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»Sanktionsregime deutlich entschärft«

Im Wortlaut von Jens Petermann,

Seiner Beharrlichkeit und seinem Engagement ist das richtungweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Sanktionen gegen Hartz-IV-Berechtigte im Wesentlichen zu verdanken: Jens Petermann*, Sozialrichter in Thüringen. ­Unter seinem Vorsitz fasste 2015 die 15. Kammer des Sozialgerichts Gotha den Beschluss, dem höchsten deutschen Gericht die Frage vorzulegen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Sanktionen gegen Hartz-IV-Berechtigte wegen sogenannter Pflichtverletzungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. ver.di publik sprach mit ­Petermann nach der Urteilsverkündung.


ver.di publik: Empfinden Sie einen herzlichen Glückwunsch zum Erfolg in Karlsruhe als angemessen?

Jens Petermann: Vielen Dank, es ist zwar nur ein Teilerfolg, aber doch ein recht großer. Glückwünsche wären aber auch und vor allem an viele Einrichtungen und Verbände zu richten, die als sogenannte sachverständige Dritte dem Gericht umfangreiche Stellungnahmen geliefert ­haben. Ich denke da an die Sozialverbände, an die Wohlfahrtsverbände oder auch an den DGB und an den Erwerbslosenverein Tacheles. Die haben teilweise sehr aus­sagekräftige Papiere zu den Folgen der Sanktionspraxis erstellt und dem Gericht damit überzeugende Fakten und gute ­Argumente vorgetragen.

ver.di publik: Fühlen Sie sich als Richter der ersten Instanz von ihren Kolleginnen und Kollegen in den roten Roben verstanden?

Petermann: Ja, das Bundesverfassungsgericht hat die Fragestellungen unserer Kammer in Gotha umfassend aufgegriffen und Antworten gegeben. Die sind nicht alle so ausgefallen, wie wir es uns gewünscht hätten, weil wir der Meinung sind, dass der Staat überhaupt nicht in das von Verfassungs wegen sicherzustellende Existenzminimum eingreifen darf. Gleichwohl: Der Erste Senat hat das Sanktionsregime deutlich entschärft und auch den Sanktionen ihren bisherigen Charakter als Strafmaßnahme weitgehend genommen. Wir haben damit für den sozialen Frieden einen gewissen Fortschritt erreicht.

Bleiben dem Gesetzgeber, den Jobcentern und Sozialgerichten Inter­pretationsspielräume?

Keine großen. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist ein­stimmig getroffen worden. Es gibt kein Minderheitenvotum mit abweichenden Rechtsauffassungen. Leistungskürzungen um 60 oder gar um 100 Prozent sind ab sofort sozusagen verboten. Zu den Sanktionen bis zu 30 Prozent ist jetzt der Gesetzgeber gefragt, weil das Gericht diese Regelung ebenfalls auf Dauer gemildert sehen will. Sie sollen den Arbeitssuchenden vielmehr eine Brücke in die Beschäftigung bieten. Da hat der Bundesarbeitsminister ja nach der Urteilsverkündung schon versichert, dass die Regierung unverzüglich tätig wird. Und er will offenbar auch die geltenden, noch schärferen Sanktionen gegen junge Menschen bis 25 Jahre gleich mit auf den Prüfstand stellen. Das ist zu begrüßen.

Interview: Henrik Müller



*Jens Petermann, Jahrgang 1963, Dipl.-Jurist, wurde im Dezember 1989 als dienstjüngster Richter an das Kreisgericht seiner thüringischen Heimatstadt Arnstadt gewählt. Von 1993 bis 2006 war er Richter an den Arbeitsgerichten Gotha, Eisenach und Nordhausen. Seit 2006 ist er Richter am Sozialgericht Gotha, von 2009 bis 2013 direkt gewählter Bundestagsabgeordneter der Partei „Die Linke“ und seit 2015 – ehrenamtlich – Richter am Thüringischen Verfassungsgerichtshof.


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