Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen. Entstehen bleibende Gesundheitsschäden, weil Prävention und Arbeitsschutz nicht ausreichend greifen, kommt das Berufskrankheitenrecht zur Anwendung. Doch die Ansprüche der Versicherten werden häufig im Arbeitgeberinteresse abgewehrt. Deshalb müssen die Anerkennungshürden von Berufskrankheiten runter, um Versicherte fair zu entschädigen sowie Arbeitgeber zu mehr Arbeitsschutz und Prävention zu bewegen.

Hürden bei der Anerkennung von Berufskrankheiten abbauen
Parlamentarische Initiativen
von
Jutta Krellmann,
Susanne Ferschl,
Achim Kessler,
Cornelia Möhring,
Harald Weinberg,
Hubertus Zdebel,
Jan Korte,
Jessica Tatti,
Katja Kipping,
Matthias W. Birkwald,
Pascal Meiser,
Pia Zimmermann,
Sabine Zimmermann,
Antrag -
Drucksache Nr. 19/17769