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Scheinheilige Konsenssuche

Rede von Halina Wawzyniak,

Halina Wawzyniak (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Mir scheint, dass wir in zwei verschiedenen Welten leben. In der Debatte um die zukünftige Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung hat ein von mir sehr geschätzter Kollege aus den Reihen der Union sinngemäß gesagt: Absolute Sicherheit wird es nicht geben. Deshalb ist immer eine Abwägung zwischen den Sicherheitsinteressen der Bevölkerung und dem rechtsstaatlichen Umgang mit Straftätern notwendig.

(Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Ein guter Mann!)

Diese Aussage kann ich bedingungslos teilen.

(Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Sie werden langsam klüger!)

Ich glaube, wir können sie alle bedingungslos teilen. Sie entspricht auch den übereinstimmenden Einschätzungen aller Sachverständigen, die wir in den letzten Wochen zu diesem Thema gehört haben.

Aber mit dem vorgelegten Gesetzentwurf kommt die Koalition in ihrer Abwägung zu einem Ergebnis, das diesem Anspruch bedauerlicherweise nicht gerecht wird und bei dem erhebliche rechtsstaatliche Bedenken bestehen bleiben. Deshalb können wir Linken den Gesetzentwurf nicht mittragen.

(Beifall bei der LINKEN)

Dass die Sicherungsverwahrung unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ein problematisches Instrument ist, wird selbst von konservativen Strafrechtlern nicht bestritten. Deshalb sagen auch Befürworter der Sicherungsverwahrung, dass dieses Mittel nur die Ultima Ratio sein darf. In der Abwägung der Koalition wird jedoch dieses rechtsstaatlich fragwürdige Instrument nicht beschränkt. Das postulierte Ziel der Sicherungsverwahrung als Ultima Ratio wird nicht eingehalten. Massive Bedenken hinsichtlich der Europarechtskonformität werden ignoriert.

Das Gesetzgebungsverfahren war allenfalls formal von dem Bemühen geprägt, ein größtmögliches Einvernehmen herzustellen. Inhaltlich hat die Koalition es schlicht durchgezogen.

Sicherungsverwahrung bedeutet im Kern, dass Menschen, die für früher begangene Straftaten eine Freiheitsstrafe verbüßt haben, aufgrund einer vermuteten Gefährlichkeit für die Zukunft präventiv weggesperrt werden. Das aber steht im Widerspruch zum Schuldprinzip des deutschen Strafrechts. Der Gesetzentwurf manifestiert diesen Widerspruch, und deshalb lehnen wir ihn ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir erleben heute die zweite und dritte Beratung eines Gesetzentwurfs, der fast genauso aussieht, wie er eingebracht wurde. Ich erinnere daran: Der Gesetzentwurf wurde von der Koalition wenige Tage vor der ersten Lesung eingebracht. Die Begründung umfasste knapp 100 Seiten. Danach gab es eine Sachverständigenanhörung und zwei sogenannte Orientierungsgespräche. Wir Linke waren die einzige Fraktion, die trotz erheblicher grundsätzlicher Bedenken gegen den ganzen Ansatz nach der Sachverständigenanhörung eine schriftliche Stellungnahme für das Orientierungsgespräch vorgelegt haben, in der wir detailliert und sehr konkret einen erheblichen Änderungsbedarf aufgezeigt haben.

Aber was ist jetzt das Ergebnis der Anhörung und der Orientierungsgespräche? Lediglich an einem einzigen Punkt haben Sie Veränderungen vorgenommen, nämlich bei den Anlassstraftaten. Der Preis für diese Veränderung war die Verlängerung der Frist für die Rückfallverjährung auf 15 Jahre. So etwas nennt man Kopplungsgeschäft. Selbst die Veränderung bei den Anlassstraftaten führt nicht zu dem Ziel, die Sicherungsverwahrung als Ultima Ratio zu gestalten. Immer noch zählen Staatsschutzdelikte und Delikte nach dem Betäubungsmittelgesetz zu den Anlassstraftaten.

Doch damit nicht genug. Trotz erheblicher Bedenken reicht es aus, dass der Hang nicht festgestellt, sondern weiter nur wahrscheinlich sein muss. Aber auch damit nicht genug: Trotz erheblicher Kritik an der Europarechtskonformität wurde die vorbehaltene Sicherungsverwahrung ausgeweitet mit der Begründung, dies sei günstig für die Therapie. Wir sind der Auffassung, dass diese Begründung absurd ist. Mit dem Damoklesschwert der Sicherungsverwahrung wird jeder Therapieansatz konterkariert.

(Beifall bei der LINKEN)

Trotz erheblicher Kritik an der Europarechtskonformität bleibt die Regelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung für Altfälle bestehen. Wir werden also bis zu 15 Jahre weiter eine nachträgliche Sicherungsverwahrung haben. An dieser Stelle frage ich Sie mit den Worten von Herrn Renzikowski: Wer zahlt eigentlich die Schadenersatzforderungen, wenn diese Fälle vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt werden und die Betroffenen recht bekommen?

Zum Schluss zum Therapieunterbringungsgesetz; das ist Art. 5 des Gesetzentwurfs. Die vorgeschlagenen Regelungen zum Therapieunterbringungsgesetz wurden von allen Sachverständigen als problematisch bezeichnet. Sie wissen, dass die Gesetzgebungskompetenz umstritten ist. Sie etikettieren Menschen um zu psychisch Gestörten, trotz erheblicher europarechtlicher Bedenken. Das führt zu einer Psychiatrisierung, hilft aber niemandem weiter. Wir haben einen Rechtsanspruch auf Therapie gefordert. Sie haben das nicht aufgegriffen. Deshalb ist es gut und richtig, dass das Land Brandenburg den Vermittlungsausschuss in Sachen Sicherungsverwahrung anrufen wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Für uns ist es unmöglich, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. An dieser Stelle möchte ich eine Bitte an die Kolleginnen und Kollegen der SPD richten: Überlegen Sie sich noch einmal, ob Sie diesem Gesetzentwurf wirklich zustimmen wollen. Manchmal nicht nur an dieser Stelle ist es richtig, auch einmal dagegen zu sein. Der Rechtsstaat würde es Ihnen danken.

(Beifall bei der LINKEN)