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Verkehr auf einer Autobahn bei München © istock.com/manwolsteFoto: istock.com/manwolste

Kraftfahrer dürfen nicht auf der Strecke bleiben

Nachricht von Pascal Meiser,

Rückgang der Arbeitgeberprüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) von 6.135 Prüfungen im Jahr 2019 auf 4.308 Prüfungen in 2022

In der Arbeitsstatistik der FKS wird der Bereich Kraftverkehr in der Branche „Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe“ erfasst, somit beispielsweise auch inklusive der Kurier-, Express-, Paketdienste. Die Kontrollen im Bereich Kraftverkehr, liegen also darunter.

Zuletzt wurden dennoch viele Straftat- (4.359) und Ordnungswidrigkeitsverfahren (2.646) eingeleitet. Die Kontrollen des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) liegen mit 111.134 im Jahr 2021 wesentlich höher. Dabei wurden 49.336 Verstöße in Zusammenhang mit dem Kontrollgerät festgestellt:

  • kein Kontrollgerät eingebaut in 295 Fällen,
  • nicht ordnungsgemäßs Betreiben des Kontrollgerätes in 12.568 Fällen,
  • Schaublätter/Fahrerkarte nicht mitgeführt oder nicht vorgelegt in 5.838 Fällen,
  • keine / nicht ordnungsgemäße Verwendung von Schaublättern/Fahrerkarte in 30.635 Fällen.

Das Kontrollgerät ist Dreh- und Angelpunkt zur Prüfung der Einhaltung der Europäischen Entsenderichtlinie und deutscher Arbeitsrechtsvorschriften. Die arbeitsrechtliche Prüfung obliegt jedoch nicht dem BALM sondern der FKS.

"Beim grenzübergreifenden Gütertransport ist der Ausbeutung der Kraftfahrer weiter Tür und Tor geöffnet. Die geringe Kontrolldichte, wenn es um die Durchsetzung des Mindestlohns und anderer arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen geht, und die fehlende Verknüpfung mit den Kontrollen des Bundesamts für Logistik und Mobilität sind ein Armutszeugnis, und leider deutet nichts daraufhin, dass die aktuelle Bundesregierung daran ernsthaft etwas ändern will. Neben mehr Kontrollen ist auch eine offensive Unterstützung ausländischer LKW-Fahrer, wenn es darum geht, ihre Ansprüche in Deutschland einklagen zu können, notwendig. Zugleich ist die Bundesregierung in der Pflicht, die Befugnisse des Bundesamt für Logistik und Mobilität deutlich auszubauen, damit zumindest krasse Fälle von Arbeitsausbeutung endlich leichter geahndet werden können", kommentiert Pascal Meiser, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Linksfraktion, die Antwort der Bundesregierung auf seine Anfrage.