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Staatsziel Kultur

Rede von Lukrezia Jochimsen,

Man fragt sich wirklich, warum wir uns in unserem Land so schwer damit tun, neben den natürlichen auch die kulturellen Grundlagen in die Verfassung aufzunehmen. Es geht nicht, wie Sie gesagt haben, um ein paar mutige Formulierungen oder um Lyrik.
Andere europäische Länder mit ihren Verfassungen könnten uns ein gutes Vorbild sein. Das wurde im Schlussbericht der Enquete-Kommission auch sehr aufschlussreich herausgearbeitet und müsste meiner Meinung nach die Mehrheit im Parlament überzeugen. Zumindest die Mehrheit der Enquete-Kommission ist überzeugt. Wie mein Vorredner Westerwelle ausgeführt hat, wäre es ein Einfaches, mehrheitlich für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zu stimmen,

(Beifall bei der LINKEN und der FDP)

wenn die Sozialdemokraten nicht so janusköpfig wären, diesen Punkt einerseits ins Wahlprogramm aufzunehmen und sich andererseits heute zu verweigern.

(Beifall bei der LINKEN und der FDP - Dr. Carl-Christian Dressel (SPD): Der übliche Unfug der Linken!)

Schauen wir uns die Verfassungen anderer europäischer Länder an. Spanien, Polen und die Schweiz haben sich in den letzten drei Jahrzehnten aus ganz unterschiedlichen Gründen neue Verfassungen gegeben und in diesen Verfassungen das Staatsziel Kultur in weitreichender Weise aufgenommen.
Erstes Beispiel: das Königreich Spanien 1978 nach dem Ende der Franco-Diktatur. In der Präambel wird dem Staat die Pflicht auferlegt, die Teilnahme aller Bürger am kulturellen Leben zu fördern. Was das im Einzelnen heißt, legen sechs Verfassungsartikel fest. In Art. 44 werden der Schutz und der Zugang zur Kultur für jedermann gefordert. Das ist das, was heute zur Diskussion steht. Nach Art. 46 gewährleistet die öffentliche Gewalt die Erhaltung und fördert die Bereicherung des kulturellen Erbes. Jeder Verstoß gegen das Kulturerbe wird durch das Strafgesetzbuch geahndet. Auch hat die öffentliche Gewalt die Voraussetzungen für eine freie und wirksame Beteiligung der Jugend unter anderem an der kulturellen Entwicklung zu fördern. Darüber hinaus das finde ich sehr interessant ist der Staat verpflichtet, ein System sozialer Leistungen zu fördern, durch das die kulturellen Belange des Bürgers im Ruhestand berücksichtigt werden.
Also: Kultur für jedermann, für Kinder und Jugendliche, aber auch explizit auch für die Bürger im Ruhestand. In diesem Zusammenhang fällt mir der Begriff der kulturellen Gerechtigkeit als Gesamtaufgabe der Gesellschaft ein, der so wie die soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten wäre, unter anderem auch deswegen, weil das eine die Voraussetzung für das andere ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Zweites Beispiel: die Republik Polen 1997 nach dem Zusammenbruch der staatssozialistischen Diktatur.
(Dr. Carl-Christian Dressel (SPD): Ihre Bruderparteien!)
In der Präambel beschließt das polnische Volk, sich auch „für die Kultur, die im christlichen Erbe und in allgemeinen menschlichen Werten verwurzelt ist“, diese Verfassung zu geben. Wie in der spanischen Verfassung nimmt in der polnischen Verfassung die Kultur einen herausragenden Platz in der Präambel ein. Der Staat bekennt sich ausdrücklich zu seiner kulturellen Verantwortung. In Art. 6 werden die Voraussetzungen für die Verbreitung und den gleichen Zugang zur Kultur definiert. In Art. 35 gewährleistet der Staat den polnischen Staatsangehörigen, die nationalen oder ethnischen Minderheiten angehören, die Freiheit der Erhaltung und Entwicklung der eigenen Kultur.
Drittes Beispiel: die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 1999.

(Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP): Das sind Steinbrücks Freunde!)

Unmittelbar nach der Präambel wird unter den Grundrechten festgehalten, dass die Eidgenossenschaft „die kulturelle Vielfalt des Landes zu fördern hat“. Interessanterweise wird im Kapitel Sozialziele dem Bund und den Kantonen gleichermaßen der Auftrag erteilt, die kulturelle Integration von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen, indem sich der Staat in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür einzusetzen hat; Stichwort Föderalismus.
Natürlich sind in der Schweiz die Kantone für den Bereich Kultur zuständig. Aber der Bund kann, ja, er ist verpflichtet, kulturelle Bestrebungen gesamtschweizerischen Interesses zu unterstützen sowie die Kunst und die Musik insbesondere im Bereich der Ausbildung zu fördern.
Das waren drei Beispiele aus Europa dafür, wie im Fall von Neufassungen von Verfassungen mit dem Staatsziel Kultur umgegangen wurde.
Nun folgt ein Beispiel für die Einfügung des Staatsziels Kultur in eine bestehende Verfassung. Verfassung des Königreichs Schweden, 1974: In Kapitel 1 Grundlagen der Staatsform wurde durch Verfassungsänderung § 2 Abs. 2 eingefügt:
Die persönliche, finanzielle und kulturelle Wohlfahrt des einzelnen hat das primäre Ziel der öffentlichen Tätigkeit zu sein.
Hier wird klar definiert, wo eine zentrale Aufgabe des Staates liegt, nämlich im Dreiklang der persönlichen, finanziellen und kulturellen Wohlfahrt. Welch eine bemerkenswerte Verpflichtung! Herr Kollege, so kann man das über die Verfassung regeln, wenn man will.

(Beifall bei der LINKEN und der FDP sowie des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos))

Das hat nichts mit Verweisen darauf zu tun, dass wir den Tierschutz wegen des Schächtens in die Verfassung aufgenommen haben.

(Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Das hat nicht funktioniert!)

Ich höre immer nur „Wir haben es nicht gemacht“ oder „Wir brauchen es nicht“. Man kann es aber machen, wenn man es will.

(Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Ja, klar! Aber wir wollen es nicht!)

In der Demokratie braucht man dafür Mehrheiten. Heute könnten wir eigentlich eine Mehrheit finden.
Die Linke spricht sich ohne Wenn und Aber für eine Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz aus. Wir haben übrigens in den Landesparlamenten von Mecklenburg-Vorpommern und Berlin mit rot-roter Mehrheit diese Position erreicht.

(Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Tolle Leistung! Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Und nichts ist besser geworden!)

So viel zur kulturpolitischen Arbeit in rot-rot regierten Ländern.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich finde, wir könnten in Krisenzeiten etwas Besonderes lernen: Es kommt auf Wertewandel an, auf ein wertebezogenes Bewusstsein der ganzen Gesellschaft. Mit dem Staatsziel Kultur würde ein solcher existenzieller Wertewandel manifest. Da geht es nicht um das Aufnehmen von mutigen Formulierungen. Es geht auch nicht um das Festhalten an einer janusköpfigen Politik: Einerseits sagen wir Ja dazu, aber andererseits verweigern wir im Parlament die Zustimmung.

(Dr. Carl-Christian Dressel (SPD): Von Verweigerung sprechen hier die Richtigen!)

Vielmehr geht es darum, Farbe zu bekennen und mutig zu sein, nicht nur in den Formulierungen, sondern auch bei der Durchsetzung dessen, von dem man sagt, man sei davon überzeugt.
Wenn es heute nicht klappt das wäre traurig und eigentlich schmählich , verschwindet das Thema trotzdem nicht von der Tagesordnung.

(Beifall bei der LINKEN und der FDP sowie des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos))

Wir werden es weiterverfolgen. Ich kann nur hoffen, dass eines Tages die Mehrheit, die eigentlich vorhanden ist, so mutig ist, sich zum Staatsziel Kultur zu bekennen.
Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN und der FDP sowie des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos))