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Noch immer Ärger mit der Treuhand

Im Wortlaut,

Das Erbe der Anstalt: Verramschtes Volksvermögen und Tausende Prozesse

Nach dem Ende der DDR schlug ihre Stunde: die Treuhandanstalt. Eines der unrühmlichsten Kapitel der Vereinigung hat bis heute Auswirkungen.

 

Von Velten Schäfer

Wenn es um die Treuhandanstalt geht, sind die Reaktionen in Ost und West noch immer äußerst unterschiedlich. Der Wessi ist der Meinung, dass im Osten ohnehin nichts funktionierte und die Verscherbelung des Volksvermögens - der erste Treuhand-Chef Detlev Karsten Rohwedder schätzte es einst auf etwa 600 Milliarden D-Mark, nur vier Jahre später schloss die Anstalt mit einem Schuldenstand von 200 Milliarden die Bücher - nicht nur alternativlos war, sondern eine gute Tat.

Im Osten ruft das Wort dagegen ganz andere Reaktionen hervor, zumindest bei denjenigen, die sich noch an das Volkskammergesetz vom Juni 1990 erinnern, nach dem das Tafelsilber der DDR nicht losgeschlagen, sondern im Gegenteil gesichert und modernisiert werden sollte. Während auf einer staatlichen Ebene per Länderfinanzausgleich und Solidarpakt »beeindruckende Summen« nach Osten verschoben worden sind, hat es auf einer privaten Ebene einen »beträchtlichen Vermögenstransfer von Immobilien und Unternehmen in den Westen« gegeben, erinnert die Linkspartei-Bundestagsabgeordnete Ingrid Remmers: Nur fünf Prozent der Betriebe gingen an ostdeutsche, zehn Prozent an internationale Investoren.

Wie sehr die Treuhand weiterhin ein Sonderthema ist, bei dem demokratische Gepflogenheiten suspendiert werden, hat Remmers selbst im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erlebt: Dort befasste man sich 2009 und 2010 mit einer Petition des Kölner Unternehmers Bernd Breuer. Dieser hatte 1993 die Maschinenbau Babelsberg GmbH (ehemals VEB Maschinenbau Karl Marx) übernommen, einen bestens entwickelten Exportbetrieb der DDR. Breuer, der seine eigene Kranbaufirma über die Jahre von einer Klitsche in einen Großbetrieb mit 2500 Mitarbeitern ausgebaut hatte, wollte in Potsdam investieren. Was ihm freilich niemand gesagt hatte: Große Teile des erworbenen Geländes standen unter einer städtischen Entwicklungssatzung, die das Grundstück für seine Zwecke so gut wie untauglich machte. Breuer fühlte sich getäuscht; bis heute ist die Sache vor Gerichten anhängig, inzwischen in Straßburg.

Über Nacht geändert

Im Petitionsausschuss aber passierte Folgendes: Nachdem man zunächst eine Stellungnahme erarbeitet hatte, die Breuer unterstützte, wurden vor der Beschlussfassung über Nacht die letzten drei Absätze geändert. Nunmehr lautete die Botschaft, man könne leider auch nicht helfen. Am Ende war die LINKE die einzige Partei im Ausschuss, die wie geplant für Breuer stimmte.

»Den Abgeordneten des Ausschusses fiel die Manipulation nicht auf, ihnen war gar nicht bewusst, dass sie in der Abstimmung gerade eine Petition zu den Akten legten, die bis dahin hohe Priorität besaß«, resümiert der Kölner Jura-Professor Bernhard Kempen in einer Dokumentation des Falles. Und mutmaßt: »Genießt die Treuhandanstalt Immunität? Als ein einstweilen nicht zu nennender Bundestagsabgeordneter im Nachgang zu der Manipulationsaffäre nachhakte, wurde ihm von dem amtierenden Chef des Bundeskanzleramts Ronald Pofalla bedeutet, er solle lieber seine Finger von der Treuhandsache lassen, andernfalls er, der Abgeordnete, Schwierigkeiten für seine politische Zukunft befürchten müsse.« Kempen, der Breuer vor Gericht vertritt, nennt als Grund für die Nervosität, dass Breuer, sollte er seine Auffassung von der Nichtigkeit des Kaufvertrages als Präzedenzfall durchsetzen können, dem Bund Kosten von »mehr als zwei Milliarden Euro« bescheren würde.

Der Skandal um den hinters Licht geführten Kranbauer erinnert an die Causa des Aufbau Verlags, den die Treuhand einst verkauft hatte, obwohl er ihr gar nicht gehörte. Auch solcher Art ist also das juristische Erbe der Treuhand - wiewohl viele der Treuhand-bezogenen Wirtschaftsstraftaten sich im Gegenteil eher um Geschäftemacher drehen, die das Volksvermögen als Selbstbedienungsmasse betrachteten.

Bizarre Sondergesetze

Remmers und ihre Fraktionskolleginnen Katrin Kunert und Gesine Lötzsch haben nun versucht, mit einer parlamentarischen Anfrage einen Überblick zu schaffen über die Anstalt und ihre Gerichtsprozesse. Das Bild ist erschreckend: Einschließlich Beiladungen war die Treuhand an 15 800 Verfahren beteiligt, verloren hat sie davon knapp 1000.

Zwischen 1993 und 2011 mussten die Treuhand und ihr Nachfolger rund 133 Millionen Euro an Gerichts-, Anwalts- und Schadensersatzkosten bezahlen. Allein 33 Strafverfahren wegen Untreue und Bestechlichkeit mussten gegen Treuhand-»Fremdliquidatoren« eingeleitet werden - bei nur etwa 800 beauftragten Personen. 39 Verfahren gegen die Treuhand und ihre Nachfolger sind noch anhängig, 116 sind es bei der Bodenverwaltungs- und Verwertungsgesellschaft, die das Ackerland der DDR verkauft. Dabei galt für die Privatisierer ein weiteres bizarres Sondergesetz, das Direktoren und leitende Angestellte in Fällen von Fahrlässigkeit einfach pauschal aus der Verantwortung entließ.

Neues Deutschland, 9. August 2012