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Wachsendes Maß an krimineller Energie in Transport- und Logistikbranche

Nachricht von Pascal Meiser,

Auswertung der Antwort der Bundesregierung (PDF) auf die Kleine Anfrage "Einhaltung Arbeitsrecht Kurier-, Express- und Paketbranche" (PDF) von Pascal Meiser u.a. und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag

Zusammenfassung:

Die Anzahl der Betriebe in der gesamten Post-, Kurier- und Expressbranche mit mindestens einem Beschäftigten (also ohne Solo- und Scheinselbständige) ist zwischen Ende Juni 2010 und Ende März 2019 von 13.436 auf 14.873 angestiegen.

Spezielle statistische Daten zu den Kontrollen und den diesbezüglichen Kontrollergebnissen liegen der Bundesregierung für die KEP-Branche nicht vor. Eine Ausnahme stellt die im Februar 2019 erfolgte bundesweite Schwerpunktprüfung der KEP-Branche dar. Darüber hinaus sind längerfristige statistische Daten zu den Kontrollen in der KEP-Branche als Teilmenge der Daten der übergreifenden Branche des Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbes (STL-Branche) erfasst.

Für die STL-Branche insgesamt ist die Anzahl der Arbeitgeberprüfungen trotz drastisch steigenden Transport- und Umsatzmengen zwischen 2012 und 2018 nahezu konstant geblieben (von 5.075 auf 4.975).

Die Anzahl der Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) hat sich in der STL-Branche von 2011 bis 2018 nahezu verzwanzigfacht (von 28 auf 534). Die Summe der verhängten Geldstrafen aufgrund von Ordnungswidrigkeiten nach dem AÜG, AEntG und MiLoG in der STL-Branche ist von 2011 bis 2018 um den Faktor 16 von 77.500 Euro auf 1,25 Millionen Euro angestiegen. Im Jahr 2017 lag die Summe zwischenzeitlich sogar bei 6,04 Millionen Euro, was vor allem auf in Hessen verhängte Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen das AÜG zurückzuführen ist.

Die Anzahl der Strafverfahren infolge von Arbeitgeberprüfungen in der STL-Branche hat sich von 2011 bis 2018 vervierfacht (von 771 auf 3.083). Die Summe aller Geldstrafen aufgrund von strafrechtlichen Verurteilungen infolge von Arbeitgeberprüfungen ist von 2011 bis 2018 um den Faktor 32 angestiegen (von 50.500 Euro auf 1,6 Millionen Euro). Die meisten Geldstrafen wurden verhängt aufgrund von Verurteilungen wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und Betrugs. Die Summe aller Freiheitsstrafen (in Monaten) aufgrund von strafrechtlichen Verurteilungen infolge von Arbeitgeberprüfungen hat sich seit 2011 mehr als verneunfacht (von 136 auf 1.254 im Jahr 2018). In den Jahren 2014 (1.803 Monate) und 2016 (1.763 Monate) lag die Zahl zwischenzeitlich sogar noch deutlich über dem aktuellen Wert.

Pascal Meiser, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, kommentiert:

“Die Zahlen zeichnen ein trauriges Bild von den Schattenseiten des Transport- und Logistiksektors. Die boomende Paketbranche bildet hier nur die Spitze des Eisberges. Wenn bei gleichbleibenden Kontrollen die Zahl der Verstöße gegen geltendes Arbeits- und Sozialrecht immer mehr zunimmt, bestätigt dies all diejenigen, die von einem wachsenden Maß an krimineller Energie in der Branche sprechen.

Angesichts der Zunahme des Transportvolumens hilft gegen diese unhaltbaren Zustände nur eine Ausweitung der Kontrollen. Dazu braucht es endlich ausreichend Personal bei den zuständigen Kontrollbehörden.

Für die Paketzustellung muss zudem endlich wie für die Briefzustellung eine Lizenzpflicht eingeführt werden. Und dann muss klar sein: Wer selbst vor illegalen Praktiken nicht zurückschreckt, um seine Beschäftigten auszubeuten, dem muss diese Lizenz für die Zustellung unser aller Pakete konsequent wieder entzogen werden.

Die Auswertung der Ergebinsse im Einzelnen können Sie hier als PDF herunterladen.