Betroffenen von häuslicher Gewalt muss schnell und unbürokratisch geholfen werden muss. Die LINKE fordert dazu eine bundesweit einheitliche Finanzierung der Frauenhäuser und einen ungehinderten Zugang für alle betroffenen Frauen und deren Kinder, unabhängig von sozialer oder ethnischer Herkunft. Täterprogramme zu Therapie- und Präventionszwecken dürfen aber keine alternative zu einer strafrechtlichen Verfolgung sein.

Wir, die Linke, debattieren seit einem halben Jahr über die Demokratisierung des Wahlrechts. Ich verspreche Ihnen: Wir legen Ihnen mehr auf den Tisch als nur Antworten auf die bereits gestellten Fragen. Wir debattieren darüber, wie der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf die Parteilisten erhöht werden kann, und wir debattieren darüber, ob es dazu sinnvoll ist, drei Stimmen innerhalb einer Landesliste verteilen zu können. Wir debattieren darüber, ob es das Wahlrecht vereinfachen würde, wenn die Erststimme entfallen würde. Wir debattieren darüber, wie konkret der Rechtsschutz einer Partei bei Nichtzulassung zur Wahl aussehen kann und ob wir die Wahlausschüsse wirklich benötigen. Wir debattieren darüber, ob die 5-Prozent-Hürde in Deutschland tatsächlich erforderlich ist, um die Demokratie zu bewahren.
Das neutrale Internet, in dem alle Daten gleichberechtigt und diskriminierungsfrei gesendet und empfangen werden können, ist bedroht. Netzbetreiber fordern ganz offen die Einführung von Qualitätsklassen, was dazu führt, dass datenintensive Dienste wie Online-Video-Plattformen nur noch störungsfrei genutzt werden können, wenn die Nutzer und Anbieter die Durchleitung extra bezahlen. Diese Entwicklung lehnt die LINKE ab. Wir wollen die Netzneutralität gesetzlich festschreiben und das offene und demokratische Potential des Internet erhalten.
Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung hat die Fraktion Bündnis`90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Reform der Sicherungsverwahrung vorgelegt. DIE LINKE kann diesem Gesetzentwurf aber nicht zustimmen, da unter anderem Fragen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung von Jugendlichen und Heranwachsenden ungeklärt sind. Diese gehört abgeschafft. Zudem regelt der Entwurf auch nicht das Problem der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach Unterbringungen in psychiatrischen Kliniken.
Das von der Bundesregierung eingebrachte De-Mail-Gesetz soll die rechtssichere Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung und Unternehmen ermöglichen. Die Koalition hat die Ergebnisse der kürzlich durchgeführten Expertenanhörung aber ignoriert. DIE LINKE fordert eine verpflichtenden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des Nachrichtenverkehrs und eine einheitliche Kennung von De-Mail-Adressen.
In der Auseinandersetzung um die Räumung des Wohnprojekts in der Liebigstraße 14 in Berlin zeigen sich einmal mehr die aktuellen Gentrifizierungstendenzen in deutschen Großstädten. Die Eigentümer der Liebig 14 tragen durch ihre Verweigerung zu gemeinsamen Verhandlungen die Verantwortung für die Räumung des Hausprojekts. DIE LINKE fordert, dass auch alternative Wohnformen ein Recht auf ein Leben in den Innenstädten haben müssen.
Internetsperren sind wirkungslos im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet. Sie sind vielmehr sogar kontraproduktiv. Das Zugangserschwerungsgesetz bringt zudem die Errichtung einer Sperrinfrastruktur mit sich, mit der später auch andere unliebsame Inhalte im Internet gesperrt werden können. Mit der LINKEN wird es keine Zensur des Internet geben.
Im Kern einzige Änderung des materiellen Strafrechts ist die Aufnahme des Schutzes von Einzelpersonen in § 130 StGB, der vom Zusatzprotokoll zwingend vorgeben ist; jedoch nur im Hinblick auf dessen/deren Zugehörigkeit zu einer Gruppe, was letztlich bereits Rechtsprechung ist. Bedauerlicherweise übernimmt der Gesetzentwurf nicht die Einschränkungen des Protokolls im Hinblick auf die Religion; lt. Protokoll soll dies nur dann erforderlich sein, wenn die Religion lediglich vorgeschobenes Kriterium ist, um gegen Personen oder Gruppen aufgrund ihrer Herkunft zu hetzen. Die Neuformulierung erfasst Religion als eigenständiges Merkmal.
Das Grundgesetz schützt die Pressefreiheit, da sie für einen demokratischen Rechtsstaat konstituierend ist. Nicht umsonst bezeichnet man die Medien gern auch als „Vierte Gewalt“. Pressefreiheit ist für eine lebendige Demokratie unverzichtbar. Dass heißt, Eingriffe in die Pressefreiheit und Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten sind Eingriffe in die Demokratie, sind Angriffe auf die Demokratie.
Sicherungsverwahrung bedeutet im Kern, dass Menschen, die für früher begangene Straftaten eine Freiheitsstrafe verbüßt haben, aufgrund einer vermuteten Gefährlichkeit für die Zukunft präventiv weggesperrt werden. Das aber steht im Widerspruch zum Schuldprinzip des deutschen Strafrechts. Der Gesetzentwurf manifestiert diesen Widerspruch, und deshalb lehnen wir ihn ab.