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Waffenexporte ohne Kontrolle

Im Wortlaut von Sevim Dagdelen,

Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Sevim Dagdelen – "Der Bürgerkrieg in der Ukraine" (BT-Drucksache 18/2920)

 

Von Sevim Dagdelen, Sprecherin für Internationale Beziehungen der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

 

Die Kontrolle über den Endverbleib von Waffenexporten funktioniert überhaupt nicht

Die Bundesregierung handelt bestenfalls blauäugig, schlimmstenfalls gefährlich fahrlässig. Denn bezüglich der Ein- und Ausfuhr von 20.000 halbautomatischen ukrainischen SKS-Simonov-Gewehren zwischen 2008 und 2013 agiert die Bundesregierung nach dem Motto, was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung vom 14. Oktober 2014 auf eine Kleine Anfrage der LINKEN. Was mit den Waffen, die für den "Weiterverkauf auf dem Zivilmarkt der betreffenden Länder vorgesehen" waren, geschehen ist, scheint die Bundesregierung nicht zu interessieren. Bereits in anderen Fällen sind Waffen aus Deutschland, die für die USA vorgesehen waren, in Kolumbien gelandet.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, will sie zwar ihre Kontrollmechanismen bei Waffenexporten überprüfen. Dabei geht es vor allem um den sogenannten Endverbleib von Waffen, die von Deutschland aus in andere Länder geliefert werden. Der Verweis darauf, dass "das gegenwärtige System der Endverbleibskontrolle im Hinblick auf Verbesserungsmöglichkeiten, auch vor dem Hintergrund entsprechender Diskussionen in einschlägigen internationalen Foren" geprüft wird, wirkt aber wie ein Placebo (Frage 32). Das um so mehr, dass beispielsweise eine regelmäßige Berichterstattungspflicht als weder "üblich noch zielführend" abgelehnt wird (Frage 33).

Die halbautomatischen Waffen des Typs SKS-Simonow aus der Ukraine wurden von deutschen Zwischenhändlern offiziell nach Kanada, in die Schweiz und nach Tschechien weiterveräußert. In den USA besteht jedoch der Verdacht, die Waffen könnten auch bei syrischen Rebellen gelandet sein. Die Bundesregierung will dafür allerdings keine Anhaltspunkte haben. Sie beruft sich dabei auf eine aktuelle Internetrecherche, die ergeben habe, dass Waffen des Typs "weiterhin auf dem kanadischen und schweizerischen Zivilmarkt erhältlich sind".

Kein eigener Aufklärungswille beim Abschuss von MH 17

Die Bundesregierung will zur Aufklärung über den Abschuss der malaysischen Passagiermaschine MH 17 nichts beitragen. Das ist auch vor dem Hintergrund, dass damit die Russland-Sanktionen gerechtfertigt wurden, ein Skandal. So beantwortet die Bundesregierung konkrete Fragen zum Abschuss mit sinnlosen Verweisen auf bereits erteilte Antworten oder auf den in der Schuldfrage und auch sonst wenig ergiebigen Zwischenbericht der Niederländischen Untersuchungsbehörde. Einzig die Tatsache, dass die ukrainische Armee sehr wohl zum Zeitpunkt der Flugzeugkatastrophe im Raum des umkämpften Donezk Luftverteidigungssysteme des Typs BUK M1 im Einsatz hatte, musste sie bestätigen. In jedem Fall erscheinen aber die voreiligen einseitigen Schuldzuweisungen an die russische Seite als propagandistisch motiviert erscheinen. Denn der Zwischenbericht – auf den sich die Bundesregierung permanent zurückzieht - enthält "keine Hinweise über die Herkunft der von außen in das Flugzeug eingedrungenen Objekte".

Daran ändern auch die vermeintlichen Belege des BND für die Schuld der "prorussischen Separatisten" für den Abschuss nichts. So sind Geheimdienst-Informationen immer zum einen grundsätzlich zu hinterfragen. Das betrifft gerade auch den BND. Dieser hatte maßgeblich mit falschen Informationen über angebliche Massenvernichtungswaffen zum Beginn des Irakkriegs 2003 wesentlich beigetragen. 

Die Antworten zu den Fragen 8 und 9 zeigen zum anderen, dass die Bundesregierung zumindest bisher nicht ausschließen kann, dass auch die ukrainische Armee für den Abschuss verantwortlich sein könnte. Bezeichnend ist da ihre Schweigsamkeit hinsichtlich einer möglichen Übung des 156. Fla-Raketenregiments und der möglichen Teilnahme von zwei Kampfjets des Typs Su-25 an dieser Übung.

Die "angeblichen" OSZE-Missionare sollen nicht für den BND tätig (gewesen) sein

Die Bundesregierung teilt mit, dass die Angehörigen des Zentrums für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBw) "weder offiziell noch inoffiziell Angehörige des BND […] und auch nicht für diesen tätig" sind. Nichts antwortet sie aber auf die Frage nach deren möglichen Tätigkeit für den Militärischen Abschirmdienst (MAD). Auch der Hinweis auf die Antwort auf die Schriftliche Frage von Heike Hänsel (Frage 46 in Drucksache 18/1434) gibt hierauf keinen Aufschluss (Frage 19). Bestätigt wird, dass die drei deutschen Militärbeobachter unter Leitung von Oberst i.G. Axel Schneider, die am 25. April in die Hand von "prorussischen Separatisten" in Slawjansk gerieten und am 3. Mai freigelassen wurden, beim ZVBw tätig waren bzw. sind (Frage 20).

Bestätigt wird ferner in Antwort 21, dass der deutsche Leiter der Militärmission, an der neben den drei deutschen Offizieren je ein Militärbeobachter aus der Tschechischen Republik, Dänemark, Polen, Schweden sowie fünf ukrainische Soldaten teilnahmen, vom Dezember 2010 bis Dezember 2012 Leiter der G2-Abteilung (Militärische Sicherheit/Nachrichtenwesen) der 1. Panzerdivision des Heeres war. Bevor er zum ZVBw wechselte, war er zwei Mal im Rahmen von ISAF in Afghanistan. Von September 2013 bis Mai 2014 war er dann "zu mehrtägigen Überprüfungsbesuchen in Georgien, Kasachstan, Tadschikistan, Turkmenistan, Schweden und der Ukraine" (Frage 22).

Eine aktive deutsche Beteiligung an (bilateralen) militärischen Missionen außerhalb der OSZE-Mission ist aktuell nicht vorgesehen.

Derzeit befinden sich nach Auskunft der Bundesregierung 18 deutsche Sekundierte in der derzeit laufenden OSZE-Mission; weitere seien nominiert. Insgesamt belaufe sich der finanzielle Beitrag Deutschlands auf rund 2,5 Millionen Euro. Geprüft würde nun eine weitere Beteiligung, beispielsweise über die "Bereitstellung luftgestützter Beobachtungsmittel" (Frage 17).

Bundesregierung will mindestens 20 Polizisten nach Kiew schicken

Die Bundesregierung will sich mit Stand der Beantwortung mit 20 Beamtinnen und Beamten der Bundes- und Landespolizei an der "zivilen GSVP-Mission in der Ukraine" beteiligen (Frage 30). Der Verweis auf die Frage 8 in der Antwort 18/2327 muss dahingehend verstanden werden, dass in das Ziel der EU-Mission rechtsstaatliche Sicherheitsakteure zu schaffen und Vertrauen der Bevölkerung in die Sicherheitskräfte herzustellen, auch die ukrainische Nationalgarde und die paramilitärischen  Freiwilligenverbände einbezogen werden sollen (Frage 31).

Präsident Poroschenko irrt

Klar verneint die Bundesregierung, dass es keine Zusage an den ukrainischen Präsidenten Poroschenko gegeben habe, wonach es ab Januar 2015 faktisch möglich sein soll, visafrei von der Ukraine in die EU zu reisen. Dafür seien seitens der Ukraine die Kriterien bislang nicht erfüllt. Auch "mit Blick auf die EU-Mitgliedschaft" hat es keinerlei Zusage geben. Beides hatte aber Poroschenko in seiner Antrittsrede am 7. Juni 2014 vor der Werchowna Rada behauptet

linksfraktion.de, 21. Oktober 2014