Zum Hauptinhalt springen

Nein zur Liberalisierung des Schornsteinfegerwesens

Positionspapier,

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem große Teile des deutschen Schornsteinfegerhandwerks für den Wettbewerb geöffnet werden sollen. Hintergrund ist ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission, in dem behauptet wird, das derzeitige deutsche Schornsteinfegergesetz verstoße gegen die EU-Regeln der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit.

Hohe Standards im Brand- und Umweltschutz erhalten, Verbraucherregelungen verbessern

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem große Teile des deutschen Schornsteinfegerhandwerks für den Wettbewerb geöffnet werden sollen. Hintergrund ist ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission, in dem behauptet wird, das derzeitige deutsche Schornsteinfegergesetz verstoße gegen die EU-Regeln der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit.

Vorrangiges Ziel der Bundesregierung ist es, „eine Klage der KOM vor dem EuGH zu vermeiden“ (Eckpunktepapier der Bundesregierung), also nicht das bestehende Schornsteinfegerwesen im Sinne einer besseren Brandsicherheit und eines besseren Umweltschutz zu reformieren.

Werden die Pläne der Bundesregierung umgesetzt und ein Großteil der bisher hoheitlichen Aufgaben der Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger dem Wettbewerb preisgeben, drohen:

  • ein Abbau von Sicherheit und Umweltschutz
  • Mehrkosten für den Verbraucher
  • Prekäre Beschäftigung in einem bisher gesicherten Berufsstand

Das deutsche Schornsteinfegerwesen bisher

Schornsteinfeger ist kein Beruf des letzten Jahrhunderts. Auch die neuen Öl- und Gasheizungen müssen verantwortungsvoll überprüft werden. Es geht um Fragen der Umwelt, Energie und Sicherheit. Dinge, die man nicht einfach dem Wettbewerb freigibt.

Aus guten Gründen legt das derzeitige Schornsteinfegergesetz bewusst Kehrbezirke fest, in denen nur ein Bezirksschornsteinfegermeister die Kehr- und Überprüfungsaufgaben vornimmt. Bisher ist das eine hoheitliche Aufgabe, mit der der Schornsteinfeger bzw. die Schornsteinfegerin beliehen ist. Die Einhaltung staatlich festgelegter Grenzwerte bei der Verbrennung von Gas, Kohle oder Öl wird neutral überprüft. Staatlich festgelegte Gebühren, die lediglich Verwaltungs- und Arbeitskosten decken, sorgen dafür, dass kurzsichtige Eigeninteressen von privaten Installationsfirmen außen vor bleiben.

Deutschland weist in der Statistik die niedrigste Rate an Vergiftungen mit Kohlenmonoxid und vergleichsweise wenige Unfälle mit Feuerungsanlagen auf. Die Schornsteinfeger decken Probleme rechtzeitig auf, bevor es zu Unfällen kommt. Nach Angaben des Zentralinnungsverbands des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) haben die Beanstandungen auf Basis der Kehr- und Überprüfungsordnungen zugenommen. Bei Neuanlagen stieg die Zahl der Problemfälle von 188.000 (2005) auf 194.000 (2006), bei veränderten Anlagen von 203.000 auf 321.000.

Dass die Aufgaben der Schornsteinfeger zeitgemäß und wichtig sind, bestreitet auch die Bundesregierung nicht (vgl. Bundestags-Drucksache 16/7269):

"Die klassische Schornsteinfegeraufgabe der Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit ist keinesfalls unwichtig geworden, zumal in letzter Zeit wieder ein steigender Einsatz von Holz und Kohle als Brennstoff zu beobachten ist. Die Kehr- und Überprüfungsordnung ermöglicht eine ausreichende Flexibilität, um auf Veränderungen bei den Feuerungsanlagen fortlaufend reagieren zu können."

Dennoch will sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen Großteil der bisherigen Tätigkeiten des Schornsteinfegers für den ungezügelten Wettbewerb öffnen.