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Mindestlohn: Viele Verstöße, kaum Kontrollen

Nachricht von Susanne Ferschl,

Auswertung der Antworten der Bundesregierung auf die schriftlichen Fragen Nr. 80 bis 83 für Dezember 2017 von Susanne Ferschl, Bundestagsabgeordnete aus Bayern und Expertin für Arbeit der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Zusammenfassung:

Von den zusätzlich geplanten 1.600 Planstellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sind bisher nicht einmal 500 Stellen besetzt worden, obwohl der gesetzliche Mindestlohn bereits seit 2015 gilt. Erst im Jahr 2022 sollen alle Planstellen besetzt sein. Und das, obwohl die Praxis zeigt, dass mehr Verstöße aufgedeckt werden, umso mehr Kontrollen stattfinden.

Die FKS hat von Januar bis November 2017 knapp 50.000 Arbeitgeber-Prüfungen durchgeführt. Bezogen auf die Gesamtzahl der Betriebe, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen und damit unter die Kontrollkompetenz der FKS fallen, wurden lediglich 2,3 Prozent der Betriebe geprüft. Eine regelmäßige Prüfung aller Betriebe vorausgesetzt, würde daraus folgen, dass jeder Betrieb nur alle 40 Jahre geprüft wird.

Je mehr Prüfungen durchgeführt werden, desto mehr Verstöße gegen geltende Mindestlohngesetze (MiLoG, AEntG und AÜG) werden aufgedeckt und Verfahren eingeleitet. Die Praxis zeigt: Im Jahr 2017 wurden bisher 23 Prozent mehr Prüfungen als 2016 durchgeführt und gleichermaßen ist die Zahl der eingeleiteten Verfahren wegen Nichtgewährung der geltenden Mindestlöhne um 24,2 Prozent gestiegen.

Die Zahl der eingeleiteten Verfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns (MiLoG) ist bisher in 2017 sogar schon um 42 Prozent höher als im Jahr 2016.  

Im Jahr 2017 kommt auf 11 Prüfungen durch die FKS ein eingeleitetes Verfahren wegen Nichtgewährung eines geltenden Mindestlohns, im Jahr 2016 ebenfalls. Mehr Prüfungen bedeuten mehr aufgedeckte Verstöße. Und die Zahlen zeigen: Im Verhältnis zur Zahl der Prüfungen werden viele Verstöße aufgedeckt.

Die meisten Prüfungen durch die FKS wurden 2017 bisher im Bauhaupt- und Baunebengewerbe (13.336 Prüfungen; 1.400 eingeleitete Verfahren wegen Nichtgewährung eines Mindestlohns) sowie in Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (7.675 Prüfungen; 786 eingeleitete Verfahren) durchgeführt. In beiden Branchen kommt auf 10 Prüfungen ein Verfahren wegen Nichtgewährung eines Mindestlohns.

O-Ton Susanne Ferschl, MdB Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:

"Wo kein Kontrolleur, da kein Richter: Arbeitgeber nutzen die knappe Personaldecke bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) aus, um ihre Angestellten um den gesetzlichen Mindestlohn zu prellen. Mit gerade mal einem Drittel der geplanten zusätzlichen Kontrolleure kann die FKS derzeit jeden Betrieb nur alle 40 Jahre prüfen. Das ist verantwortungslos und eine staatliche Einladung zum Betrug! Trotzdem war und ist dieser illegale Lohnraub kein Thema bei den Gesprächen zur Bildung einer neuen Bundesregierung.“

Ergebnisse im Einzelnen:

  • In der Zollverwaltung werden aufgrund des im Haushalt 2015 ausgebrachten Vermerks von 2017 bis 2022 insgesamt 1.600 zusätzliche Planstellen für die Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zur Verfügung gestellt. Die Aufstockung soll durch zusätzlich ausgebildete Nachwuchskräfte erfolgen, deren Ausbildungszeit bei 2 bzw. 3 Jahren liegt. Die ersten zusätzlich ausgebildeten Nachwuchskräfte stehen seit Herbst 2017 zur Verfügung (vgl. Antwort auf Frage 1).
  • Außerdem fand in den Jahren 2015 und 2016 innerhalb der Zollverwaltung bezüglich der Verteilung der Nachwuchskräfte eine Priorisierung zugunsten der FKS statt. In diesem Zusammenhang werden Nachwuchskräfte, die ursprünglich für andere Arbeitsbereiche vorgesehen waren, zur FKS umgesteuert. Dies waren in beiden Jahren jeweils rund 320 Nachwuchskräfte (vgl. Antwort auf Frage 1).
  • In den Jahren 2014 bis 2016 standen der FKS 6.865 Planstellen zur Verfügung, im Jahr 2017 sind es 7.211 Stellen. Die tatsächliche Besetzung war/ist wie folgt (vgl. Antwort auf Frage 1):
    • 1.1.2014:     5.945
    • 1.1.2015:     5.955
    • 1.1.2016:     6.067
    • 1.12.2017:   6.428
  • Die FKS hat für alle Betriebe mit mindestens einem Arbeitnehmer die Kontrollkompetenz. Am Stichtag 31. März 2017 gab es 2.159.890 Betriebe mit mindestens einem Arbeitnehmer. Von diesen Arbeitgebern hat die FKS von Januar bis November 2017 bundesweit 49.646 geprüft. Dies entspricht einem Anteil von 2,3 Prozent (vgl. Antwort auf Frage 2).
  • In den Jahren zuvor gab es folgende Prüfungen (vgl. Antwort auf Frage 2):
    • 2014:         63.014
    • 2015:         43.637
    • 2016:         40.374
  • Die vier Branchen mit den meisten Arbeitgeberprüfungen von Januar bis November 2017 sind (vgl. Antwort auf Frage 3):
    • Bauhaupt- und Baunebengewerbe: 13.336 Prüfungen und es 1.305 eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen nicht Gewährung des Branchenmindestlohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendgesetz und 95 eigeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns.
    • Gaststätten und Beherbergungsgewerbe: 7.675 Arbeitgeberprüfungen und 786 eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns.
    • Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe: 6.401 Prüfungen und 204 eingeleitete Verfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns.
    • Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops: 2.856 Prüfungen und 37 eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns.
  • Die Zahl der insgesamt eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) liegt von Januar bis November 2017 bei 2.348. Das sind schon jetzt 42 Prozent mehr als im Jahr 2016 (1.651), ohne dass der Dezember berücksichtigt ist (vgl. Antwort auf Frage 4).
  • Von Januar bis Dezember 2017 wurden bisher zusammengerechnet 4.419 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohnes (MiLoG), eines Branchenmindestlohnes nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) oder der Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eingeleitet (vgl. Antwort auf Frage 4). Im Jahr 2016 waren es 3.546 Verfahren. Das ist ein Anstieg um 24,6 Prozent. Die Zahl der Arbeitgeber-Prüfungen ist analog um 23 Prozent gestiegen.
  • Die Statistik der FKS weist nicht aus, wie viele Ermittlungsverfahren aus Prüfungen resultieren. Die Ordnungswidrigkeitsverfahren können also zum Teil aus vorangegangenen Prüfungen resultieren, aber auch ohne vorangegangene Prüfung eingeleitet werden.
    Setzt man nichtsdestotrotz die Prüfungen ins Verhältnis zu den eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns oder eines Branchenmindestlohns oder des Mindestlohns in der Leiharbeit, kommt man zu folgendem Ergebnis: Sowohl im Jahr 2016 als auch von Januar bis November 2017 kommen auf 11 Prüfungen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen oder eines Branchenmindestlohns. Die Zahl der Verfahren ist demnach im Verhältnis zu den Prüfungen sehr hoch und steigt proportional mit den Prüfungen an.
  • Für die oben genannten vier Branchen ergibt sich folgendes Verhältnis von Prüfungen zu Verfahren wegen Nichtgewährung des Mindestlohns:
    • Bauhaupt- und Baunebengewerbe: Auf 10 Prüfungen kommt ein eingeleitetes Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Nichtgewährung des Branchen- oder des gesetzlichen Mindestlohns.
    • Gaststätten und Beherbergungsgewerbe: Auf 10 Prüfungen kommt ebenfalls ein eingeleitetes Verfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns.
    • Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe: Auf rund 30 Prüfungen kommt ein eingeleitetes Verfahren.
    • Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops: Auf 77 Prüfungen kommt ein Verfahren.

Anmerkungen zu Zahlen aus der Zusammenfassung:

  • Dass nicht einmal 500 Stellen der zusätzlichen 1.600 Stellen besetzt sind, ergibt sich daraus: Im Jahr 2014 gab es 5.945 Planstellen, plus 1.600 macht das 7.545. Zieht man davon die derzeit tatsächlich besetzten 6.428 Stellen ab, bleiben 1.117 Stellen unbesetzt. Also sind nicht einmal 500 besetzt bisher.
  • Dass jeder Betrieb theoretisch nur alle 40 Jahre kontrolliert wird, ergibt sich daraus: Wenn man die bisherigen 49.646 Prüfungen, die von Januar bis November stattgefunden haben, auf das gesamte Jahr 2017 hochrechnet, erhält man 54.159 Prüfungen. Das sind 2,5 Prozent der Betriebe, also jeder Vierzigste.