Rede von Prof. Dr. Lothar Bisky zur abschließenden Lesung des Antrages der FDP „Notwendige Verbesserungen am Telemediengesetz jetzt angehen (DS16/5613), zum Antrag der LINKEN „Telemediengesetz verbessern - Datenschutz und Verbraucherrechte stärken“ (DS 16/6772) und zu dem Antrag der Grünen „Fehlende Verbraucherschutzregeln und Rechtsunsicherheiten im Telemediengesetz beseitigen“ (DS 16/6394)am 08.05.2008 im Plenum des Deutschen Bundestages
Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In einer Frage sind wir uns einig: Das bestehende Telemediengesetz vom vergangenen Jahr ist in wesentlichen Teilen für die Praxis ungeeignet. Das ist kein Wunder; denn es war bereits bei seiner Verabschiedung veraltet. Auch wir Linken halten es für richtig und notwendig, die Regelungen aus dem früheren Teledienstegesetz und dem Mediendienste-Staatsvertrag zusammenzuführen. Mit dem geltenden Telemediengesetz ist das allerdings misslungen.
Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, Sie haben es versäumt, den Begriff „Telemedien“ im Gesetz eindeutig zu verankern und ihn mit den bestehenden EU-Richtlinien abzugleichen. Viel schwerer aber wiegt, dass Sie Tausende Betreiber und Betreiberinnen von Webseiten, Blogs, Foren und anderen Onlinediensten bei der Frage der Haftung alleinlassen. Sie haben es verpasst, die bestehenden Regelungen klarer und verständlicher zu formulieren und die Intention, die mit den Regelungen verfolgt wird, zu verdeutlichen. Nie war die Rechtsunsicherheit im Internet größer. Das bisherige Telemediengesetz ist hinsichtlich der Rechtssicherheit das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht. Hier muss dringend nachgebessert werden. Machen Sie klar, wer wann, für was und warum haften soll; denn jemand, der ein Angebot im Netz bereitstellt, darf keinen unkalkulierbaren Haftungsrisiken ausgesetzt sein. Rechtssicherheit brauchen alle. Was wir nicht brauchen, sind präventive Überwachungspflichten.
Auch der Datenschutz kommt im Telemediengesetz zu kurz. Die Linksfraktion fordert ein Recht auf Anonymität im Internet. Die meisten Menschen bewegen sich auch im normalen Leben, also außerhalb des Internets, häufig anonym in ihrer Umwelt. Noch ist das so, und ich hoffe, dass dies auch noch lange so bleiben wird. Wir alle wissen: Gerade im Internet ist der Datenschutz besonders wichtig. Darum muss er auch im Netz gelten. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: Manch einen Internetdienst dürfen Sie nur dann nutzen, wenn Sie gleichzeitig der Zusendung von Werbung zustimmen. Damit werden Sie quasi genötigt, Ihre persönlichen Daten unfreiwillig preiszugeben. Das mögen Sie anders sehen. Ich halte das für grundfalsch. Darum plädiere ich dafür, diese Zwangskoppelung zu untersagen bzw. zu verbieten.
Auch die neu eingeführte Regelung hinsichtlich der Auskunft über Bestandsdaten ist uns viel zu weitgehend. Streichen Sie die Nachrichtendienste und die Polizeibehörden der Länder aus dem Kreis der Auskunftsberechtigten; denn so, wie es jetzt ist, ist es mit dem Datenschutz im Internet nicht weit her. Dass Private bei der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums mit Sicherheitsbehörden gleichgestellt werden, ist nicht nachzuvollziehen. Die Regelungen der Strafprozessordnung reichen hier völlig aus.
Ich komme zum Schluss. Geben Sie sich einen Ruck! Novellieren Sie das Telemediengesetz zugunsten der Nutzerinnen und Nutzer, und stärken Sie den Verbraucherschutz und den Datenschutz!
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos))

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