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Pressefreiheit: Zumutung und Versprechen

Rede von Halina Wawzyniak,

Rede zu Protokoll

Journalistinnen und Journalisten sollen zukünftig nicht mehr befürchten müssen, von der Staatsanwaltschaft behelligt zu werden, wenn sie Informationen veröffentlichen, die als Dienstgeheimnis eingestuft sind. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der eine Ergänzung zum § 353b im Strafgesetzbuch (StGB) vorsieht, geht in die richtige Richtung, greift aber viel zu kurz. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen.

Der Gesetzentwurf der Grünen hingegen ergänzt den Entwurf der Bundesregierung so umfassend, dass man diesem zustimmen muss.

Amtsträgerinnen und Amtsträgern, die geheime Informationen verraten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren gedroht. Mit dem ergänzenden Absatz will die Bundesregierung nun ausschließen, dass Journalistinnen und Journalisten wegen “Beihilfe zum Geheimnisverrat” belangt werden können, wenn sie Material bekannt machen, das ihnen zugespielt wurde.

Dieser längst überfällige Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt nun endlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum so genannten „Cicero“-Urteil von 2007 um. Die Richterinnen und Richter entschieden vor drei Jahren, dass eine Razzia bei der Zeitschrift “Cicero” vor fünf Jahren gegen das Grundgesetz verstoßen hatte. Im Jahre 2005 hatte die Potsdamer Staatsanwaltschaft die Redaktionsräume der Monatszeitschrift sowie das Wohnhaus des Journalisten Bruno Schirra durchsucht. Anlass war ein “Cicero”-Artikel, in dem Schirra aus einem vertraulichen BKA-Papier über den Terroristen Mussab al Sarkawi zitiert hatte.

Das Verfassungsgericht hatte zwar seinerzeit klar und deutlich entschieden, dass Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktionen verfassungswidrig sind, wenn sie allein dem Zweck dienen, die undichte Stelle etwa in einer Behörde zu finden, über die vertrauliche Informationen an die Medien gelangt sind. Doch auch nach dem “Cicero”-Urteil waren die Staatsanwaltschaften nicht weniger zimperlich geworden, im Gegenteil! Immer wieder waren sie gegen Journalisten vorgegangen, die der Geheimhaltung unterliegendes Material an die Öffentlichkeit gebracht hatten. Erst vor zwei Jahren war es zu „Ermittlungen“ gegen siebzehn Journalisten, vom „Spiegel“, “Stern”, “Die Zeit” und “Süddeutscher Zeitung” gekommen, die Informationen aus dem BND-Untersuchungsausschuss zum Fall Murat Kurnaz veröffentlicht hatten. Höhepunkt war die Verurteilung zweier Journalisten, welche im so genannten „Sachsensumpf“ recherchierten.

Wieder und wieder hatten Politiker und Medienvertreter die staatsanwaltliche Praxis als Angriff auf die Pressefreiheit verurteilt. Beispielsweise der Deutsche Journalistenverband hat seit Ende der achtziger Jahre über 200 Verstöße gegen die Pressefreiheit durch staatliche Stellen in der Bundesrepublik dokumentiert.

Das Grundgesetz schützt die Pressefreiheit, da sie für einen demokratischen Rechtsstaat konstituierend ist. Nicht umsonst bezeichnet man die Medien gern auch als „Vierte Gewalt“. Pressefreiheit ist für eine lebendige Demokratie unverzichtbar. Dass heißt, Eingriffe in die Pressefreiheit und Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten sind Eingriffe in die Demokratie, sind Angriffe auf die Demokratie. Zum Schutz der Pressefreiheit gehört unter anderem, dass Journalistinnen und Journalisten das Recht haben, ihre Quellen und Informantinnen und Informanten zu schützen.

Pressefreiheit ist eine Zumutung. Zumutung, da Informationen in die Öffentlichkeit gelangen. Informationen die nicht immer schmeichelhaft sind. Nicht schmeichelhaft sind für Akteure in der Regierung oder in der Verwaltung.

Pressefreiheit ist aber auch Versprechen. Versprechen, dass es engagierte Menschen gibt, die Skandale und Missstände aufdecken. Damit erhöht sich der Druck auf die Akteure in Wirtschaft und Politik, demokratisch zu agieren. Insofern begrüße ich die neusten Veröffentlichungen von Wikileaks.

Zum Schluss möchte ich nochmals daraufhin weisen, dass es für die Pressefreiheit unerlässlich ist, Journalistinnen und Journalisten umfassend zu schützen. Zu schützen vor den Begehrlichkeiten der Ermittlungsbehörden. Zu schützen vor den Begehrlichkeiten der Politik. Deshalb wird DIE LINKE auch nicht von der Forderung Abstand nehmen, dass Journalistinnen und Journalisten genauso wie Abgeordnete den absoluten Schutz gemäß § 160a Strafprozessordnung verdienen.