obersten Landesbehörde überlassen, ob sie dem Votum der Kommission folgt und ein Aufenthaltstitel erteilt. Auch die Entfristung ist letztlich nicht bindend. Die Möglichkeit, die eingerichteten Härtefallkommissionen wieder abzuschaffen bleibt unberührt.

DIE LINKE. hat immer gefordert, dass es bundesrechtlich verbindliche Vorgaben geben muss.

Anrede,

DIE LINKE. lehnt das vorgelegte Arbeitsmigratiossteuerungsgesetz ab. Wir können keinen Regelungen zustimmen, die einem Konzept Rechnung zu tragen, in der BRD lebende Drittstaatsangehörige gegenüber "erwünschten" Hochqualifizierten weiterhin zu diskriminieren.

DIE LINKE. fordert, dass das Aufenthaltsrecht vom konkreten Arbeitsplatz unabhängig sein muss. Tatsächliche Verbesserungen in der Migrationspolitik wären die Ratifizierung der Internationalen Konvention der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen und die Einführung von Mindeststandards für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ob sie nun aus Deutschland kommen, aus anderen EU-Ländern oder Drittstaaten. Die Bundesregierung muss endlich dafür sorgen, dass unter gleichen Arbeitsbedingungen am gleichen Ort und für die gleiche Arbeit auch der gleiche Lohn gezahlt wird. Es muss endlich ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden, damit Beschäftigte nicht mehr gegeneinander ausgespielt werden können! Das Arbeitserlaubnisrechts muss endlich abgeschafft, Fortbildungsmaßnahmen für arbeitslose Akademikerinnen und Akademiker gewährleistet und ausländische Bildungsabschlüsse anerkannt werden wie das DIE LINKE in den Anträgen 16/4907, 16/3912, 16/7109 und im Gesetzentwurf 16/369 gefordert hat.
Solchen gesetzlichen Regelungen kann dann auch DIE LINKE. zustimmen.