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Kartell der Mineralölkonzerne

Im Wortlaut von Herbert Schui,

Konkurrenz nur durch Gründung eines öffentlichen Unternehmens.

 

Wer die Preise an den Tankstellen als Abzocke empfindet, bekommt nun zusätzliche Argumente - durch die Wettbewerbshüter.

Unlängst veröffentlichte das Bundeskartellamt einen Zwischenbericht zum Kraftstoffsektor und stellte erneut fest, dass zwischen den fünf großen Mineralölkonzernen in Deutschland kein wesentlicher Wettbewerb besteht. Ihre Stellung gegenüber sonstigen Wettbewerbern ist überragend. Sie bilden deshalb ein marktbeherrschendes Oligopol.

Diesem steht eine zersplitterte und daher ohnmächtige Nachfrage gegenüber. Noch dazu scheinen die Kunden wenig Ausweichmöglichkeiten zu besitzen: Der Kraftstoffverbrauch geht bei steigenden Preisen kaum zurück.

In gleichförmiger Weise erhöhen die Oligopolisten zum Wochenende und zum Ferienbeginn ihre Preise. Die Kartellbehörde widerspricht der Behauptung, die Preisentwicklung sei durch die internationalen Rohöl- und Produktmärkte vollständig bestimmt. Nun will sie dem Vorwurf nachgehen, dass Rohölpreissteigerungen sehr schnell, Preissenkungen dagegen nur verzögert an die Kunden durchgereicht werden.

Einen Verstoß gegen das Kartellrecht sieht die Behörde darin jedoch noch nicht, weil sich keine Absprachen nachweisen lassen. Sie geht von einer stillschweigenden Abstimmung unter den Oligopolisten aus, die allgemein für möglich gehalten wird, wenn die Märkte für die Anbieterseite transparent sind und die Oligopolisten eine Möglichkeit haben, Preisbrecher in ihren Reihen zu bestrafen. Der amtliche Zwischenbericht zeigt, dass dies für die Mineralölkonzerne gilt. Nach eigenen Angaben beobachtet ihr Tankstellenpersonal die Preispolitik der örtlichen Konkurrenz und gibt die Information mehrmals täglich in Datenbanken ein. Noch entscheidender ist, dass die dominierenden Mineralölkonzerne auf den Produktionsstufen Transport, Raffination und Großhandel vielfach miteinander verflochten sind. Dem entspringt ihre Marktmacht und ihr Vergeltungspotenzial gegenüber Preisbrechern.

Die Mineralölgesellschaften betreiben Rohöl- und Produktpipelines und wichtige Raffinerien gemeinsam. Raffinerien sind lokale Monopole, da sie absatznah betrieben werden. Die Zwischenlager sind meist über Jahresverträge an die Mineralölkonzerne gebunden. Deren Kraftstoffe sind identisch, abgesehen von so genannten Zusätzen, und können daher gemeinsam gelagert werden, was deutlich billiger ist als die Einzellagerung. Die Oligopolisten tauschen je nach Bedarf untereinander. Regelmäßig werden daher Lagerhalter angewiesen, den Kraftstoff an einen anderen Oligopolisten auszuliefern. Sie halten daher auch die Zusätze von Mineralölkonzernen vor, mit denen sie nicht in direkter Vertragsbeziehung stehen.

Durch diese Verflechtungen steigt nicht nur die Markttransparenz für die Konzerne, sondern auch ihr Vergeltungspotenzial gegenüber Preisbrechern. Wer von der Zusammenarbeit ausgeschlossen wird, hat hohe Zusatzkosten. Der Markt muss im Kraftstoffsektor daher zwangsläufig versagen.

Durch die Gründung eines öffentlichen Mineralölunternehmens kann man die Preissetzungsmacht des Oligopols untergraben. Mit den Rohstoffländern müssen dafür langfristige und faire Lieferverträge über Rohöl und Mineralölprodukte abgeschlossen werden. Auf der Einzelhandelsstufe kann sich das öffentliche Unternehmen auf die freien Tankstellen stützen, wenn diese sich vertraglich verpflichten, Preisvorteile ohne Aufschlag an die Kunden weiterzugeben.

Ein Mineralölunternehmen kann nur effizient arbeiten, wenn es bei Raffination, Transport und Lagerung die notwendige Mindestgröße erreicht. Das geht nur in Zusammenarbeit mit den bestehenden Unternehmen. Diese werden ihre Oligopolgewinne verteidigen wollen. Die Politik muss daher konfliktbereit sein, will sie einen öffentlichen Mineralölkonzern möglich machen.

Von Herbert Schui

Neues Deutschland, 8. Juli 2009