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Mit oder ohne Investitionsschutz: TTIP versenken!

Im Wortlaut von Klaus Ernst,

 

Von Klaus Ernst, Leiter des Arbeitskreises Wirtschaft, Arbeit und Finanzen

 

Neben der Kritik an den Geheimverhandlungen zur transatlantischen Freihandelszone (TTIP) werden insbesondere die geplanten Investitionsschutzbestimmungen von einer breiten Öffentlichkeit abgelehnt. Die Bundesregierung äußert, dass sie die Aufnahme von Verhandlungen über Investitionsschutz im Rahmen des TTIP von Anfang an kritisch hinterfragt habe. Den Abschluss von Investitionsschutzverträgen mit Staaten, die Investoren ausreichend Rechtsschutz gewähren hält sie derzeit für „nicht erforderlich“. Auch der ehemalige Weltbankpräsident Robert Zoellick, der jahrelang US-Handelsbeauftragter war, sieht einen Ausschluss der umstrittenen Klauseln für Investorenschutz in dem geplanten Abkommen jetzt „für denkbar“.

Das wäre ein erster wichtiger Schritt, reicht aber nicht: Die TTIP-Verhandlungen müssen komplett gestoppt werden! Auch eine weitere Öffnung des Dienstleistungsbereichs, eine internationale Ausschreibungspflicht öffentlicher Aufträge oder die Einrichtung eines nicht gewähltes Gremiums aus Bürokraten und Industrievertretern für die „Abstimmung“ zukünftiger Regulierungsmaßnahmen sind gegen die Interessen der Bevölkerungsmehrheit.

Doch um was geht es bei Investitionsschutzabkommen genau? Das Verhandlungsmandat will US- bzw. EU-Investoren die Möglichkeit geben bei „Diskriminierung“ bzw. „direkter und indirekter Enteignung“ die EU bzw. die USA vor einem Schiedsgericht zu verklagen. Diese Gerichte stehen außerhalb der nationalen Rechtssysteme: Üblicherweise fällen private Wirtschaftsanwälte das Urteil, ohne Berufungsmöglichkeit und unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Weltweit gibt es bereits über 3000 Investitionsschutzabkommen mit Konzernklagerechten. Bis Ende 2012 gab es über 500 Investor-Staat-Klagen. So etwa verklagt der Energiekonzern Vattenfall die Bundesregierung auf 3,7 Milliarden Euro Entschädigung. Er fühlt sich wegen des Atomausstiegs unfair behandelt.

Bereits die Androhung einer Klage kann geplante Gesetze verhindern oder verwässern. Mit Investor-Staat-Klagerechten droht also die Gefahr, dass der Staat in seiner gesellschaftlichen Aufgabe eingeschränkt wird, Gesetze und Regeln zu erlassen, da er mögliche Konzernklagen mitdenken muss. Fraglich ist außerdem, warum zwischen zwei Staaten, die über zuverlässige Rechtssysteme verfügen, eine Notwendigkeit für Konzernklagerechte besteht.

Der öffentliche Druck von NGOs und auch der LINKEN hat Handelskommissar Karel De Gucht dazu gebracht, im Januar eine dreimonatige Konsultationsphase anzukündigen. Solange werden die Verhandlungen über diesen Bereich ausgesetzt. Grundsätzlich hält die Kommission aber weiterhin an den Investitionsschutzbestimmungen fest, ebenso die Amerikaner. Die Regeln sollen nur klarer formuliert werden, um einen „Missbrauch der Investmentregeln“ zu verhindern. Konsequenter wäre, wenn missbrauchsanfällige Investitionsschutzabkommen aufgekündigt werden - so wie es Südafrika oder Bolivien gemacht haben. Doch das will die Bundesregierung nicht.

Auch die Investitionsschutzbestimmungen im schon viel weiter verhandelten Freihandelsabkommen CETA mit Kanada sind ist kein Grund für die Bundesregierung, dieses Abkommen scheitern zu lassen. Tochtergesellschaften von Drittstaateninvestoren wie den USA, die „substanzielle Geschäftstätigkeiten in Kanada haben“, können dann über das CETA Klagen anstrengen. Von der vorgeblich kritischen Haltung der Bundesregierung zum Investitionsschutz beim TTIP darf man sich nicht täuschen lassen. Die LINKE und ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis kämpfen entschlossen weiter darum, dass die Verhandlungen zum CETA und TTIP gestoppt werden.